Andreas Rüdig

Die Mätresse

 
„Als Mätresse (von französisch: maitresse = Herrin, Meisterin) bezeichnete man eine öffentlich als solche bekannte Geliebte eines Fürsten, hochrangigen Adeligen oder bedeutenden Amtsträgers. In gesellschaftlichen Verhältnissen, wo Ehen vorrangig unter politischen und materiellen Aspekten geschlossen wurden, hatten Männer häufig eine Konkubine („Beischläferin“), die sie, weil das ohnehin unmöglich gewesen wäre, nicht geheimzuhalten versuchten, sondern quasi legitimierten. Meistens hatten sie zu ihnen eine engere affektive und geistige Beziehung als zu ihrer Gemahlin. Einige fürstliche Mätressen hatten nicht unbedeutenden politischen Einfluß.
Ursprünglich waren die Mätressen europäischer Fürsten Geliebte ohne den späteren, quasi offiziellen Status. Sie traten selten oder gar nicht öffentlich auf und mußten sich auf eine rein private Rolle beschränken.
Als im Hochmittelalter in Frankreich und später auch im übrigen Europa die Höfe in Residenzstädten seßhaft wurden, änderte sich auch das Hofleben, und die Bedeutung der Frauen darin nahm zu. In diesem Kontext änderte sich auch die Rolle der bloßen Geliebten des Fürsten zu der der Mätresse, die in aller Regel aus dem Kreis der adeligen Hofdamen und Ehrenjungfern kam.
Unter Franz I etablierte sich die Mätresse als Quasi – Institution. Zwar war es für die Kirche offiziell ein Stein des Anstoßes, daß derart öffentlich gegen das Verbot des Ehebruchs verstoßen wurde, doch der hohe Klerus, der ja meist dem Adel entstammte, am Hof verkehrte (und sich teilweise selbst Mätressen hielt), tolerierte die Situation.
In der Tat gab es so etwas wie mildernde Umstände für Fürst und Mätresse. Landesherren (und auch hohe Adelige) mußten Frauen heiraten, die sich nicht freiwillig gewählt hatten. Da diese Zwangsehen gegen die zentrale kirchliche Forderung nach Freiwilligkeit einer Eheschließung verstießen, neigten Theologen dazu, bei Fürsten und anderen hochstehenden Männern eine Ausnahme vom Gebot der Monogamie zu machen und ihnen Mätressen zuzugestehen.
Die Mätresse wurde im Laufe des 16., 17. und 18. Jahrhunderts immer mehr zu einer Normalität am Hofe. Sie erhielt einen Status mit ungeschriebenen Rechten und Pflichten. Die Problematik ihrer häufig mit dem Fürsten gezeugten Kinder wurde pragmatisch geregelt. War die Mätresse verheiratet, galten sie als Kinder des Ehemannes (der mit allerlei Vorteilen entschädigt wurde). War sie ledig oder verwitwet, wurden sie legitimiert. In beiden Fällen wurden die Töchter in der Regel später mit Hochadeligen verheiratet und die Söhne, die für die Thronfolge allerdings auch als Legitimierte ausschieden, mit hohen Posten in der Armee oder der Kirche versorgt.
Man kann davon ausgehen, daß viele Fürstinnen die Mätressen tolerierten, solange sie von ihnen mit dem gebotenen Respekt behandelt wurden. Schließlich waren auch sie zwangsweise verheiratet worden und hatten meist keine tiefere Beziehung zu ihrem Gemahl. Allerdings war es ihnen selbst wegen der zu befürchtenden Schwangerschaften und Geburten so gut wie unmöglich, auch ihrerseits Geliebte zu haben.
Der Fall von Katharina der Großen ist eher untypisch, denn ihre ersten Geliebten hatte sie heimlich, wenn auch offenbar mit einer gewissen Duldung ihrer Schwiegermutter, der Zarin, und ihres wohl nicht ganz zurechnungsfähigen Gatten. Die späteren hatte sie erst, nachdem sie selber Zarin geworden war.
Seinen Höhepunkt erreichte das Mätressenwesen im Europa des 17. und 18. Jahrhunderts. So wurde die langjährige Mätresse Ludwigs XIV., Madame de Maintenon, nach ihrer Verwitwung sogar „linker Hand“ von ihm geheiratet, und die gerade berühmt gewordene Mätresse Ludwig XV., Madame de Pompadour, blieb maitresse en titre (wie man damals sagte) auch nachdem das sexuelle Verhältnis zum König beendet war. Beide hatten Einfluß auf die Politik Frankreichs und förderten in eigener Initiative Künstler und Intellektuelle.
Auch an anderen Höfen im Europa jener Zeit blühte das Mätressenwesen. In Sachsen beispielsweise war Gräfin Cosel die offizielle Geliebte des Kurfürsten.
Nach dem Ende des Zeitalters der absoluten Herrscher war die klassische Epoche der Maitressen vorüber. Immerhin beeinflußte Lola Montez den Bayernkönig Ludwig I. oder Camilla Parker Bowles Prinz Charles,“ berichtet die Internetenzyklopädie Wikipedia.

Sire?

Ja, mein Sohn? Was habt ihr?

Wir müssen da über ein kleines Problem sprechen. Es ist zwar nur ein sehr kleines Problemchen. Ich sollte es aber trotzdem erwähnen, sagt unser Finanzminister.

So? Was will er denn?

Er sagt, es ginge um Ihre Herzensdame, Sire. Der Mann behauptet, die Dame wäre zu teuer.

Inwiefern?

Nun ja, wie soll ich sagen? Sie ist eine Frau. Und wie Frauen so sind, geht sie immer einkaufen. Sie kauft teure Kleidung und kostbare Edelsteine. Sie geht zu teuren Friseuren. Sie geht zur Nagelpflege, zum Podologen, Visagisten und Kosmetikern.

Ja, und? Was ist daran so schlimm?

Ihre Herzensdame bezahlt nicht. Sie läßt anschreiben. Und da die Leute natürlich wissen, um wen es sich bei ihrer Kundin handelt, lassen sie es anfangs auch durchgehen. Nur da Ihre Herzensdame nicht auf Mahnungen reagiert und die Händler ihr Geld haben wollen, schicken sie die Rechnung dann an den Finanzminister. Bislang hat er noch immer jede Rechnung anstandslos bezahlt. Nun behauptet er aber, die Rechnungen würden astronomische Summen erreichen. Sie wären unbezahlbar. Ob sich Ihre Herzensdame nicht einschränken könne, fragt er in aller Demut und Bescheidenheit an.

Entferne Er sich! Sieht Er nicht, daß ich nur Schönheit in meiner Umgebung zulasse? Vorzügliches Essen, eine bescheidene Hütte – und eben die wunderbarsten Frauen, die es in meinem Land gibt. Wie kann Er es wagen, da Veränderungen vorzuschlagen?

XY

Skandal am königlichen Hof. Lug und Betrug, Vorteilsnahme und Bereicherung im großen Umfang konnte das königliche Schatzamt jetzt aufdecken.
Archibald Christopher Theophrastus Graf von Rübezahl, königlicher Ratgeber und Kontaktpeson zum Hofstaat, gilt als Drahtzieher bei diesen haltlosen Zuständen. Er schleuste nicht nur Felizitas Müller als Geliebte und Herzensdame in den Hof ein (also eine Dame, die er selbst zugetan war und ist); er fütterte auch seine eigene Familie auf Staatskosten durch. Frau und Töchter (deren drei an der Zahl!) suchten teure Gaststätten, exklusive Boutiquen und Schönheitsfarmen auf und ließen dort anschreiben. Die Unternehmen reichten dann die Rechnung im Finanzamt ein – wie sie es von den Mätressen des Regenten gewohnt waren. Es ist einem aufmerksamen Mitarbeiter des Schatzamtes zu verdanken, daß dieser Etikettenschwindel auffiel.
„Unsere Herrscherin hört auf Namen wie Gerhardine, Wilhelmine und Ernestine. Die Geliebte heißt Patrizia. Warum soll ich da für Damen bezahlen, die Anastasia, Edelgunde oder Sigmarine heißen,“ fragt der Mann empört. Daß der Graf von Rübezahl inzwischen auf einen untergeordneten Posten versetzt wurde, ist sicherlich nur ein Nebeneffekt des Skandals.

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