Harry Schloßmacher
SCHLOSSMACHER'S - HARTZ IV - MODELL
( Wie könnten HARTZ IV-Leistungen gerecht(er) sein ? )
Erhöhungen der HARTZ IV-Regelsätze sind auch - wie viele andere Regelungen - ambivalent:
- Erhöhe ich sie zu sehr, fällt die Arbeitsaufnahme schwerer
- Sind die Regelsätze zu niedrig, können diese Leute nicht davon bzw. nicht menschenwürdig leben. HARTZ IV-Empfängern geht es da nicht anders als Gering-Verdienern, die aber im Gegensatz zu den Letztgenannten da kein Riesentrara drum machen ! ! !. Dies so am Rande.
Welche Ideen könnten da zu einer gerechten, zumindest gerechteren Lösung führen?
Denke, da sind zunächst einmal Vorüberlegungen ratsam: Wenn ich nicht alle gleichzeitig in Arbeit bringen kann, dann müssen eben auch hier Prioritäten gesetzt werden. Und zwar empfiehlt sich eine Dreiteilung:
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Gruppe I / ABSOLUT VORRANGIG
Die 20 / 30-jährigen. Weil:
a) Sie die Zukunft des Volkes bilden und die kann + sollte ja nicht HARTZ IV sein
b) In dieser Gruppe neue, wichtige Familien entstehen. Und dies ist viel besser zu motivieren + händeln, wenn ausreichend Geld zur Verfügung steht.
c) Hier hilft ein guter Spruch: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!" Einschlägig übertragen würde dies in etwa heißen: Wer nie zu arbeiten gelernt hat, dem wird es zunehmend schwerer fallen. Die Weichen Richtung Arbeit müssen gut und schnell gestellt werden, damit es nicht bei volkswirtschaftlich wie psychosozial-schädlichen HARTZ IV-Karriéren bleibt
Damit diese wichtigste Gruppe HARTZ IV nicht als Ruhestands-Geld mißversteht, dürfen hier nur Leistungs-Erhöhungen
- bei Arbeits-Aufnahmen oder
- Teilnahme an vernünftigen Aktionen Richtung Arbeit
erfolgen
Aber noch ein Faktor sollte hier leistungsrelevant sein: Das Maß/die Anzahl der offenen Stellen in dem Beruf, der beworben wird. Versuche zu erklären:
HARTZ IV-Empfänger "Fleißig" soll sich um eine Stelle bemühen in einem Beruf, wo es lokal, regional und/oder bundesweit kaum offene Stellen gibt. Er kann sich vermutlich jeck + blöde bewerben, ohne Erfolg zu haben. Da dies aber kaum sein Verschulden ist, wäre eine Drittel-Erhöhung der Geldleistung angesagt.
Im Gegensatz dazu Leistungs-Empfänger "Gut drauf". Er bemüht sich um einen Beruf, wo es lokal, regional und/oder bundesweit viele offene Stellen von gibt! Erfolglosigkeit wäre dann nicht der Arbeitsmarktlage anzulasten, die ja ok ist. Also Leistungsminderung.
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Gruppe II / VORRANGIG
Die 40 / 50-jährigen. Weil:
a) Diese Gruppe ebenfalls sehr wichtig für eine gut funktionierende Wirtschaft ist, wenn auch hier schon Weichen gestellt wurden
b) Diese Gruppe weitgehend noch in "Saft + Kraft" steht und Rente hier noch ein Fremdwort ist
Die volle Leistungs-Erhöhung hier nur bei Arbeits-Aufnahmen oder vernünftigen Aktionen Richtung Arbeit.
Nur die halbe HARTZ IV-Erhöhung, wenn noch nicht in Arbeit oder in einer zielführenden Hilfs-Aktion
Auch hier sollte zudem leistungsrelevant sein: Das Maß/die Anzahl der offenen Stellen in dem Beruf, der beworben wird:
HARTZ IV-Empfänger namens "Keine Schwarzarbeit" soll sich um eine Stelle bemühen in einem Beruf, wo es lokal und/oder regional kaum offene Stellen gibt. (Eine bundesweite Suche/Orientierung wäre dieser Alters-Gruppe wohl nicht mehr zuzumuten). Leistungs-Bezieher "Keine Schwarzarbeit" kann sich vermutlich jeck + blöde bewerben, ohne Erfolg zu haben. Da dies aber kaum sein Verschulden ist, wäre eine halbe Erhöhung der Geldleistung angesagt.
Im Gegensatz dazu Leistungs-Empfänger "Bin blank". Er bemüht sich um einen Beruf, wo es es lokal und/oder regional viele offene Stellen von gibt! Erfolglosigkeit wäre dann nicht der Arbeitsmarktlage anzulasten, die ja ok ist. Also Leistungsminderung.
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Gruppe III / NACHRANGIG
Die über 60-jährigen. Weil:
Viele dieser Gruppe einerseits natürlich über reichlich Berufs-Erfahrung verfügen, aber nicht mehr über die Leistungs- und Belastungsfähigkeit der Gruppen I + II. Und davon wissen auch Arbeitgeber, die sie allem politischen Streben zum Trotz kaum einstellen.
Da diese Gruppe ohnehin schwer vermittelbar ist (Arbeitsmarktlage hin oder her) und viele von ihnen bereits mit einem Bein in Rente stehen, brauche ich auch keinen Minder-Vergütungsdruck. So oder so also die volle Regelsatz-Erhöhung.
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 28.04.2016.
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