Christiane Mielck-Retzdorff
eiPott
In einem Pott das Frühstücksei,
man dachte sich nie was dabei,
doch mit dem simplen eiPott Namen
sprengte eine Firma dann den Rahmen.
Die Apfelfirma vor Gericht
forderte streng Namensverzicht.
Denn iPods, dass weiß jedes Kind,
besonders schützenswürdig sind.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg: Eine Firma darf ihren, dem iPod nachempfunden, Eierbecher nicht eiPott nennen.
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 21.08.2010.
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