Roland Drinhaus
Schuld und Sühne
"Unrecht Gut gedeihet nicht!"
Auch darum geht's hier, im Gedicht.
Doch bevor ein Urteil fällt,
fragt sich, ob es sich erhellt,
ob die Schuld ein Unrecht ist,
nach der die Sühne sich bemisst.
Man weiss, dass mancher abgrundtief,
sein handeln richtet negativ,
zuweilen deshalb aggressiv,
mit Härte aus dem Ruder lief.
Wenn er entlarvt, gefangen wird,
was ihn dann hinter Gittern führt,
so ist dem Richter sehr schnell klar,
dass dieser Mensch ein "Böser" war.
Bei and'ren ist es nicht so leicht,
wenn Unrecht einen Grad erreicht,
bei dem schlussendlich man nicht weiss,
wie hoch der Schaden und sein Preis.
Hat man wohlmöglich selbst erkannt,
dass man moralisch ist gebrannt
und dann zu dieser Schuld auch steht,
so hilft zur Sühne ein Gebet,
für die man auch Erbarmen zeigt,
wenn sich des Schuld'gen Kopf verneigt.
Anmerkung / Meinung:
Ich denke mal, dass meine allgemein gehaltenen Aussagen im Gedicht wohl mit den meisten
Lesern konform gehen.... wobei jedoch die in den letzten 6 Zeilen angerissene Thematik zu
Sühne und zu Erbarmen ein Aspekt ist, der in der juristischen Aufarbeitung heutzutage weniger
das Gericht, als eher das Verhältniss des Angeklagten zu sich selbst und hinsichtlich des
Erbarmens zum Geschädigten beschäftigt.
Inspiriert zu diesem Gedicht hat mich der Fall Hoeness (hier beginnt der Bereich Meinung).
Aus meiner Sicht handelt es sich bei dieser Geschichte um des Fehlverhalten eines Menschen,
dem zum Zeitpunkt seiner Tat (die einen jahrelangen Hintergrund hat) wohl nicht bewusst war,
wie groß der (steuerliche) Schaden aus seinem (suchtähnlichen) Zockerverhalten werden würde.
Es erschliesst sich halt nicht allen Menschen sofort, wenn sie sich im Bereich der Hochfinanz
und im alltäglichen Millionenbereich der Fußballwelt, als auch im gewerblichen Bereich
(Wurstfabrik) als Entscheidungsträger und Person im öffentlichen Rampenlicht bewegen,
welche Dimension das Fehlverhalten erreicht. Und wenn sie es dann erkennen (weil sich
der öffentliche Fokus auf diese Bereiche (nicht zu Unrecht) ausdehnt), dann tragen sie ein
Problem mit sich herum, bei dem guter Rat teuer, oder garnicht vorhanden ist.....
Bei Uli Hoeness ist dieser Schaden bekanntlich in unverantwortlich hohe Dimensionen
hinausgelaufen; entstanden aus einem Geschick heraus, die nicht nur seine persönlichen
Konten, sondern ebenso den Fc Bayern München und auch seine Wurstfabrik zu dem
gemacht hat, was es heute darstellt. Und schon kommen wir zur ersten Frage, die in der
Betrachtung des Falles nur selten in Erwägung gestellt wird: Ist es legitim, persönlich
erarbeitete Gewinne einem Schaden (zumindest anteilsmäßig) gegenzurechnen?
Letztlich ist der Manager Uli Hoeness einer der großen Architekten von einem
(steuerzahlenden) Fußballverein mit Millionentransfers. Bekannt ist auch seine soziale
Kompetenz, die er den Spielern gegenüber zeigt.
Alles unbedeutend? Natürlich darf man der Auffassung sein, dass ein Fehlverhalten
unaufrechenbar ist; wie aber steht es mit der Wiedergutmachung des Schadens? Ist er
dadurch aus der Welt, wenn man einen 62 jährigen wegsperrt? Zurückzahlen muss er
seinen Schaden sowieso (da lässt sich das Finanzamt mit allen dazugehörigen
"Rechnungspositionen" nicht lumpen) und seine Ämter beim Fc hat er auch anstandslos
niedergelegt. Er will geradestehen für seinen "Lebensfehler" und tut dies in beeindruckender
Weise; ohne das er alle Rechtsmittel ausreizen will. Und eine weitere Frage: Muss man
seinen "Fehler" gleichstellen mit den kriminellen Mördern, Erpressern und Kinderschändern,
auf die er im Knast dann trifft? Wegsperren und erledigt? Oder gäbe es möglicherweise
andere Formen von Strafen um seine Tat zu sühnen? Schliesslich ist Herr Hoeness nicht arm.
Ich denke, gleiches mit gleichem zu vergelten indem man sagt: Hoeness zahlt (ausser den
Steuern) eine gehörige Millionenstrafe an gemeinnützige Einrichtungen, wäre vielleicht eine
Alternative, die hinsichtlich ihrer enormen Wirkungskraft für mich einen fairen Charakter
hätte; allerdings weiss ich an dieser Stelle natürlich nicht, ob er wirklich dazu in der Lage
ist und diese Strafe mitzutragen bereit wäre. Die Frage, ob man in dieser Situation gar
eine entgegenkommende Vergebung (Erbarmen) zeigen sollte, ist hierbei noch unberücksichtigt.
Der Weg zu einer flexiblen (tatbezogenen) Rechtsprechung hin ist meines Erachtens
eine Aufgabe, mit der sich jeder einmal gedanklich beschäftigen sollte. Ich hoffe, diese
Anmerkung trägt dazu bei.
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 16.03.2014.
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