Wilhelm Westerkamp
Grüne kontra Schwarzfahren II
So werben die Grünen jetztIn einer Erklärung diesbezüglich,
Das „Schwarzfahren“ keinen
Straftatbestand mehr darstellen
Sondern lediglich als
Ordnungswidrigkeit bezeichnet
Werden soll und der
“Schwarzfahrer” somit bei
(Zahlungsunfähigkeit), - sollte er
Das Bußgeld deshalb nicht
Zahlen können - nunmehr
Von Seiten der Justiz,
Keine Gefängnisstrafe mehr zu
Befürchten hätte (so landen bereits
1000 Menschen pro Jahr deswegen
Hinter Gittern).
Dennoch: Sollte es auch keinen
Straftatbestand mehr darstellen
Und wäre es nur noch eine
„Ordnungswidrigkeit“, wird das
“Schwarzfahren” jedoch weiter
Seitens des Staats penibel geahndet;
Und die emsigen Kontrolleure
Dürften den Fahrgast somit weiterhin
Zur “Kasse” bitten, auch wenn der
Beschwerliche Gang dieser notorischen
Schwarzfahrer ins Gefängnis, dann
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 01.05.2019.
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