Karl-Heinz Fricke

Die Jagdberechtigung

Dem Förster kam es zu Gehör,
dass gewildert würde in seinem Revier.
Verdächtigt war der Wilhelm Klatt,
der eine große Familie hat.
 
Er wurde nicht aus den Augen gelassen,
jedoch sie konnten ihn nicht fassen.
Der Jagdaufseher Hartenstein
schaute bei Klatt ins Fenster hinein.
 
Es bestätigte sich der Verdacht,
was Klatt und seine Frau gemacht.
In der Küche von dem Haus
balgten sie einen Hasen aus.
 
Der Jagdpächter Albert von Stoben
hat daraufhin Klage erhoben.
Klatt musste erscheinen beim Magistrat,
erwischt war er auf frischer Tat.
 
Der Magistrat mit Namen Peter
war ein ruhiger Vertreter.
Als er den Wilderer vernahm,
dessen Frau in den Gerichtssaal kam.
 
Ihre Kinder hatte sie mitgebracht,
abgemagert, alle acht.
Die Gemüter sie bewegten.
großes Mitleid sie erregten.
 
"Also", sprach der Magistrat
"Wie stehn Sie, Klatt, zu ihrer Tat?"
Darauf sagte Wilhelm Klatt,
dass er den Hasen gefangen hat.
 
Peter ließ sich dann vernehmen,
er hätte damit zugegeben
den Hasen gewildert zu haben,
und deshalb sei er vorgeladen.
Klatt wär' zwar arm und nicht mehr jung,
aber es fehle die Jagdberechtigung.
 
Darauf sagte Klatt
zu dem Magestrat:
"In meinem Garten hat er gesessen
und den grünen Kohl gefressen.
 
Als meine Frau um Hilfe schrie,
errettete ich meine Annelie.
Sie schnitt Kohl in der Hocke,
der Hase saß ihr unterm Rocke.
Ich fasste darunter gewand
und hatte das Tier in meiner Hand.
 
Nun sagen sie, Herr Magistrat,
wer da die Jagdberechtigung hat,
denn jeder weiss doch ganz genau,
die hab nur ich bei meiner Frau!"
 
Das Verfahren wurde eingestellt.
 
                Karl-Heinz Fricke  13.09.2005
 
 
 
 
 
 

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