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Monika Gestrich-Kurz (03.12.2010):
Lieber Rainer, mein Gefühl sagt mir und meine Gewalterfahrungen zeigen mir, es müssen härtere
Maßstäbe her, wenn eine Sexbestie nach verbüssen der Strafe aber frei kommt. hat er dann noch an
Härte dazugelernt, oder hat er sich gebessert? Wer beurteilt den, ob er sich gebessert hat, denn
nach meinen Vorstellungen sind Sexualtäter nicht therapiebar. Ob eine medikamentöse Einstellung
etwas bringt weiss ich nicht und wer kontrolliert einen in Freiheit lebenden Sexualtäter, ob die
Tabletteneinnahme korrekt genommen wird. Und wer denkt an die Opfer, die erneut in Angst
versetzt werden. Ich weiss, ein sehr schwieriges Thema, aber es grüßt Dich herzlich Monika
Monika Gestrich-Kurz (03.12.2010):
Hallo Heino, auch ich lehne die Todesstrafe strikt ab. Bei den Menschenrechten steht jedem Mensch
das Recht zu auf Leben, oder das Recht zu auf Freiheit. Ein nicht therapiebarer entlassener
Sexualtäter kann aber auch erneut vergewaltigen und töten, er kann Leben nehmen. Dafür steht im
nach meinen Vorstellungen aber nicht das Recht zu auf Freiheit nach verbüßter Strafe. Herzlich grüßt
Monika
Monika Gestrich-Kurz (05.12.2010):
Liebe Renate, vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Auch ich bin der Meinung, nicht
therapiebare Menschen, auch wenn sie eine Tat begangen haben weil sie seelisch erkrankt sind, dürfen
nicht so einfach in die Freiheit entlassen werden. Gerade weil sie seelisch erkrankt sind, gehören sie in
eine geschlossenen Einrichtung, für den eigenen Schutz, aber vor allem zum Schutz der Mitmenschen.
Alle Menschen haben das Recht auf Leben, aber keiner hat das Recht, Leben zu nehme. Ich danke Dir
herzlich und wünsche die einen schönen 2. Adventssonntag, Monika
Monika Gestrich-Kurz (03.12.2010):
Lieber Karl-Heinz, er käme vermutlich mit seiner neu erworbenen
Freiheit auch nicht zurecht, dafür hat sich zu vieles verändert. Wenn er
dann das Morden wieder aufnimmt, dann ist er wieder da, wo er
eigentlich bleiben möchte, im Zuchthaus. Ein recht schwieriges Thema,
aber es grüßt Dich in der Ferne die Monika
Monika Gestrich-Kurz (03.12.2010):
Liebe Ramona, zuerst einmal vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Du hast keinen Roman geschrieben, Du hast es von verschiedenen Seiten her
beleuchtet und ich stimme Dir in Deinem Kommentar mit allem zu. Für mich, mit Gewalterfahrung, bleiben nicht therapiebare entlassene Sexualtäter eine
tickende Zeitbombe, denn ihr krankhaftes Verhalten abzulegen bedeutet ja auch, den Willen dazu zu haben, aber auch wenn man den Willen dazu hat, bleibt es
fraglich, ob es gelingt. Es kann vielleicht nur gelingen mit einer medikamentösen Einstellung, die genau eingehalten werden muss, wer aber soll es
kontrollieren. dazu kommt eben auch, ein Wille wird bei der passenden Gelegenheit schwach. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, keiner darf sich das Recht
nehmen, Leben zu nehmen, oder wehrlose, hilflose Frauen, Männer und Kinder zu vergewaltigen. Alle sind wir vor dem Gesetz gleich, aber für alle gilt auch das
gleiche Gesetz. Wer so massiv dagegen verstößt hat nach meinem Empfinden kein Recht auf Freiheit nach Ablauf der Haftstrafe. Viele Opfer von Gewalt haben
es überlebt, sie leben, aber sie leben doch nicht, weil die Gewalt die sie erleben mussten sie innerlich getötet hat. Das bisschen Würde, ihr neues Leben, was
diese Menschen sich vielleicht mühsam aufgebaut haben, wir erneut zerstört, wenn ihr Täter nach Ablauf der Haftstrafe in Freiheit kommt. Sei ganz herzlich
gegrüßt von Monika
Monika Gestrich-Kurz (02.12.2010):
Lieber Helmut, es ist wirklich eine schwierige Frage. Opfer die Gewalt erfahren haben und Angehörige von
Opfer die zu Tode gekommen sind, kommen in einen schweren Gewissenskonflikt. Ihr Peiniger, oder für
Angehörige der Täter, er oder sie hat Leben zerstört. Sie müssen mit der Gewissheit leben, der Täter läuft
frei rum. Ihre Würde, oder was davon noch übrig geblieben ist, wird mit Füßen getreten. Diejenigen, die
nicht direkt betroffen sind sagen vielleicht, die Menschenrechte sind für alle da und gelten auch für alle. Es
grüßt Dich Monika
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