Viele
Menschennationen auf der Welt mögen bestimmte, manche ihrer verbrecherischen
und schmutzigen Taten direkt und indiskret definierende Begriffe veredeln,
indem sie diese ins Griechisch-Lateinische übersetzen. Wenn jemand das, was mit
den deutschen Kolonisten in Russland nach ihrem vom sowjetischen Politbüro am
28. August 1941 gesprochenen Ermordungsurteil geschah, hätte auf diese Weise
veredeln wollen, sollte er es „Genozid“ nennen. Dann hätte auch kein anderer,
sich womöglich dafür interessierender Mensch in dicken Geschichtebänden mühsam
nach dieser Geschichte suchen müssen – darin steht sowieso gar nichts über
diese Geschichte geschrieben.
Der
Interessent hätte dann einfach diesen Begriff in jedem Lexikon nachschlagen
können. Im deutschen Lexikon „Wahrig“
[1],
zum Beispiel, findet man eine sehr knappe und sehr zurückhaltende Zurückübersetzung ins Deutsche:
„Genozid =
Völkermord [zu lat. genus „Geschlecht, Stamm“ + caedere
„töten“]“.
Sonst gar nicht. Schlicht und knapp. Die Deutschen zeigen ihre
„Political Correctness“ und wollen in dem Begriff nicht besonders herumstöbern,
weil sie sich nach ihrer Nazi-Vergangenheit eingebildet haben und viel mehr in
der langen Nachkriegszeit dazu umgebildet wurden, dass „Genozid“ eine
Bezeichnung für die spezifisch deutsche, nur ihnen zu eigen gemachte und auch noch
erbliche Nationalkrankheit sei, für die seit dem Kriegsende alle deutschen
Kinder und Enkelkinder mit einem Schandmal geschändet, psychoterrorisiert und
getreten worden waren, worden sind und – wie der drogenabhängige und die
Vorliebe zu illegalen slawischen Prostituierten aufweisende Vertreter des Vorsitzenden
der jüdischen Gemeinde in Deutschland mal ohne jede Vorliebe zu deutschen
Kindern versprach – alle ihre Nachkommen für ewige Zeiten geschändet, psychoterrorisiert
und getreten sein werden.
Diese
Knappheit führt aber irre, weil man fälschlicherweise denken könnte, dass dies
ein anderer Begriff für „Krieg“ wäre, denn in jedem Kriege morden sich die kriegführenden
Völker gegenseitig. Ein oberflächlicher Leser – wenn er daraus hätte doch mehr
erfahren wollen – hätte außerdem aus dem Inhalt der eckigen Klammern auf etwas
Sinnloses wie „Genussmord“, „Stammcidre“ oder sogar „Geschlechtsverkehr“ kommen
können. Das Letztere wäre auch nicht so verkehrt, wenn man daran denkt, was für
ein mörderischer Verkehraufwand von Viehwaggons die Sowjetmetzger benötigten,
um Hunderttausende vom deutschen Geschlecht in Russland zu ihren
„Schlachthöfen“ zu transportieren.
Da
es in Russland kein gängiges und wie im Deutsch so dreisilbig einfaches russisches
Word dafür gibt, findet man zum Beispiel in dem im Jahre 1955 – als der diesem
Genozid ausgesetzte Vater-Kleine gerade mal vier Jahre alt war – herausgegebenen
und sich auf die Situation des Kleinen gar nicht beziehenden Lexikon
„Fremdwörterbuch“
[2]
eine etwas breitere und nicht so zurückhaltende – die Sowjets haben es nicht
nötig, weil sie so etwas wie Genozid nie offiziell begangen haben –
Zurückübersetzung, wenn auch nicht gerade ins Russische, sondern ins Sowjetische:
„Genozid
[gr.
genos „Geschlecht“ + lat.
caedere „töten“] –
Vernichtung einzelner Völkergruppen aus den auf ihre Nationalität (Religion)
bezogenen Beweggründen – das schwerste von Imperialisten begehende Verbrechen
gegen
die Menschheit. Genozid ist organisch mit faschistischen und
rassistischen ‚Theorien’ verbunden, die National- und Rassenhass – Herrschaft
von sogenannten ‚höheren’ Rassen und Vernichtung von sogenannten ‚niedrigeren’
Rassen – propagieren.“
Ziemlich
verwirrend sind die beiden Zurückübersetzungen. Dem deutschen Lexikon nach ist
weder die von sowjetischen Kommunisten begangene Ermordung von deutschen
Kolonisten in Russland als Genozid zu bezeichnen – denn, wenn man diese
Kolonisten nur als einen Teil des deutschen Volkes betrachtet, dann war es eben
ein Krieg, in dem die Völker Russlands und Deutschlands sich gegenseitig, ohne
erkennbare, auf ihre Nationalität bezogene Beweggründe mordeten –; noch die von
deutschen Nazis begangene Ermordung von Juden – denn das Judentum ist keine
Nationalität, sondern eine Religion und somit sind Juden kein Volk im Sinne
einer durch gemeinsame Sprache und Kultur verbundenen Gemeinschaft von Menschen,
das man aus den im deutschen Lexikon unbestimmten Beweggründen morden kann,
sondern eine durch die ganze vielsprachige und multikulturelle Welt zerstreute
Religionsgemeinschaft von Menschen.
Dem
sowjetischen Lexikon nach, wenn man nur aus dem Inhalt der eckigen Klammern so
etwas wie „Genossenmord“ zusammenbastelt, sollte man eigentlich die von Stalin
und seiner Vernichtungsmaschinerie begangene Ermordung von seinen eigenen
Parteigenossen als Genozid betrachten, besonders wenn man dazu den
Kommunismusglauben – auf den Inhalt der runden Klammern bezogen – auch als eine
Religion verstehen würde.
Bei
weiterer Analyse der sowjetischen Definition hätte man die Ermordung von deutschen
Kolonisten als einer nationalen Volksgruppe in Russland schon als Genozid
betrachten können – jedoch nur dann, wenn man gleichzeitig die diese Ermordung
im Sowjetimperium begangenen Kommunisten als Imperialisten betrachten dürfte,
was historisch bekanntlich nie der Fall war.
Der
Bevölkerungsteil jüdischen Glaubens im Dritten Deutschen Reich und auf den von
ihm besetzten Territorien als ein Teil der weltweiten Religionsgemeinde steht
in dem sowjetischen Lexikon – wenn auch nur in runden Klammern – doch besser
da, als der deutsche Bevölkerungsteil im Sowjetreich und auf den von ihm im
Jahre 1939 besetzten Territorien als ein Teil des deutschen Volkes, und seine Ermordung
seitens des Bevölkerungsteils christlichen Glaubens in demselben Reiche kann –
dem Inhalt der runden Klammern folgend – als Genozid anerkannt werden und war
anerkannt worden.
Also,
im politischen Sinne ist diese Lexikonlogik genauso verwirrend wie im linguistischen
auch. So verwirrend, dass die Weltpolitiker immer noch nicht genau wissen, was
das Wort „Genozid“ bedeutet, beziehungsweise nicht immer Genozid erkennen
können, um es dann auch gleich
anzuerkennen, gegebenenfalls nicht immer genau wissen, nach welchem Lexikon sie
handeln sollen.
Die
Amerikaner handelten offensichtlich nach dem Zweiten Weltkrieg nach dem
sowjetischen Lexikon und erkannten das im Dritten Reich begangene Genozid an
Juden an, während sie gerne – vielleicht auch nicht, aber beim Teilen
Deutschlands und Verurteilen der Deutschen in Nürnberg doch – mit Sowjets
alliierten und dabei ihre beiden Augen ganz toll zudrücken mussten, um die
Genozidanfälle des ersten Sowjetreiches zu übersehen.
Die
Sache mit all diesen auf den ersten Blick sinnlosen lexikon-politisch-linguistischen
Übungen ist die: Genozid ist zu Recht von der Völkergemeinschaft in
internationalen Gesetzen zum rechtlich zu verfolgenden Verbrechen gegen
die
Menschlichkeit erklärt worden (und nicht gegen
die Menschheit wie es
irrtümlich in dem sowjetischen Lexikon behauptet wird, obwohl vorhin richtig
behauptet wurde, dass es ein Verbrechen gegen manche kleine national-religiöse
Teile
der Menschheit ist). Wird dieses Verbrechen nachgewiesen – gibt es
ein Opfer, das zu entschädigen sei, und einen Täter, der nicht nur zur
internationalen Verachtung, sondern auch zur Geldstrafe in Höhe dieser
Entschädigung zu verurteilen wäre. Und hier liegt der Hund begraben.
Zur
Verachtung kann man auch Geister verurteilen – ein verbrecherisches, aber
bereits vernichtetes Regime zum Beispiel. Doch zu einer Geldstrafe kann nur
eine real existierende juristische Person beziehungsweise ein juristisches
Subjekt – ein Staat zum Beispiel – verurteilt werden. Das dieses Genozid
begangene, das Dritte Reich proklamierte und geführte Nazi-Regime war zur
Verachtung verurteilt worden und seine noch übrig gebliebenen Vertreter in
Personen wurden hingerichtet. Alles zu Recht – nur entstanden somit gewaltige
Schwierigkeiten und ein totales Durcheinander mit dem besagten juristischen
Täter-Subjekt.
Nachdem
die letzten Vertreter der Nazi-Regierung Deutschlands ihre letzten Regierungsformalitäten
mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (nicht Deutschlands)
erledigt hatten und dann verurteilt und hingerichtet worden waren, wurde
Deutschland als Staat und somit als das juristische Subjekt von vier alliierten
Besatzungsmächten aberkannt. Und nicht um die Deutschen von Entschädigungsansprüchen
zu retten, sondern um auf dem besetzten Territorium Deutschland eine den
Alliierten freie Hand gewährende rechtfreie Zone zu verschaffen.
Von
den Großen Vieren benötigte die Sowjetmacht am wenigsten – nie davor und schon
gar nicht nach dem Großen Sieg –, sich und ihre Willkür in Deutschland mit
irgendwelchen juristischen Tricks zu rechtfertigen. Den zwei anderen Mächten –
den Engländern des Vereinigten Königtums und den durch ihre Provisorische
Regierung der Französischen Republik vertretenen Franzosen – war noch seit der
Versailler Hinrichtung Deutschlands im Jahre 1919 jedes seine Rechfertigung
ebenso wenig benötigte Mittel recht, Deutschland erneut hinzurichten. Nicht so
der Macht der US-Amerikaner!
Das
war eine ausgezeichnete und beispiellose Leistung von amerikanischen Juristen
[3],
die internationalen Gesetzte sowie den Status Deutschlands so zu interpretieren
und auszulegen, dass das deutsche Volk auf dem Territorium Deutschland zu einem
Obdachlosen – ohne sein staatliches Dach über den Kopf – und Gesetzlosen – ohne
es und seine Interessen und Rechte schützende Gesetze – wurde und alles nach
dem Kriegsende mit ihm Geschehene und bis heute noch Andauernde über sich ergehen
lassen musste. Es bleibe einstweilen dahingestellt, dass das Meiste – natürlich
– zum Wohle desselben deutschen Volkes geschah, das zunächst eindeutig
umgeschult und demokratisiert werden musste, bevor es sein eigenes und souveränes
Obdach erlangt und irgendwelche demokratischen, diese Souveränität schützenden
Rechte bekommt.
Das
internationale Gesetz untersagt nämlich ausdrücklich die Staatsordnung auf dem
besetzten Territorium eines kriegführenden Staates zu ändern, das besetzte
Territorium in neue Administrationsgebiete zu teilen sowie ein Teil des
besetzten Territoriums zu einem anderen Staat zu transferieren, beziehungsweise
das besetzte Territorium zum Vorteil von Nachbarn zu reduzieren – also, all das
und vieles mehr, was über das Nachkriegsschicksal der Deutschen noch in Teheran
beschlossen, in Jalta bestätigt, in Potsdam deklariert und in Berlin
durchgeführt worden war.
Das
internationale noch 1907 in Haag ausgehandelte Gesetz definiert und reglementiert
damit den Status „kriegführender Besatzung“. So wurde noch im Jahre 1944 – nach
der Konferenz in Teheran, noch vor der Eröffnung der Zweiten Front in Europa
und vor dem noch lange nicht errungenen, wenn auch sich schon andeutenden Sieg
über Deutschland – den USA-Rechtswissenschaftlern die Aufgabe von ihrer
Regierung gestellt, die Rechtsgrundlagen für die bereits beschlossene Nachkriegsbehandlung
Deutschlands unter der rechtskräftigen Umgehung des internationalen
Rechtes zu verschaffen.
Die
brillante Lösung-Erfindung der amerikanischen Wissenschaftler an der Universität
von Kalifornien
[4]
bestand darin, dass der legale Status Deutschlands keineswegs der Status der im
Gesetz gemeinten „kriegführenden Besatzung“ sei, denn Deutschland habe nach der
bedingungslosen Kapitulation seiner Wehrmacht – bereits in dieser Formulierung
„Wehrmacht“, statt „Deutschland“ und zu diesem Zeitpunkt war Deutschland seine
rechtliche Existenz als besiegten Staates verwehrt – aufgehört, als ein
souveräner Staat zu existieren! Dies war auch mit wissenschaftlicher Gründlichkeit
begründet: Da keine legitime Regierung vorhanden sei, gäbe es keinen Staat
namens „Deutschland“ mehr. Eine legitime Regierung sei nämlich eine
fortdauernde und von der Besatzungsmacht (nicht vom Volk des Landes!) anerkannte
Regierung.
Also,
nachdem Deutschland mit seinem nazifizierten deutschen Volk die Bande von einem
Haufen großer und kleiner Nazi-Führer endlich loswurde, hörte es auf der Stelle
auf, als ein Staat und ein juristisches Subjekt zu existieren. Eine legitime Regierung
– nämlich die von Oberadmiral Dönitz – war zwar vorhanden und wurde sogar, wenn
auch nur vorübergehend, von den Alliierten durch die Annahme der von ihr
unterschriebenen bedingungslosen Kapitulation anerkannt, aber nachdem sie von
selben abgeschafft und verhaftet wurde, sahen sich die Siegesmächte selbstverständlich
menschlich verpflichtet, die Sorgen um das staatlose deutsche Volk und um die
Ordnung in dem nicht mehr existierenden Staate zu übernehmen.
Somit
war der Status weg – die „kriegführende Besatzung“ dennoch rechtskräftig
geblieben. Da wäre zwar noch etwas – diese Besatzung setzt demselben internationalen
Gesetz nach den fortdauernden Kriegszustand voraus. Sei der Zustand vorbei –
seien die Besatzung nicht mehr legitim, das besetzte Territorium zurückzugeben,
die Besatzungstruppen abzuziehen und die Kriegsgefangenen zu ihrer Rückkehr in
ihre Heimat freizulassen.
Nichts
leichter als das! Da brauchten Politiker nicht einmal ihre Wissenschaftler zu
bitten, einen Aus- und Umweg zu finden: Der Krieg war zwar
de facto
vorbei, nachdem die Militärkräfte Deutschlands unfähig gemacht worden waren,
ihn weiterzuführen und kapitulierten; der Kriegszustand mit dem nicht mehr
existierenden Deutschland blieb dennoch
de jure – aufgrund keines Friedenabkommens
– noch lange bestehen und wurde sogar schon nach der endgültigen, offiziell
anerkannten Zerstückelung Deutschlands im Jahre 1948 in der Bundesrepublik von
Westalliierten bis zum Pariser Vertrag vom Juli 1951 und von den Sowjets bis
zum Moskauer Vertrag vom August 1970 beibehalten
[5]!
Dies
sollte der erste den Deutschen von dem einzig demokratischen Rechtsstaat
gegebene Unterricht in der Demokratiekunst und Rechtsstaatlichkeit sein. Diese
rechtswissenschaftliche Methode wurde dann von den Demokratielehrern immer weiter
entwickelt und wird heute – bei den von ihnen durch Kriege unternommenen territorialen
und Regimeänderungen – bereits weltweit unterrichtet.
Also,
auch diese juristisch-politischen Übungen ergeben keinen Sinn und führen einen
menschlichen Verstand keinen Schritt weiter, beziehungsweise der Sinn und der
Verstand liegen dabei woanders, wo sie nur Politiker oder Rechtswissenschaftler
und kein logisch denkender Mensch finden können.
Diese
Feststellung allein hätte aber weder damals noch heute dem zerrissenen Gewissen
der Deutschen helfen können. Besonders dann nicht, wenn viele andere auf der
Welt den Deutschen gegenüber kaum Gewissen zeigen, als ob das gewissenlose
Nazi-Regime auch sie von ihrem Gewissen befreit hätte.
Die
1948 gegründete „souveräne“ Bundesrepublik Deutschland musste den von
amerikanischen Wissenschaftlern so gut und begründet aberkannten Besatzungsstatus
noch bis zum Mai 1955
de jure und bis zum bis heute noch andauernden
Abzug der alliierten Truppen und ihrer Stützpunkte
de facto hinnehmen.
Mit der von den Westalliierten bei den Ministerpräsidenten der westdeutschen
Länder verlangten – ja fast erpressten – Gründung der BRD ging zwar für
Deutschland die DDR verloren, war nun aber der Widerspruch der brillanten
Lösung – die günstige Gültigkeit eines nicht mehr existierenden deutschen
Staates machte ja jeweilige Ansprüche aller Genozidopfer auf ihre Entschädigung
ungünstig ungültig – ebenfalls brillant gelöst und der dringend benötigte
Rechtserbe des Dritten Reiches endlich erschaffen worden, der nun die festgelegten
Kriegsschulden und die unbestimmten, aber nach jeder Aufforderung sofort zu
zahlenden Geldentschädigungen an die Genozidopfer alleinig zahlen durfte.
Diesen
Unterricht im Recht mit allen wissenschaftlich-politischen Erfindungen
verstanden am besten die Sowjets, für die er gar nicht gemeint war. Demzufolge
mussten sich die kriegsgefangenen Deutschen – gegen alle bisher geltenden und
nun von Amerikanern abgeschaffenen internationalen Kriegsrechte und Gesetze –
noch zehn Jahre nach dem Kriegsende zwangsmäßig am Aufbau des Kommunismus in
der UdSSR beteiligen, während die deutschen Kolonisten Russlands – bereits
fünfzehn Jahre nach ihrer Verurteilung als Spionen und Diversanten der Nazis –
in ihren Konzentrationslagern und Verbannungszonen weiter verrecken durften.
Erst
nach Verhandlungen zwischen den deutschen und sowjetischen politischen Kollegen
im Herbst 1955 in Moskau
[6]
und nur dank der historisch bekannten „Saufkraft“ von Herrn Kanzler Adenauer
und seiner Suite bei der ebenso bekannten, ausgiebigen Abschiedsparty im Kreml
erlangten die letzten Kriegsgefangenen das Recht heimzukehren. Nebenbei wurden
auch die den Repressalien und dem Genozid ausgesetzten deutschen
Kolonistenfamilien den kriegsgefangenen Heimkehrern rechtmäßig gleichgestellt.
Das
Letztere war allerdings nur von der Seite der Bundesrepublik wahrgenommen
worden. Die Fünfkilometergrenze und wöchentliche Meldepflicht waren zwar von
der Sowjetseite abgeschafft worden, die Einsperrung in die Hinteruralzone blieb
aber weiter erhalten. So durften die wenigen Überlebenden aus diesen deutschen
Kolonistenfamilien – trotz des bei der Saufparty ausgehandelten Abkommens und
im Unterschied zu den ebenso wenigen Überlebenden von den kriegsgefangenen Deutschen
– noch weitere zehn Jahre und nach dem Kriegsausbruch bereits fünfundzwanzig
Jahre weder nach Deutschland, um sich wenigstens bei Herrn Kanzler durch einen
Handkuss bedanken zu können, noch in ihre früheren Koloniegebiete heimkehren.
Aber
auch nach diesen Jahren und bis an den Perestrojkaausbruch wurde das ebenso in
weiteren politischen Verträgen seit langem offiziell verankerte Recht von
Deutschen in der UdSSR auf ihre Heimkehr nach Deutschland inoffiziell durch das
Ausreisegenehmigungsverfahren so erschwert, dass selbst ein Versuch, dieses
Recht in Anspruch zu nehmen, für einige Tausende besonders hartnäckiger Draufgänger
zu jahrelangen Abenteuern und zur Folter wurde.
Dennoch
dehnte sich schließlich die Einsperrzone des vierzehnjährigen Vaters von fünf
Kilometer bis auf die Endlosigkeit des sowjetischen Reiches hin. An den Grenzen
dieser Endlosigkeit war dann aber Schluss.
*