Norbert Wittke

Anleitung zur Steuerhinterziehung für Kinder

 
Wir hatten uns mit guten Bekannten aus dem Urlaub zu einem
gemeinsamen Essen im Steakhaus M. in Köln am Alter Markt
verabredet. Gemeinsam schwelgten wir in Urlaubserinnerungen
und genossen das vorzügliche Essen und natürlich das Kölsch,
das bei uns weniger zuhause ist.
 
Am Nachbartisch nahm ein Ehepaar, das ich auf Ende der Dreißiger
Jahre schätzte mit zwei Söhnen im Alter von ca. 10 und 14 Jahren
Platz. Der Ältere hatte an diesem Tag Geburtstag, denn es wurde
von der Geburtstagsfeier am Tage geredet. Jetzt wollten die Eltern
mit ihren Söhnen den Tag mit einem gemeinsamen abendlichen
Essen ausklingen lassen.
 
Während wir uns mit unseren Freunden weiter unterhielten, hörte
ich gleichzeitig zu, was am Nebentisch so geredet wurde. Man
offerierte dem Kellner, als es an das Bezahlen ging, dass der
14 jährige heute Geburtstag habe und zeigte zum Beweis einen
Ausweis. Der Kellner sagte, da habe er aber großes Glück,
denn in ihrem Hause sei es üblich, dass das Geburtstagskind
einen Preisnachlass von  25 Prozent auf alles erhalte.
Er kam mit der Rechnung wieder und gleichzeitig bekamen
die Jungen  noch einige kleine Werbegeschenke.
 
Der Vater fragte, ob er mit der Kreditkarte zahlen könne und
erbat eine besondere Abrechnung auf einem Formular, das
für Geschäftsessen vorgesehen ist, die bei der Steuer abgesetzt
werden können.
 
Seine Frau: "Was willst du denn damit? ". Er : "Ich werde hinten
eine Ergänzung vornehmen, dass ich mich mit den Herren X und
Z hier zu einem Geschäftsessen getroffen habe. " Sie schaute un-
gläubig und verstand. Der liebe Vater wollte sein Geburtstagsge-
schenkessen für seinen Sohn  von der Steuer absetzten. Die
Söhnen schauten ihren Vater auch etwas seltsam an, aber ver-
standen, dass ihr Vater ihnen nur die erste Lektion für die
Hinterziehung von Steuern erteilen wollte. Man sagt ja immer
Eltern haben so etwas wie eine Vorbildfunktion, was aus
diesen Kindern bei so einem Vater wird wurde mir vor Augen
sehr deutlich.
 
Immerhin kann sich der Steuerzahler allgemein rühmen.dass
er dieses Geburtstagsessen freundlicherweise finanziert hat.
Man erkennt aus dieser Geschichte, was Eltern ihren Kindern
so alles beibringen können. So wird es wohl auch in allen
anderen Dingen sein.  Wenn sie später sich einmal fragen, von
wem haben sie das eigentlich, können sie beruhigt sagen
"von uns!" 
 
 

12.05.2008 Norbert Wittke

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