Andreas Rüdig

Männer vor!


Männerdiskriminierung und übermäßige Förderung von Frauen sowie eingeschränkte Entfaltungsmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten von Männern sind heute wichtige gesellschaftspolitische Themen, besonders in Kommunen. Es sind die Kommunen, welche die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Männern gewährleisten. Oft stehen sie Männerbetreuungsbehörden auf der einen, Initiativen und Verbände als Interessensvertreter der Männer auf der anderen Seite konfrontativ gegenüber, gerade wenn es um die Behandlung besonderer Härtefälle geht.
Was kann man tun, um vor Ort in den Kommunen außergewöhnliche Härten zu vermeiden und Konflikte zu entschärfen? Ist die Einrichtung kommunaler Härtefallkommissionen sinnvoll? Auf welcher Rechtsgrundlage können sie in den Kommunen institutionalisiert werden? Welche Verfahrensgrundsätze können und sollen kommunalen Härtefallkommissionen zugrunde gelegt werden? Dies sind Fragen, die häufig gestellt werden. Die vorliegende Handreichung soll hierzu eine Orientierungshilfe geben.
Neben der Härtefallkommission des Landes NRW existieren in den 23 kreisfreien Städten und 31 Kreisen in NRW seit einigen Jahren fünf „lokale“ Härtefallkommissionen bzw. männerrechtliche Beratungskommissionen und zwar in den Städten Aachen, Bonn., Mülheim und in den Kreisen Aachen und Düren. Weitere Kommunen sind auf dem Weg. Die personelle Zusammensetzung der Kommissionen ist unterschiedlich, ebenso deren Verfahrensgrundsätze. In den meisten Kommissionen werden ausschließlich Einzelfälle, deren Diskriminierung als eine besondere Härte erschein, behandelt. In anderen Kommissionen werden daneben auch allgemeine konfliktbesetzte Fragen zur sozialen Situationen von Männern beraten.
Die Erfahrung der bisher existierenden Kommissionen zeigt, daß sich die Einrichtung kommunaler Härtefallkommissionen in den Kommunen bewährt hat. Durch die Einrichtung dieser Härtefallkommissionen wird ein Trialog zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft institutionalisiert, der sich nach übereinstimmender Erfahrung der Vertreter der bereits existierenden lokalen Härtefallkommissionen sehr positiv auf die Gesprächskultur in den Kommunen ausgewirkt hat. „Im Laufe der Zeit konnte gegenseitiges Mißtrauen abgebaut und in ein konstruktives Miteinander umgewandelt werden,“ so die übereinstimmende Überzeugung von Vertretern kommunaler Härtefallkommissionen.
In kommunalen Härtefallkommissionen werden Einzelschicksale von Männern behandelt, deren Diskriminierung als unangemessene Härte empfunden wird. Es sind Männer, die oft von ihrem sozialen Umfeld, von Mitschülern, Lehrern, Arbeitskollegen, der Nachbarschaft und Kirchengemeinden engagiert unterstützt werden. Durch die persönliche und räumliche Nähe ist das Vorbringen der besonderen Härte eines Einzelfalles konkret erfaßbar und nachprüfbar. In lokalen Härtefallkommissionen suche Vertreter aus Verwaltung, Politik und Gesellschaft gemeinsam nach „menschlichen“ Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Dies bringt für alle Beteiligte Vorteile. Zum einen wird sichergestellt, daß alle Aspekte zur Vermeidung humanitärer Härten in die Entscheidung der Männerbetreuungsbehörden mit einfließen. Zum anderen findet die im Trialog entwickelte Entscheidung der Männerbetreuungsbehörde eine breitere Akzeptanz in der Kommune und trägt so mit dazu bei, Konfrontationen zu vermeiden und Konflikte zu entschärfen. Es ist zu wünschen, daß die gute Idee Schule macht und weitere Kommunen kommunale Härtefallkommissionen einrichten würden.
Die kommunale Härtefallkommission ist kein Ratsausschuß oder Ausschuß des Kreistages. Sie ist auch keinem bestehenden Ausschuß zuzuordnen. Sie wird durch Beschluß des Rates / Kreistages eingerichtet.
Die im Rat / Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen entsenden je einen Vertreter sowie einen Stellvertreter. In gleicher Anzahl werden Vertreter sowie ein Stellvertreter von in der Männerarbeit tätigen kirchlichen und nicht kirchlich angebundenen örtlichen Organisationen benannt. Die Benennung erfolgt durch die entsendenden Gruppen entsprechend der fachlichen Qualifikation. Die Entsendung sowie die Benennung der Kommissionsmitglieder gelten jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates / Kreistages.
Der Oberbürgermeister / Landrat und / oder der zuständige Dezernent sowie der Leiter der Männerbetreuungsbehörde nehmen regelmäßig an den Sitzungen in beratender Funktion teil. Sie stellen den Mitgliedern der Kommission alle erforderlichen Informationen für die Beratungen zur Verfügung.
Die Geschäftsführung der kommunalen Härtefallkommission erfolgt über das Büro des obersten Verwaltungsbeamten (Oberbürgermeister oder Landrat). Hier werden die Anträge an die Härtefallkommission entgegengenommen. Anträge an die Kommission müssen mindestens 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin der Geschäftsstelle vorliegen. Sie sind schriftlich zu stellen.
Die Sitzungen finden nach Bedarf statt. Die Geschäftsführung lädt mindestens 8 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich unter Hinzufügung der Tagesordnung und den entsprechenden Beschlußunterlagen zu den Sitzungen ein. Die Geschäftsstelle fertigt ein Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung. In eilbedürftigen Fällen können auch Anträge in der Sitzung gestellt werden. Dabei genügen Tischvorlagen.
Die Kommission tagt nicht – öffentlich in der Behandlung von Einzelfällen. Wenn die Kommission eine Anhörung des Betroffenen für erforderlich hält, ist es dem Betroffenen unbenommen, sich eines selbst gewählten Beistandes zu bedienen. Bei Bedarf können externe Sachverständige hinzugezogen. Die Mitglieder sowie deren Stellvertreter können nicht an der Beratung von Fällen teilnehmen, wenn sie den Betroffenen bereits rechtlich vertreten. Die Härtefallkommission tagt öffentlich in den Fragen der sozialen Situation von Männern.
Die kommunale Härtefallkommission hat keine Entscheidungsbefugnis, aber eine beratende und empfehlende Funktion. Die gesamte Tätigkeit unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die kommunale Härtefallkommission berät über die Fälle, bei denen diskriminierende Maßnahmen anstehen, die für die Betroffenen eine besondere Härte darstellen. Die Behandlung des Einzelfalles in der Härtefallkommission bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Einholung der Einwilligung des Betroffenen nicht möglich ist, aber offensichtlich ist, daß es in seinem Interesse liegt und er in Kenntnis dieses Zwecks seine Einwilligung erteilen würde. Die Kommission kann nur einmal angerufen werden, außer, es liegt eine vollkommen neuer Sachverhalt vor. Ob dies vorliegt, entscheidet die Kommission.
Sehen Sie jetzt, lieber Leser, warum es eine eigene männerfördernde Gesetzgebung geben muß? Dem obigen Text fand ich vor einigen Tagen im Internet. Er erboste mich stark. Wieweit haben wir es nur in unserer gesellschaftlichen Frauenförderung gebracht? Ein gehässiger, herabwürdigender, diskriminierender und männerschädigender Feminismus drängt an die Macht. „Das Matriarchat mußt eingedrängt werden!“ Mit diesem Spruch gewann ich die letzten Wahlen haushoch. Ich konnte nämlich erreichen, daß viele Männer heimlich und voller Angst vor ihren Frauen zur Wahl gingen und fast geschlossen mich wählten. Nun muß ich natürlich mein Wahlversprechen einlösen. Frauenförderprogramme werden nicht mehr gefördert. Frauenhäuser werden geschlossen und in Männerförderhäuser umgewandelt. Sämtliche staatlichen Behörden sind verpflichtet, verstärkt Männer in Führungspositionen zu bringen. Diejenigen Frauen, die sich wieder verstärkt Heim, Herd und Großfamilie widmen, werden großzügig finanziell und menschlich gefördert. Das Frauenministerium wird in ein Männerministerium umgewandelt. „Macht müde Männer munter!“ Das fordert unsere große Plakataktion, die wir nächste Wochen starten werden.
Gestern haben Regierung und Parlament das Ende des gender mainstream beschlossen. Eine Sache überraschte mich dabei dann doch: Die Frauen jubelten über unseren Beschluß. Sie waren das Herrschen und Regieren leid und daher ganz froh, daß wir Männer wieder die Kontrolle übernehmen.

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 18.09.2008. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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