Männerdiskriminierung und übermäßige Förderung von Frauen sowie
eingeschränkte Entfaltungsmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten von
Männern sind heute wichtige gesellschaftspolitische Themen, besonders
in Kommunen. Es sind die Kommunen, welche die Unterbringung,
Versorgung, Betreuung und Integration von Männern gewährleisten. Oft
stehen sie Männerbetreuungsbehörden auf der einen, Initiativen und
Verbände als Interessensvertreter der Männer auf der anderen Seite
konfrontativ gegenüber, gerade wenn es um die Behandlung besonderer
Härtefälle geht.
Was kann man tun, um vor Ort in den Kommunen
außergewöhnliche Härten zu vermeiden und Konflikte zu entschärfen? Ist
die Einrichtung kommunaler Härtefallkommissionen sinnvoll? Auf welcher
Rechtsgrundlage können sie in den Kommunen institutionalisiert werden?
Welche Verfahrensgrundsätze können und sollen kommunalen
Härtefallkommissionen zugrunde gelegt werden? Dies sind Fragen, die
häufig gestellt werden. Die vorliegende Handreichung soll hierzu eine
Orientierungshilfe geben.
Neben der Härtefallkommission des Landes
NRW existieren in den 23 kreisfreien Städten und 31 Kreisen in NRW seit
einigen Jahren fünf „lokale“ Härtefallkommissionen bzw.
männerrechtliche Beratungskommissionen und zwar in den Städten Aachen,
Bonn., Mülheim und in den Kreisen Aachen und Düren. Weitere Kommunen
sind auf dem Weg. Die personelle Zusammensetzung der Kommissionen ist
unterschiedlich, ebenso deren Verfahrensgrundsätze. In den meisten
Kommissionen werden ausschließlich Einzelfälle, deren Diskriminierung
als eine besondere Härte erschein, behandelt. In anderen Kommissionen
werden daneben auch allgemeine konfliktbesetzte Fragen zur sozialen
Situationen von Männern beraten.
Die Erfahrung der bisher
existierenden Kommissionen zeigt, daß sich die Einrichtung kommunaler
Härtefallkommissionen in den Kommunen bewährt hat. Durch die
Einrichtung dieser Härtefallkommissionen wird ein Trialog zwischen
Politik, Verwaltung und Gesellschaft institutionalisiert, der sich nach
übereinstimmender Erfahrung der Vertreter der bereits existierenden
lokalen Härtefallkommissionen sehr positiv auf die Gesprächskultur in
den Kommunen ausgewirkt hat. „Im Laufe der Zeit konnte gegenseitiges
Mißtrauen abgebaut und in ein konstruktives Miteinander umgewandelt
werden,“ so die übereinstimmende Überzeugung von Vertretern kommunaler
Härtefallkommissionen.
In kommunalen Härtefallkommissionen werden
Einzelschicksale von Männern behandelt, deren Diskriminierung als
unangemessene Härte empfunden wird. Es sind Männer, die oft von ihrem
sozialen Umfeld, von Mitschülern, Lehrern, Arbeitskollegen, der
Nachbarschaft und Kirchengemeinden engagiert unterstützt werden. Durch
die persönliche und räumliche Nähe ist das Vorbringen der besonderen
Härte eines Einzelfalles konkret erfaßbar und nachprüfbar. In lokalen
Härtefallkommissionen suche Vertreter aus Verwaltung, Politik und
Gesellschaft gemeinsam nach „menschlichen“ Lösungen im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten. Dies bringt für alle Beteiligte Vorteile.
Zum einen wird sichergestellt, daß alle Aspekte zur Vermeidung
humanitärer Härten in die Entscheidung der Männerbetreuungsbehörden mit
einfließen. Zum anderen findet die im Trialog entwickelte Entscheidung
der Männerbetreuungsbehörde eine breitere Akzeptanz in der Kommune und
trägt so mit dazu bei, Konfrontationen zu vermeiden und Konflikte zu
entschärfen. Es ist zu wünschen, daß die gute Idee Schule macht und
weitere Kommunen kommunale Härtefallkommissionen einrichten würden.
Die
kommunale Härtefallkommission ist kein Ratsausschuß oder Ausschuß des
Kreistages. Sie ist auch keinem bestehenden Ausschuß zuzuordnen. Sie
wird durch Beschluß des Rates / Kreistages eingerichtet.
Die im Rat
/ Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen entsenden je einen
Vertreter sowie einen Stellvertreter. In gleicher Anzahl werden
Vertreter sowie ein Stellvertreter von in der Männerarbeit tätigen
kirchlichen und nicht kirchlich angebundenen örtlichen Organisationen
benannt. Die Benennung erfolgt durch die entsendenden Gruppen
entsprechend der fachlichen Qualifikation. Die Entsendung sowie die
Benennung der Kommissionsmitglieder gelten jeweils für die Dauer der
Wahlperiode des Rates / Kreistages.
Der Oberbürgermeister / Landrat
und / oder der zuständige Dezernent sowie der Leiter der
Männerbetreuungsbehörde nehmen regelmäßig an den Sitzungen in
beratender Funktion teil. Sie stellen den Mitgliedern der Kommission
alle erforderlichen Informationen für die Beratungen zur Verfügung.
Die
Geschäftsführung der kommunalen Härtefallkommission erfolgt über das
Büro des obersten Verwaltungsbeamten (Oberbürgermeister oder Landrat).
Hier werden die Anträge an die Härtefallkommission entgegengenommen.
Anträge an die Kommission müssen mindestens 14 Tage vor dem nächsten
Sitzungstermin der Geschäftsstelle vorliegen. Sie sind schriftlich zu
stellen.
Die Sitzungen finden nach Bedarf statt. Die
Geschäftsführung lädt mindestens 8 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich
unter Hinzufügung der Tagesordnung und den entsprechenden
Beschlußunterlagen zu den Sitzungen ein. Die Geschäftsstelle fertigt
ein Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung. In eilbedürftigen Fällen
können auch Anträge in der Sitzung gestellt werden. Dabei genügen
Tischvorlagen.
Die Kommission tagt nicht – öffentlich in der
Behandlung von Einzelfällen. Wenn die Kommission eine Anhörung des
Betroffenen für erforderlich hält, ist es dem Betroffenen unbenommen,
sich eines selbst gewählten Beistandes zu bedienen. Bei Bedarf können
externe Sachverständige hinzugezogen. Die Mitglieder sowie deren
Stellvertreter können nicht an der Beratung von Fällen teilnehmen, wenn
sie den Betroffenen bereits rechtlich vertreten. Die
Härtefallkommission tagt öffentlich in den Fragen der sozialen
Situation von Männern.
Die kommunale Härtefallkommission hat keine
Entscheidungsbefugnis, aber eine beratende und empfehlende Funktion.
Die gesamte Tätigkeit unterliegt den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.
Die kommunale Härtefallkommission berät über die
Fälle, bei denen diskriminierende Maßnahmen anstehen, die für die
Betroffenen eine besondere Härte darstellen. Die Behandlung des
Einzelfalles in der Härtefallkommission bedarf der Zustimmung des
Betroffenen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Einholung der
Einwilligung des Betroffenen nicht möglich ist, aber offensichtlich
ist, daß es in seinem Interesse liegt und er in Kenntnis dieses Zwecks
seine Einwilligung erteilen würde. Die Kommission kann nur einmal
angerufen werden, außer, es liegt eine vollkommen neuer Sachverhalt
vor. Ob dies vorliegt, entscheidet die Kommission.
Sehen Sie jetzt,
lieber Leser, warum es eine eigene männerfördernde Gesetzgebung geben
muß? Dem obigen Text fand ich vor einigen Tagen im Internet. Er erboste
mich stark. Wieweit haben wir es nur in unserer gesellschaftlichen
Frauenförderung gebracht? Ein gehässiger, herabwürdigender,
diskriminierender und männerschädigender Feminismus drängt an die
Macht. „Das Matriarchat mußt eingedrängt werden!“ Mit diesem Spruch
gewann ich die letzten Wahlen haushoch. Ich konnte nämlich erreichen,
daß viele Männer heimlich und voller Angst vor ihren Frauen zur Wahl
gingen und fast geschlossen mich wählten. Nun muß ich natürlich mein
Wahlversprechen einlösen. Frauenförderprogramme werden nicht mehr
gefördert. Frauenhäuser werden geschlossen und in Männerförderhäuser
umgewandelt. Sämtliche staatlichen Behörden sind verpflichtet,
verstärkt Männer in Führungspositionen zu bringen. Diejenigen Frauen,
die sich wieder verstärkt Heim, Herd und Großfamilie widmen, werden
großzügig finanziell und menschlich gefördert. Das Frauenministerium
wird in ein Männerministerium umgewandelt. „Macht müde Männer munter!“
Das fordert unsere große Plakataktion, die wir nächste Wochen starten
werden.
Gestern haben Regierung und Parlament das Ende des gender
mainstream beschlossen. Eine Sache überraschte mich dabei dann doch:
Die Frauen jubelten über unseren Beschluß. Sie waren das Herrschen und
Regieren leid und daher ganz froh, daß wir Männer wieder die Kontrolle
übernehmen.
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 18.09.2008.
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