Wilhelm Westerkamp

Sprache, Veruntreuung und Tod

Sprache verbindet, sie lässt uns kommunizieren, lässt uns Probleme lösen, kann sichin Heiterkeit steigern, aber auch das Drama im Leben vermitteln, das uns hellhörig,
aber auch traurig werden lässt und uns die Kehrseite der schönen Aspekte des Lebens glasklar vor Augen führt. Die Tiere haben ihre eigene „Sprache“, die sich in
Belllauten bei Hunden äußert oder dem Trällern eines Vogels, dem Heulen eines Wolfes, dem Gröllen eines Löwen, dem Zischen einer Schlange oder dem Posaunen ei-
nes Wales. Wir können die Sprache der Tiere nicht verstehen. Verhaltensforscher können sie allenfalls deuten. Die Tiere hingegen, können die Kodierung unserer
Sprache der Primaten ebenfalls nicht entschlüsseln, davon kann man ausgehen und sie damit nicht verstehen. So leben wir Menschen mit unserer Sprache und die
Tiere in ihrer ganz eigenen Sprache, die man aus wissenschaftlicher Betrachtungsweise „Laute“ nennen könnte, die aber vom Menschen bzw. Wissenschaftler nicht im
Detail verstanden werden können.

Die Sprache verbindet die Menschen nicht nur, sie kann auch eine „Macht“ sein, dieMacht der Worte beispielsweise. Da gibt es in dieser Disziplin, die Rhetorik, den Ko-
mmentar, die Glosse, die Satire, die Lyrik, die Prosa usw. Schon so mancher Beitrag in einer Tageszeitung, hat die Gemüter zum Kochen gebracht, wenn der Artikel gut
recherchiert und die dort aufgezeigte Problematik, auf den Punkt gebracht hat. Die Macht der Sprache bzw. des Wortes, kann selbst die körperliche Auseinandersetzung,
zurückdrängen und der Gewalt verbal Einhalt gebieten. In etlichen Gesetzestexten des Strafgesetzbuches, kann der Staatsanwalt, seine perfide Anklageschrift verfassen.
In der Regel schöpft der Staatsanwalt das Maximum des Strafrahmens aus, so das sich der Angeklagte manchmal wundert, für was er sich denn noch an“ kriminellen
Machenschaften“ verantwortlich zeigen soll. Weil vor Gericht, das Wort der Justiz, das Wort der Juristen gilt, steht jedem Angeklagten, auch das „Armenrecht“, heute das
PKH, die Prozess und Verfahrenskostenhilfe im Gerichtsverfahren zu, so das jeder Angeklagte, auch der Sozial -schwache, einen Strafverteidiger stellen darf.
Dass muss auch so sein, weil der Angeklagte nicht immer Prozesserfahren ist und auch nicht über genügend juristische Kenntnisse verfügt, so dass er sich daher nicht
selbst verteidigen kann.

Auch wenn niemand etwas mit der Justiz zu tun haben will, gab es in der Historie der Justiz, viele „Gerichtsdramen“. Momentan aktuell, die immer wiederkehrenden
Artikel über Herrn Kachelmann, die ins Obszöne bzw. ins Schamlose tendieren, welches ich aber nicht kommentieren möchte. Was mir aber gut in Erinnerung bleibt, ist
die „Spendenaffäre“ um Alt-Bundeskanzler Dr. Kohl. Obwohl der Kanzler aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, nennen ihn seine Feinde spöttisch einen „
Gesetzesbrecher“. Diese „Auszeichnung“ sollte ihm würdig sein! Auch Peter Hartz, der Erfinder des Hartz IV-Konzeptes, unter der Ägide des ehemaligen „Medienkanzlers“
Gerhard Schröder(SPD)- der fast schon in Vergessenheit geraten ist- hat eine zweijährige Bewährungsstrafe auf gebrummt bekommen. Da wird von einem Mann wie Peter
Hartz, ein Konzept für Sozial-schwache entworfen und genau jener Mann, veruntreut dann gewissenlos irgendwelche Gelder! Was soll ein Hartz IV-Empfänger denken, wenn
der Designer des Hartz IV-Konzeptes kriminell ist. Als Vorbild kann Herr Hartz sicher nicht mehr gelten-im Gegenteil: jetzt ist er auch ein Krimineller unter vielen und hätte er
nicht so gute Anwälte bezahlen können, wäre er womöglich hinter Gittern gelandet. Dieses Szenario, wirft auch auf Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder, der mit Peter Hartz,
das Hartz-IV-Konzept öffentlich gemacht und legitimiert hat, ein schlechtes Licht. Herr Schröder jedoch, hat andere Möglichkeiten gefunden sein Geld zu verdienen. Hoffen wir,
auf legale Weise, doch das weiß man bei Politikern nie so ganz und Skepsis sollte hier angebracht sein.

In den USA hingegen, in den Todestrakten, da wo die zum Tode verurteilten auf ihrenvorprogrammierten Tod warten -manchmal können es Jahre sein und länger- haben
sie nur eine Chance der Hinrichtung durch das Gas oder die Giftspritze etc. zu entkommen, wenn sie das Privileg haben, einen hervorragenden Anwalt zu bezahlen.
Die Majorität der Inhaftierten im Todestrakt jedoch, sind verarmt und können sich deshalb keinen guten Strafverteidiger leisten, was ihr Todesurteil bedeutet. In einer
Umfrage des Gallup Institutes 2003, gehen 73% der Befragten davon aus, das die zum Tode verurteilten in den betreffenden Bundesstaaten der USA vermutlich un-
schuldig hingerichtet werden. Hinzu kommt, das die Mehrheit der Bevölkerung der USA, zu 64% für die Todesstrafe sind und nur zu 30% dagegen. So ist natürlich auch
der Gouverneur eines Bundesstaates für die Todesstrafe, weil, wäre er dagegen, würde er von den Wählern abgestraft und abgewählt werden. Der Nobelpreisträger
Ernest Hemingway, hat einmal gesagt- und das könnte auch für das Hinrichten von Strafgefangenen in USA gelten- „die Vereinigten Staaten wären ein verrücktes Land“.
Komischerweise erlaubt die USA ihren Bürgern großkalibrige Waffen, ohne Waffenschein und lässt auch im Jahre 2010 und als“ demokratischer Staat“, das
Hinrichten von Strafgefangenen  zu. Auf der anderen Seite, ist die USA, was Sexualität betrifft, besonders „prüde“ und ergeht sich in dieser Hinsicht in pedantischer Straf-
mentalität. Schöner wäre es, sie würden die Todesstrafe abschaffen, aber das wird wohl auch in nächster Zeit, eine Utopie bleiben.

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 01.08.2010. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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