Stefan Wichmann c/o Papyrus Autoren-Club

Recht und Unrecht


Mitten ins Auge! Ich fluchte. Hastig wischte ich mir die Druckerpaste aus dem Gesicht, entdeckte die flatternde Leitung, aus der immer noch die klebrige Masse in die Gegend spritzte und hielt sie mit meinem Daumen zu. Der Druck war zu hoch und die Zuleitung zu spitz. Meine eigene Konstruktion! Hätte es funktioniert, wäre ich stolz gewesen, so aber bohrte sich der dünne Kunststoffschlauch in meine Haut und spritze mir mühelos meine selbst entwickelte Nanoschaltungspaste in den Daumen. Ich stöhnte, während sich unter der Epidermis eine Beule bildete …
 

Gequält schaute ich zum Richtertisch. Auf meinen Pflichtverteidiger hatte ich verzichtet. Es würde es noch bereuen...
„Wissen Sie, dass in der Nähe des Daumens die Vena cephalica beginnt? Ich fürchtete, dass das Zeug direkt in meine Blutbahn gelangt!“

 
Fürchterliche Gedanken schossen mir durch den Kopf, viele tausend Vorstellungen. Plötzlich ging auch noch die blöde Härtelampe an und härtete die Anschwellung aus! Ich war mit meinem Konstrukt verbunden! Meine linke Hand tastete nach dem Ausschalter. „Mist!“, rief ich. Der Schalter ist auf der rechten Seite des 3-D-Druckers angebracht! „Alles in Ordnung, Schatz?“, rief meine Frau. „Ja, Süße, alles gut“, log ich. Ängstlich zog ich an meiner Hand. Ein heftiger Schmerz durchzog meinen Körper, als die bereits ausgehärtete Paste sich in meiner Haut wie ein Widerhaken verankerte. Ich stöhnte. Die Härtelampe erlosch. Zu spät. Mir schlug das Herz bis zum Hals. Unruhe breitete sich zuerst in meinem Magen aus und stieg alsdann wie ein Sodbrennen auf. Es war kein Sodbrennen …

 
„Es war Panik. Reinste Panik.“

 
Zu diesem Zeitpunkt dachte ich nicht daran, dass dieser mein erster Prototyp einer unbenannten Spielzeugdrohne mich vor den Kadi zerren könnte. Aber bereits wenige Tage später erzählte ich eben diese Geschichte einem Richter. Selbstverständlich hatte ich mich vorher über ihn erkundigt. Er war gerade eingereist und noch unerfahren.

 
„Sie waren bereits bei der Panik“, unterbrach er meinen Redeschwall. „Sie sagten, ich zitiere: reinste Panik.“

 
Ich nickte.

 
„Weiter“, drängte er. Ich sah mich zu der Kommission um. Dies war kein ordentliches Gericht, bei dem der Fall in den Zentralcomputer gehackt und mit einer üblichen Strafe geahndet wurde.

 
„Weiter, weiter! Was haben Sie da denn überhaupt versucht zu erfinden?“

 
„Wie bereits angegeben arbeite ich aus der Not heraus als Erfinder. In meinem gelernten Beruf als Krankenpfleger kriege ich ja keinen Job und die Wartezeit zum Medizinstudium wird mir durch andere …“

 
„Weiter!“, bellte er.

 
Ich sammelte mich kurz. „Meine Idee, sofort gebrauchsfertige Waren auszudrucken, schien für mich umsetzbar. Analog zu den früher gebräuchlichen Tintenstrahldruckern mit 4 Farbpatronen installierte ich verschiedene Kammern im 3-D-Drucker. Jede enthielt eine andere Druckpaste. Die mit Dielektrikum bezeichnete fügt Füllmaterial an allen Stellen ein, die später beweglich sein müssen. So konnte ich beispielsweise ein Spielzeugauto komplett ausdrucken und es fuhr sofort.“

 
„Ja, und?“

 
„Mit einer Pinzette platzierte ich die dritte Düse im 3-D-Drucker und kam dabei auf den Anschaltknopf. Er ratterte sofort los, die Zuführleitung riss ab und sprühte durch die Gegend.“

 
„Das hatten wir schon. Ihr Daumen, die Lampe, das Ding war an Sie angebunden und ausgehärtet. Worum handelte es sich denn nun?“

 
„Nun ja, dazu muss ich weiter ausführen.“ Ich blickte in ein ungeduldiges Gesicht.

 
„Wissen Sie, was eine Drohne ist?“ Er lehnte sich schnaufend in seinem Sessel zurück. „Ich meine keine große Kampfdrohne, für die eine Erlaubnis benötigt wird, wenn diese über bewohntes Gebiet fliegt. Ich rede von einem persönlichen kleinen Helferlein, wie er aus dem Comic bekannt ist und von Daniel Düsentrieb genutzt wird.“ Der Richter schnaufte erneut ungeduldig.

 
„Stellen Sie sich vor. Jeder ist in der Lage sich aus seinem 3D-Drucker sofort ein kleines Fluggerät auszudrucken! Es ist sofort einsatzfähig und per Nanoprogrammierung mit Standardaufgaben zu betrauen!“

 
Der Richter beugte sich vor. „Ich könnte diese losschicken und Ihnen ins Ohr brüllen lassen, dass Sie endlich zum Punkt kommen sollen?“

 
Ich stutzte und nickte. „Wenn Sie so wollen … Die Drohne kann losgeschickt werden, um Brötchen zu holen, Vertreter zu vertreiben, egal!“

 
„Tolle Idee. Warum haben Sie das Ding nicht gedruckt, zum Patent angemeldet und damit Geld verdient?“

 
Die Tür des Gerichtssaales ging auf und jemand trat ein. Vermutlich ein weiterer Zuschauer? Ich wand mich kurz um und sah, dass er sich zu den Mitklägern setzte. Er sah im Gesicht übel zugerichtet aus. Überhaupt sahen sie alle übel zugerichtet aus. Diese Raubkopierer, diese Ideenstehler, die sich einer nach dem anderen in mein System gehackt und meine Unterlagen gestohlen hatten. Als ich mich neuerlich nach vorn wandte, streifte mein Blick kurz eine Fensterscheibe. Sie spiegelte meinen zerschundenen Körper.

 
„Also die Drohne war gedruckt und in meinem Finger steckte eine ausgehärtete Schicht des gleichen selbstentwickelten Komplexes, dass ich auch in die Drohne eingefügt hatte. Es handelt sich um das hardwarecodierte Programm, dass der Drohne Leben einhaucht.“ Ich konnte meinen Stolz nicht unterdrücken: „So kann das Komplettsystem ausgedruckt werden, ohne es nachträglich programmieren zu müssen!“

 
„Toll!“, unterbrach mich einer der Nebenkläger, „Wirklich ganz toll“. Ich zuckte die Schultern.

 
„In meinem Fall ging mein Drucker genau in dem Moment kaputt, als diese Codierung gedruckt werden sollte. Mein Prototyp hatte also lediglich sehr eingeschränkte Funktionen. Ich stellte ihn auf den Boden, schaltete ihn ein und das Ding stieg tatsächlich auf in die Luft!“, jubelte ich.

 
Der Kopf des Richters deutete auf meinen demolierten Körper. „Und das da?“

 
„Nun, wie gesagt, Prototypen sind eh anfällig für Fehlschaltungen und wenn die Logik fehlt und das Ding nicht weiß, was es tun soll, na dann muss man mit allem rechnen. Da es ja noch mit meiner Hand verbunden war, hatte ich Glück.“

 
„Das war nicht die Frage“, murmelte der Richter entnervt.

 
Ich senkte den Kopf und sagte leise: „Es griff mich an.“

 
Der Richter beugte sich vor. „Es tat was?“

 
„Es stieg in die Luft und flog einfach los. Es merkte, dass es wenig Energie hatte und durch die Fotosensoren suchte es wie eine Motte das Licht den hellsten Punkt im Raum. Leider war ich das. Ich trug eine helle Jacke mit Leuchtstreifen!“

 
„Aha und durch die Helligkeit gewinnt Ihr Ding da Strom, um den internen Akku aufzuladen.“

 
Ich nickte gottergeben. Er hatte es verstanden.

 
Hinter mir erhob sich einer der Nebenkläger. „Meine Drohne hatte die komplette Schaltung intus. Das Ding griff nicht nur an, sondern zerstückelte auch mein ganzes Mobiliar, bevor es gegen meine Stirn donnerte und mich zeichnete.“

 
Tatsächlich prangte eine Vertiefung auf seiner Stirn, die das Logo meiner Drohne dauerhaft in seine Haut gedrückt hatte: ‚D‘. Gleich darunter prangte mein Nachnahme ‚Rake‘. Wer alle Buchstaben zusammen las übersetzte ‚DRAKE‘ in Entenvogelmännchen [1]. Allein mein Nachnahme hatte mir zeitlebens viele Lacher eingebracht: Rake steht für Wüstling.

 
Ich sah die anderen Nebenkläger an. Je nach Breite der Stirn hatten nicht alle Buchstaben draufgepasst. Bei einem prangte lediglich ‚rak‘, was ich als polnisches Wort für Geschwür kannte. Auf einem Gesicht war lediglich ‚Ra‘ zu erkennen, wie RA, der Sonnengott. Ich schmunzelte unwillkürlich. Wahrscheinlich brachte mir das die hohe Strafe am Ende der Verhandlung ein.

 
Der Gutachter des Staatsanwaltes führte aus, dass sich bei der anschließenden Explosion des „Luftfahrzeugs“, wie er es nannte, das Logo förmlich in die Stirn einbrannte. Durch die Wucht des „Fluggerätes“ sei in allen Stirnen eine leichte Delle entstanden, die ein Entfernen, selbst durch einen Laser, allenfalls „verschlimmbessern“ würde.

 
Ich drehte mich um. „Wie gesagt, bei mir hing es an der Hand. Als ich versuchte es abzuwehren, zerschellte es an der Wand.“

 
Mit dem Finger deutete ich anklagend auf den Nebenkläger: „Sie haben einen Prototypen geklaut, der noch in der allerersten Erprobung stand! Es war noch nicht, wie meine anderen Programme und Erfindungen, als Open Source freigegeben. Selbst schuld!“, donnerte ich.

 
Der Richter hob ein kleines Glöckchen und klingelte.

Verwirrt starrte ich es an.

Er lächelte. „Ja, in deutschen Gerichten gibt es Glöckchen, um die Angeschuldigten zur Ordnung zu rufen! Sie hätten den Zugriff auf dieses druckbare Teufelsdrohnengedöhns verhindern müssen, solang die Auswirkungen so gefährlich sein können. Ich verurteile Sie dazu, den durch Ihr ‚Spielzeug‘ entstandenen Schaden zu begleichen und den Betroffenen eine lebenslange Rente zu zahlen. Mit so einem Abdruck kann ja keiner mehr arbeiten gehen!“

 
Er führte er aus: „Nach Paragraph StGB Art. 143bis gilt, ich zitiere auszugsweise [2]: Wer ohne Bereicherungsabsicht […] unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, […] bestraft. Zu beachten ist dabei, dass dieser Tatbestand nicht das Eindringen in fremde Datenbestände […] betrifft. […] Der unbefugte Zugang zu individuellen Daten […] durch einen zur Benutzung einer Großanlage Befugten fällt nicht unter diesen Tatbestand.“

 
Der Richter sah mich an. „Das Internet ist ja wohl als Großanlage zu sehen, oder?“

 
Wütend trommelte ich mit den Fäusten auf den Tisch und erhielt gleich noch eine Strafe wegen Missachtung des Gerichts. In der Urteilsbegründung zog er einen Vergleich zu einem Hund, der einen Einbrecher auch nicht schädigen dürfe [3].

 
Ich verstand die Welt nicht mehr. Mutlos ging ich nach Hause. Als ich den Stecker meines Routers ziehen wollte, bemerkte ich, dass bis dato Daten über meine Leitung liefen. Tausende von Leuten zogen meine druckbare Drohne von meinem Rechner! Musste ich jetzt jedem, der das Ding tatsächlich ausdruckte eine lebenslange Rente zahlen? Mir wurde heiß und kalt. Klopfenden Herzenz zog ich endlich den Stecker.

 
In den Nachrichten wurde mein Urteil breitgetreten. Weltweit, so der Nachrichtenandroid, hatten sich tausende Arme, Bedürftige oder Arbeitslose meine Drohne ausgedruckt, offensichtlich in der Absicht so an Geld durch meine Versicherung zu kommen. Als ich aus dem Fenster schaute, beobachtete ich einen Nachbarn, der sich einen Reflektorstreifen auf die Stirn geklebt hatte und meine Drohne vor sich hielt. Die donnerte ihm voll ins Gesicht und explodierte. „Scheiß Arbeitslosigkeit“, murmelte ich. Jeder, der Geld brauchte, würde jetzt probieren, von meiner Berufshaftpflichtversicherung Geld zu erhalten. Ich hatte die Schmach und alle anderen die Gelddruckmaschine ihres Lebens, die sie nur ein einziges Mal schmerzhaft nutzen mussten.

 
Ich machte mich auf zum Richter. Vielleicht konnte ich ja mit ihm reden und ihm den Irrsinn klar machen. Bald lungerte ich vor seinem Haus herum. „Es sind alles Schmarotzer!“, würde ich sagen. „Suchen sich keine Arbeit. Sehen nur zu, vom Staat oder egal woher Geld zu ergattern. Da sind wohl alle Menschen, Länder und Staaten gleich. Jeder denkt nur an sich selbst und nimmt die Chance wahr, sich auf Kosten anderer versorgen zu lassen!“

 
Endlich fasste ich Mut und klingelte. Als er die Tür öffnete, stand ich ihm gegenüber. Auf seiner Stirn prangte das Zeichen meiner Drohne.

 
„Aber Sie haben doch einen Job?“, fragte ich.

 
„Ja, aber die Arbeitslast ist zu hoch, ich kann nicht mehr. Durch die Computer wurde uns die Arbeit nicht erleichtert, sondern nur beschleunigt.“

 
Er tat mir fast leid, wie er da stand. Freudlos, kläglich, verloren in der Hektik der Zeit.

 
Die Tür schloss sich. Ich bummelte nach Hause. Per Smartphone rief ich meine Mails ab und sah, dass die Versicherung mir gekündigt hatte. Nachträglich. Es gäbe da einen Paragraphen in den AGB, der dies ermöglichte. Was ich jetzt brauchte, war ein guter Anwalt. Am besten ein kostenfreier. Aber taugte einer dieser Open-Source-Anwälte etwas?

 
Bereits am nächsten Morgen saß ich ihm gegenüber – oder ihr, ich weiß nicht. Es handelte sich um ein Modell Android, dass in Big Data nach einem ähnlich gelagerten Fall suchte und tatsächlich einen Ausweg fand!

 
Ich hatte ja eher an so etwas wie Befangenheit des Richters oder Einbruch in meine Privatsphäre gedacht. Meinem Anwaltsandroiden zeigte ich auf, dass ich meiner Meinung nach, um dem Richterspruch entgegenzuwirken, nur nachweisen bräuchte, dass ich alle mir möglichen Vorkehrungen getroffen hatte, einen Diebstahl zu verhindern. Das hieß, ich belegte ein Schloss vor der Tür zu haben und ein Schloss vor meiner Datenleitung, sprich eine Anti-VirusTrojanerWurmFirewall. Beides hatte ich natürlich installiert!

 
Mein herzloser Anwalt schüttelte sein Blechhaupt. „Der Paragraph 143bis gilt in der Schweiz, der Tatbestand liegt jedoch in Deutschland. „Der Richter gehört ja seines Amtes enthoben, wenn er das übersieht!", schimpfte er.
Blechern führte er aus: „Gegen jedes Strafurteil, das sich auf mehr als nur eine minimale Straftat richtet, ist ein Berufung inklusive einer neuen Beweisaufnahme rechtmäßig!
Insbesondere dieser Fall wäre neu zu verhandeln", sagte er. "Laut Zivilprozessordnung in Deutschland stütze ich mich auf Paragraph 202a in dem ganz klar geregelt ist, dass derjenige eine Geldstrafe zahlt, der sich unbefugt Daten unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft. Das weist ein Forensiker durch kriminaltechnische Untersuchungen nach.“

Er verstummte. Aber nur kurz. Dann murmelte er: „Früher war alles einfacher. Da wurden nicht Zivilprozessordnung wegen eines Schmerzensgeldes und Strafprozessordnung zur Prävention künftiger Straftaten oder der Sicherheit des Gemeinwesens in einer Verhandlung erörtet."

 
Mir war das mit der Ordnung egal. Ich hätte diesen alten Schrotthaufen in die Arme schließen können.

 
„Sie sollten schnellstmöglich Ihre Konten sperren.“

 
Ich tat es sofort über mein Smartphone.

 
Quietschend lehnte sich der Android zurück. „Dachten Sie schon einmal darüber nach,“, blecherte er hochtrabend, „dass Sie ja jetzt tausende Kunden haben, die das von Ihnen entwickelte Gerät nutzen? Sie erkennen jeden einzelnen von Ihnen am Zeichen auf der Stirn. Setzten wir einen einmaligen Preis pro Gerät von 100 Euro an, dann dürften Sie bereits jetzt Millionär sein.“

 
Er reichte mir seine kalte Hand. „Meinen Glückwunsch.“

 
Links
[1] http://www.vice.com/de/read/drake-tattoo-dummheit
[2] http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a143bis
[3] http://www.123recht.net/Sowas-gibt-es-glaube-ich-nur-bei-uns-in-Deutschland-__f58550.html

Diese zugrundeliegende Geschichte wurde unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 4.0 International erstmals auf www.freies-magazin.de veröffentlicht und leicht überarbeitet. Der Autor ist Stefan Wichmann.

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 21.11.2014. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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