Denn diese des Dopings überführten Athleten sind für den Spitzensport zeitlebens diskreditiert und dies bedeutet für den Spitzensportler das endgültige AUS, auch wenn er versuchen könnte, mit allerlei Gutachten von namhaften Sachverständigen auf diesem Gebiet vor Gericht zu ziehen und sozusagen auf dem “Klageweg” sein Recht zu erstreiten, welches sehr zweifelhaft ist, da es kaum Fälle in der Geschichte der Sportgerichte gibt, die es auf dem Rechtsweg geschafft haben zu beweisen, doch nicht gedopt zu haben.
Eine unrühmliche Ausnahme manifestiert sich jedoch in der Person der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (fünffache Olympiasiegerin). Sie hat es tatsächlich geschafft, vor unzähligen Sportgerichten gegen den Vorwurf zu klagen, sie habe 2009 Blutdoping angewendet um ihre Leistung zu steigern. Doch hat sie vor den Gerichten bisher verloren und muss nun nicht nur den Anwalt der Gegenseite, sondern als Verliererin des Verfahrens auch die Gerichte bezahlen, so dass sie vor dem finanziellen Kollaps steht.
Doch auch wenn es Niederlagen bei den Sportgerichten gehagelt hat, ist Claudia Pechstein nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen, weil das Gericht sie nur zur einer Minimalsperre von 2 Jahren verurteilt hat.
In alter Manier sozusagen und an ihren besten Zeiten als Eisschnellläuferin anknüpfend, die nahezu identisch sind, mit denen, als sie dem Verdacht des Blutdopings ausgesetzt war, kann Claudia Pechsstein aber gut leben. Es mag sicher viele Eisschnellläuferinnen in der Weltspitze geben, die auch die Pechstein mit Bludoping experimentieren haben mögen, aber des Dopings nicht überführt worden sind und wohl cleverer als die Eisschnellläuferin Pechstein gewesen sind, die übrigens aus Ost-Berlin der ehemaligen DDR stammt.