Paul Rudolf Uhl

TREUE - Eid?

 

Da haben wir in Passau einen neuen Bischof bekommen!

Das ist ja nichts ungewöhnliches; überall wechseln die geistlichen Würdenträger, wenn einer aus Altersgründen in Pension geht (außer dem Papst natürlich, der muss bis an sein Lebensende schuften).

Und im Radio sagten sie, der neue Bischof habe heute feierlich den Treue- Eid auf den Freistaat Bayern geschworen...

Ich war perplex: auf den Freistaat? – Alles hätte ich akzeptiert: auf die Kirchengesetze, auf den Glauben, auf das Volk, auf den heiligen Stuhl... – aber auf den Freistaat ??? 

Dann habe ich natürlich die Literatur gequält und da stieß ich erst mal auf den Begriff Konkordat, was einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen Staat und Kirche bedeutet. Es geht darum, dass die Kirche ihre Ämter frei verleihen darf, war gelehrt werden soll, wie es verkündet und wie das Vermögen verwaltet werden soll. Es befasst sich außerdem mit dem Eherecht, dem Kirchensteuerrecht und der Mitwirkung im öffentl.- rechtlichen Rundfunk und Fernsehen – also alles fein säuberlich abgesprochen! 

Mit dem Wormser Konkordat vom September 1122 zwischen Papst Kalixt II. (- ein seltsamer Name, assoziiert in mir so etwas wie Asterix...) wurde der Investiturstreit vorläufig beendet:

Kaiser Heinrich V. verzichtete darauf, die kirchlichen Würdenträger zu benennen und mit Ring und Stab zu investieren (einzusetzen), erhielt aber das Recht, die gewählten Bischöfe und Äbte vor ihrer Weihe mit entsprechenden Besitzungen nach seinem Gutdünken (eine Hand wäscht die andere?) zu belehnen

Das W.K war aber nicht in allen Punkten gut durchdacht und so gab es bald neue Reibereien zwischen der Kirche und dem Kaiser...

Weiter habe ich gefunden: da gibt es auch noch das Reichs-konkordat vom 27. 07.1933, das war der erste völkerrechtliche Vertrag des Nazi- Regimes. Das Reichskonkordat war Maulkorb-Erlass und Pfründesicherung zugleich und trug dazu bei, dass der deutsche Faschismus international hoffähig wurde.

Dieses Konkordat wurde unkorrigiert übernommen, wohl im Stillen gehegt und es ist noch heute das einzige außenpolitische Abkommen des Dritten Reiches – ein unwürdiges Erbe, aber es gilt noch heute.

So kommt es also, dass der neu eingesetzte Bischof dem Staat vor seiner Weihe dessen Rechte zubilligt, entsprechende Rechte erhält und ihm Treue schwören muss – ein Relikt, das die rechten Kräfte stärkt und Feudalismen und alten Pfründestolz zementiert.

Das Thema wurde in den Medien ausgiebig durchgekaut –

- und das auch kurz vor der Wahl! 

Ein Leserbrief in der PNP spricht davon, dass damit die allgemeine Scheinheiligkeit, die Blindheit auf dem rechten Auge und die linksseitige Ganzkörperlähmung gefördert würde ....

Der Leser schreibt von Stimmenfang mit der Dämlichkeit:

wer sich nicht scheut, dem politischen Gegner vorzuwerfen, man habe Hitler und sein Ermächtigungsgesetz gefördert oder mindestens zugelassen, sich aber gleichzeitig zu solch alten und völlig überholten Praktiken bekennt, sei schamlos...

Was es nicht alles gibt...!

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