Heinz-Walter Hoetter

Was alles so passiert (4)

Letzte Woche traf ich in einem Cafe rein zufällig einen guten Freund, der in einer kleinen Ortschaft nahe Fürstenfeldbruck wohnt.

 

Dabei hat er mir unter anderem folgende Geschichte erzählt, die ich hier mal genau so wiedergeben möchte.

 

Also fange ich mal an.

 

Seine schwangere Schwester war bei ihm zu Besuch gewesen, weil es einige wichtige Dinge familiärer Natur zu besprechen gab.

 

Kurz vor ihrer Abreise setzten jedoch ganz überraschend bei ihr die Wehen ein. Kurz entschlossen steckte mein Bekannter seine Schwester ins Auto und raste los, um sie so schnell wie möglich in die Kreisklinik FFB zu bringen.

 

Von unterwegs aus rief er über sein Handy bei seinem Schwager an und informierte ihn über die eingetretene Situation.

 

Doch plötzlich wurde er kurz vor der Ausfahrt Richtung Stadtmitte Fürstenfeldbruck von einer Polizeistreife überholt und schließlich angehalten.

 

Kaum hatte er das Fenster runter gelassen, sagte mein Freund zu dem Beamten genervt: "Ich habe meine schwangere Schwester im Auto. Die Wehen haben eingesetzt. Ich muss sie so schnell wie möglich ins Krankenhaus bringen. Ich habe soeben mit meinem Schwager telefoniert, damit er sich um seine Frau kümmern kann."

 

Der Polizeibeamte bückte sich mit skeptischer Mine runter, blickte forschend an meinem Spezi vorbei hinüber zu seiner schwangeren Schwester, nickte mit dem Kopf und sagte mit emotionsloser Stimme: "Entschuldigung, aber sie haben eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung begangen. Sie sind stellenweise doppelt so schnell gefahren als erlaubt. Das dürfen nur Rettungsfahrzeuge im Notfall-Einsatz. Dann haben sie noch bei der hohen Geschwindigkeit am Steuer mit ihrem Handy telefoniert. Mein Kollege und ich haben das zweifelsfrei erkennen können, weil wir direkt hinter ihnen hergefahren sind. Das gibt eine doppelte Geldstrafe, mein Herr. Für Schwangere in den Wehen liegt außerdem in der Regel ja keine Gefahr für Leib und Leben vor. Ihr verkehrswidriges Verhalten wird daher also nicht durch den Notstandsparagraphen laut § 16 OWiG gedeckt.

 

Tja, das war's dann gewesen für meinen Freund.

 

Da kann man nur sagen: "Zahlemann & Söhne!"

 

Das kann einem passieren, wenn man helfen will.

 

 

 
(c)Heinz-Walter Hoetter
 

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