Hartmut Wagner

Blank ziehen mit Folgen

 

 

Schwerter Zeitung, Samstag 23.1. 2016, Blank ziehen  mit Folgen,, 

Haftstrafe gegen 51-järigen Schwerter, Schwerte  „Gleich fünfmal ist ein 51-Jähriger im vergangenen Jahr dadurch aufgefallen, dass er untenrum unbekleidet durch die Schwerter Straßen gelaufen ist. Gestern verhandelte das Amtsgericht den Fall und verurteilte den Schwerter zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung.Zwischen Juni und August 2015 sahen Passanten den Schwerter leicht bekleidet oder sogar ohne Hose, so dass sein Geschlechtsteil zu sehen war. So unter anderem am Postplatz, in den Ruhnıviesen und an der Lohbachstraße. “In allen fünf Fällen fühlten sich Personen gestört“, fasste Richterin lnga Meyer die Aussagen der Zeugen zusammen, die das Verhalten zuvor als “abstoßend“, „widerlich“ und “ekelhaft” beschrieben. Oftmals seien laut Zeugenaussagen auch Kinder in der Nähe gewesen.

Schon in der Vergangenheit fiel der Schwerter, der im Gericht Frauenkleidung trug, durch ähnliche Vorfälle auf. Zuletzt verurteilte ihn das Gericht 2013 zu einer Bewährungsstrafe. Einsichtig zeigte er sich trotzdem nicht. „lch darf hier nackt rumlaufen. Das ist eine Demokratie.“

Das sah das Gericht anders und verurteilte ihn. „Sie wissen genau, dass die Leute in Schwerte das nicht wollen. Das sollte nach den vorherigen Verhandlungen klar sein“, so Richterin lnga Meyer. Innerhalb von einer Woche kann der Angeklagte - der mehrfach für seine abfällige Gestik gegenüber Zeugen ermahnt wurde - nun Einspruch gegen dasUrteil einlegen.“ bart

Als ich den Artikel im Schwerter Teil der “Ruhrnachrichten” las, ärgerte ich mich und schrieb folgenden Leserbrief: Hartmut Wagner Schwerte, 26. 1. 2016, Lührmannsweg 9,58239 Schwerte, Artikel: “Blank ziehen mit Folgen", "RN" Schwerte, Samstag 23. 1 .2016:

Sehr geehrte Damen und Herren Redakteur(e)innen,  da erhält ein harmloser Außenseiter von einer Richterin anderthalb Jahre  aufgebrummt, weil er in “Frauenkleidern herum läuft und gelegentlich unten herum sein Geschlechtsteil sichtbar wird". Zeugen fanden das “abstoßend”,widerlich” und “ekelhaft”, besonders angesichts der Gegenwart von Kindern.

Mancher Vergewaltiger oder Grabscher erhält eine geringere Strafe. Greift ein Mann überraschend irgendeiner Frau von hinten irgendwohin, kann er nach deutschem Recht gar nicht bestraft werden. So informierte die letzte hervorragende „heute-show” Oliver Welkes.

Was in jeder Sauna, an jedem Nacktbadestrand selbst Kleinkinder ohne jegliches Ekel-, Abstoßungs- oder Widerlichkeitsgefühl betrachten, löst bei erwachsenen Schwertern am Postplatz und in den Ruhrwiesen Ekel aus.

Wie merkwürdig!

Auf mancher Pferdewiese in Schwerte zeigen feurige Hengste ganz andere Kaliber. In Schwerter Gassen vergnügen sich nicht selten Hunde auf- und

ineinander. lm Dortmunder Tierpark und in anderen Zoos belustigen sich unter interessierten Kinder- und Erwachsenenblicken häufig

männliche Schimpansen oder andere Affen mit dem beliebten “Pelle rauf und Pelle runter”-Spiel. Wem schadet das?

ln Afrika und im brasilianischen Urwald lebten ganze Volksstämme in aller Unschuld vollkommen nackt, bis ihnen Scharen verklemmter christlicher Missionare einredeten, Nacktheit sei eine schwere Sünde. Unser Staat, also auch die Gerichte, sollen uns ein sicheres Leben und eine möglichst große persönliche Entfaltung ermöglichen.

Beeinträchtigt der “Blankzieher" unsere Sicherheit! Nein! Engt er unsere Entfaltungsmöglichkeiten ein? Nein! Niemand muss sein Geschlechtsteil ansehen, denn dazu zwingt er keinen. Jeder kann ohne weiteres denangeekelten“ Blick abwenden. Eine überraschend angegrabschte Frau dagegen entgeht dem straflos bleibenden Grabscher nicht.

Der berühmte Kyniker Diogenes masturbierte und koitierte, falls er eine willige Partnerin gefunden hatte, im alten Athen einst ungeniert in aller Öffentlichkeit, weil er meinte, die Natur in Gestalt des Sexualtriebs genieße absoluten Vorrang vor aller verklemmten Moralinsäuerei und Bedenkenträgerei.

Zufällig stand ich einst bei einem Schwerter Discounter in der gleichen Kassenschlange wie der “Blankzieher”. Er trug Frauenkleider, na undl?

Ansonsten verhielt er sich äußerst höflich und bezahlte schließlich wie jeder andere auch.

lch liebe viele Dinge nicht: Piercings, Tattoos, Kopftücher als Werbung für islamischen Aberglauben, grüne Pullover und schwarze Autos. Aber deswegen käme ich trotzdem niemals auf die Idee, alles, was mir nicht gefällt, zu verbieten. Geschmack und ästhetische Vorlieben schützt das Menschenrecht auf freie Entfaltung der Person.

Wann erhalten Behinderte, Alte, Kranke, “Hässliche” endlich Straßen-Verbote? Der Schlagersänger Max Raabe möchte gern ältere Menschen

mit kurzen Hosen aus den Städten verbannen. Spinnt der Mann?

Das Urteil der Richterin gegen den “Blankzieher” ist völlig unverhältnismäßig und fördert nur das “gesunden Volksempfinden”.

Schwerte, “Stadt mit Herz” auch für Außenseiter? Lassen wir die Anderen anders sein, so lange uns das nicht schadet! Das macht unsere Stadt

menschlicher und interessanter!

Mit freundlichen Grüßen, Hartmut Wagner!

 

Mein Leserbrief erschien am Mittwoch, dem 27. Januar 2016 gekürzt um die Stellen, die ich durch Fettdruck hervor gehoben habe.

Da mache ich mir doch so meine Gedanken darüber, warum die Lokalredakteur(e)innen ausgerechnet diese Sätze bzw. Worte weg ließen.

Ein Mal gefiel ihnen das äffische Sexualverhalten und der zugehörige flapsige Reim nicht. Naja, Sexualität ist eben immer noch, trotz aller Liberalität ein igittiges Schmuddelthema.

Außerdem wollten die Journalisten die Namen zweier bekannter Personen des öffentlichen Lebens nicht erwähnen, vielleicht aus Angst vor juristischen Folgen.

Zwei Mal haben die Redakteur(innen)e kritische Äußerungen zu abergläubischen Sekten, dem Christentum und dem Islam, gestrichen, allerhand bei deren blutiger und grausamer Gegenwart und Geschichte, jenem “Mischmasch aus Irrtum und Gewalt", der schon Goethe sehr mlssfiel.

Nun, die Religionsfreiheit bzw. die Freiheit, dem Aberglauben anzuhängen, der einem am meisten zusagt, genießt anscheinend zumindest in einem unserer Medien Vorrang vor der Meinungsfreiheit.

Esoterischer Quatsch, abergläubischer Blödsinn, magischer und spiritueller Firlefanz jedoch gefährden unser fortschrittliches Weltbild, die Erfolge Jahrtausende langer blutiger philosophischer, wissenschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen um eine aufgeklärte, moderne und wissenschaftliche Gesellschaft, die nicht von metaphysischer Romantik,sondern von Erfahrung, Beobachtung, Experiment und Analyse, Mathematik, Physik und Vernunft, Vernunft, Vernunft lebt.

Gott und auch die Religion, “Opium des Volkes“, sollten in unserer Gesellschaft nichts mehr zu bestellen haben.

Seit den Zeiten der klassischen griechischen Philosophie, seit der Renaissance, seit der Aufklärung, der Demokratisierung der Welt, seit industrieller und datentechnischer Revolution sollte doch endlich klar sein, dass nur der Mensch sich erlösen kann.

Wieso also die Redakteur(e)innen meinen Leserbrief an manchen Stellen zensiert haben, dürfte jetzt klar geworden sein. Immerhin aber haben sie fast alles gebracht, dafür bin ich dankbar.

Andrerseits wurmt es mich immer wieder aufs Neue, dass Journalisten die Meinungsfreiheit vieler Leserbriefschreiber, auch meine eigene, mittels gekürzter oder überhaupt nicht gebrachter Briefe einschränken. Da sitzt du stundenlang an deinem Computer, denkst und schreibst und schreibst und denkst, sammelst jede Menge  Informationen, korrigierst und ringst zeitaufwendig um Formulierungen und dann? Ja, dann erscheint dein Brief nicht oder verstümmelt. Was hilft gegen so eine undemokratische Einschränkung der Meinungsfreiheit?

Ein neues Pressegesetz, das redaktionelle Zensurmaßnahmen verhindert! Ich stelle mir das so vor: Alle Zeitungen müssen jeden Leserbrief veröffentlichen. Die Reihenfolge der Veröffentlichung unterschiedlicher Briefe bestimmt der Zeitpunkt des Briefeingangs.

Jede Zeitung muss jeden Tag eine bestimmte Fläche ihres überregionalen und lokalen Teils für Leserbriefe zur Verfügung stellen. Die Größe der Fläche sollen Medienpolitiker im Gespräch mit Lesern und Journalisten ermitteln.

Leserbriefe umfassen maximal anderthalb Seiten, bei einer Buchstabengröße von 12 und anderthalbzeiligem Format. Die Zeitungsmacher dürfen lediglich Verleumdungen, Beleidigungen, nachweislich unrichtige Sachangaben, unsinnige Verschwörungstheorien und gesetzwidrige Behauptungen wie z.B. die Holocaustlüge aus den Briefen entfernen.

Mich persönlich stören selbst Beleidigungen nicht, denn Arschlöcher können mich nicht beleidigen. Nun dachte ich, hätten Artikel- und Leserbrieffolge ein einigermaßen abge-rundetes Ende erreicht! Aber da irrte ich mich! Doch sehr gerne! Es folgte nämlich ein Antwortbrief, der am Freitag, 29. 1. 2016, erschien. Er enthielt fast genau die Argumente der Freunde und Verwandten, mit denen ich den Inhalt meines Leserbriefes vor seinem Erscheinen diskutiert hatte.

Auf den Antwortbrief reagierte ich mit einem neuen Schreiben, und zwar, zwecks Veröffentlichung mit einem recht diplomatischen, das die Zeitung allerdings leider trotzdem bis heute, Montag, 1. 2. 2016, nicht gebracht hat. Mein Bericht müsste also eigentlich: “ Blank ziehen mit Folgen , drei Leserbriefe” heißen.

Aber nun zu dem Antwortbrief und meinem anschließenden, bisher nicht erschienenen Schreiben darauf.

Schwerter Zeitung", 29. Januar 2016, Leserforum, Leser Ralf Seidenstücker zum Leserbrief von Hartmut Wagner: "Blankzieherı schadet doch niemandem” ( 27. 1. ): Toleranz gegenüber Außenseitern?

lch kann Herrn Wagner nur in einem Punkt Recht geben: Die Bezeichnungenwiderlich” und “ekelhaft” sollte man nur mit Gammelfleisch und faulen Eiern in Zusammenhang bringen.

Dagegen sind Sauna und Nacktbadestrand nicht vergleichbar mit dem Postplatz und den Ruhrwiesen. Die einen werden von einer individuellen Personengruppe, die anderen von der Allgemeinheit genutzt. Auch das Verhalten von Tieren heranzuziehen, ist schon mehr als peinlich. Die Menschheit hat sich in Jahrtausenden Spielregeln geschaffen. Dazu zählen auch Anstand und gutes Benehmen. Ob das Menschenrecht auf freie Entfaltung der Person “Blankziehen” einbezieht, wage ich zu bezweifeln.

Die immer geforderte Toleranz gegenüber Außenseitern ( Raucher in Gaststätten, Radfahrer in Fußgängerzonen, lärmende Motorradrowdys, usw.) überfordert uns allmählich. Wo bleibt eigentlich der Respekt der Außenseiter gegenüber der Allgemeinheit?

Wenn der “Blankzieher” schon mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass sein Verhalten nicht akzeptiert wird, darf er sich jetzt nicht über die Folgen wundern. Und zum Thema interessantere “Stadt mit Herz": Soll ein Damenimitator den Tourismus ankurbeln? Da hat doch das Stadtmarketing schon das Maskottchen Viktor ( “ohne Hose” ) - das reicht!”

So weit die Ausführungen Herrn Seidenstückers und nun meine Antwort darauf, die “Ruhrnachrichten” bzw. ihr Schwerter Zeitungsteil bisher, Montag, 1. 2. 2016, leider nicht veröffentlicht haben:

Hartmut Wagner Samstag, 30.1. 2016, Lührmannsweg 9, 58239 Schwerte, Lokalredaktion der “Ruhrnachrichten” Schwerte,

Leserbrief "Toleranz" gegenüber Außenseitern” von Herrn Ralf Seidenstücker:

Sehr gehrte Damen und Herren Redakteu(re)innen, ich freue mich sehr, dass Herr Seidenstücker mir bezüglich der überzogenen Adjektive “ekeIhaft” und “widerlich” zur Bezeichnung der Verhaltensweise des umstrittenen Herrn zustimmt und das gleich am Anfang seines Briefes. Auf solch sachlicher Basis sollte eindemokratischer Diskurs ablaufen.

Deswegen will auch ich zu Beginn meines neuen Briefes eine Gemeinsamkeit mit den Ansichten Herrn Seidenstückers betonen: Natürlich erscheint Nacktheit in der Sauna oder im FKK-Camp nicht so ungewöhnlich wie auf Schwertes Postplatz, in den Ruhrwiesen oder der Lohbachstraße.

Allerdings sehen Kinder an den zwei Nacktorten Nacktheit viel häufiger, offenherziger und näher.

Während dort Nackte, weibliche und männliche, im Hunderter- bis Tausenderpack auftreten, gibt es unter ca. 50000 Schwerter(inne)n 49999 bekleidete und nur einen einzigen gelegentlich halb ausgezogenen männlichen Schwerter. Und den sollte man nicht ertragen können?

Herr Seidenstücker meint: “Die Menschheit hat sich in Jahrtausenden weltweit Spielregeln geschaffen. Dazu zählen auch Anstand und gutes Benehmen." Auch in diesem Punkt hat er zweifellos Recht. Nur darüber, was Menschen für “Anstand und gutes Benehmen” halten, gibt es höchst unterschiedliche Ansichten: Bei uns regt sich niemand über öffentliches Küssen auf, in Arabien schon. lm Iran bestraft man Ehebruch mit dem Tod durch Steinigung. Bei uns gibt es keine Todesstrafe. 1989 habe ich auf einer Safari in Afrika die letzten nomadischen Buschfrauen und -männer in der botswanaschen Kalahari besucht. Die fanden uns bekleidete Europäer sehr komisch und ihre eigene Nacktheit ganz selbstverständlich.

Ein Letztes noch: Den Belästigungen durch zahlreiche “lärmende Motorradrowdys”, den vielen “Rauchern in Gaststätten” und den häufigen “Radfahrern in Fußgängerzonen” kann man nur schwer oder gar nicht ausweichen. Von einem einzigen “HaIbbIankzieher” muss man nur den Blick abwenden. Ansonsten bedanke ich mich bei Herrn Seidenstücker für seinen sachlichen Brief. Ich kann gut mit Menschen leben, die anderer Ansicht sind als ich. Der Redaktion danke ich für die Veröffentlichung meines ersten Briefes und bitte sie, den zweiten auch zu veröffentlichen, oder zumindest an Herrn Seidenstücker weiter zu leiten.

Freundliche Grüße, Hartmut Wagner!“

Nun, falls mein zweiter Brief in der nächsten Zeit nicht, und also überhaupt nicht mehr, die undemokratische Zensurhürde der Schwerter “Ruhrnachrichten"- Lokalredaktion überspringt, werde ich versuchen, die Adresse Herrn Seidenstückers aus dem Telefonbuch oder per Internet zu ermitteln, damit er meine auf seine Antwort wenigstens privat erhält.

Ich habe die Telefonnummer und die Adresse von Herrn Seidenstücker im Schwerter Telefonbuch gefunden. Dann habe ich, da ich faul bin, mit ihm sofort telefoniert. Einen Brief zu versenden, ist eben zeit- und arbeitsaufwändiger als ein Telefongespräch zu führen.

Mein Gesprächspartner hat mir aufmerksam zugehört und ich habe versucht, ihn nicht tot zu labern und ihm nicht zu oft ins Wort zu fallen. Wir haben uns wie gesittete Menschen mit unterschiedlichen Meinungen unterhalten und uns zum Schluss gegenseitig alles Gute gewünscht.

lm Übrigen gehören wir fast einer Altersstufe an: Herr Seidenstücker zählt 69 und ich bin gegenwärtig, am 1. 2. 2016, 71 Jahre alt. Mittlerweile hat sich einiges getan und meine Geschichte müsste nun eigentlich heißen: “Blankziehen mit Folgen, vier Leserbriefe.”

Entgegen meinen Erwartungen hat die Lokalredaktion der “Ruhrnachrichten” Schwerte bzw. die "Schwerter Zeitung” am Dienstag, 2.1. 2016, auch noch  meinen zweiten Leserbrief veröffentlicht, aber wieder gekürzt und dieses Mal sogar verändert. Das, was die Redakteure ausgelassen haben, steht in meinem unveränderten Brief an voraus gegangener Stelle fett gedruckt und was sie verändert haben in fettem Kursivdruck. .

Bei der Veränderung handelt es sich um die Zahlen der Schwerter Einwohner, welche die “Ruhrnachrichten” exakt mit 48000 bzw. 47999 statt wie ich mit ca. 50000 und 49999 angegeben hat.

Über die Gründe für die Auslassungen und die Änderungen mögen sich die Leser(innen) als mündige Bürger(innen) selbst Gedanken machen.

lch jedenfalls möchte mich erneut bei der Lokalredaktion bedanken, aber nicht für die Auslassungen und die Änderungen. lm Übrigen verweise ich auf meine Vorschläge zu einem neuen bzw. veränderten Pressegesetz für die Aufwertung von Leserbriefen.

Zusätzlich zu meinen beiden Leserbriefen und der Meinungsäußerung Herrn Seidenstückers veröffentlichte die Lokalredaktion der “Ruhrnachrichten”

Schwerte auch einen Leserbrief des "Blankziehers", der im Wesentlichen aus einem Auszug der Urteilsbegründung des Amtsgerichtes besteht.

Dieser Brief um einen Kurzkommentar meinerseits ergänzt bildet nun aber wahrscheinlich den endgültigen Schluss dieser Geschichte, die doch länger

geworden ist, als ich dachte. Doch man kann nie wissen, ob nicht... Aber heute, am Freitag, 5. 2. 2016, habe ich jedenfalls keinen weiteren Leserbrief

mit blankzieherischen Argumenten bzw. ihrer Widerlegung gelesen. Übrigens kenne ich Menschen, die wollen allen Ernstes an öffentlichen

Stränden keinen dicken, alten oder behinderten Menschen sehen, und habe von Hoteldirektoren gelesen, die Rollstuhlfahrer in ihrer Herberge nicht

dulden.

Hunde dagegen sind meist überall willkommen, sogar am Strand und in Hotels.

Jetzt folgen nur noch der Leserbrief des Blankziehers persönlich und ganz kurz meine Stellungnahme dazu.

Leser Andreas Peylo als Betroffener in der Gerichtsberichterstattung: “Blank ziehen mit Folgen” (23.1.), “Ruhrnachrichten” Schwerte, Donnerstag, 4. 2.

2016:

War es wirklich so schlimm?

Ein Raucher, der mit qualmender Zigarette durch die Straßen von Schwerte spaziert und dessen Rauchspuren jemand unfreiwillig einatmen muss, sollte stärker belasten als die visuelle Wahrnehmung eines friedlichen Nudisten. Ich als Verurteilter stelle die Frage, bringt die ungewollte Aufnahme des Zigarettenrauchs den Verursacher ins Gefängnis? Nein!

Warum dann bringt mich meine Nacktheit/Teilnacktheit ins Gefängnis? Auszug aus meiner schriftlichen Urteilsausfertigung vom 29. Januar zum öffentlichen Prozess gegen mich vom 22. Januar: “Am 20.5. Gegen 15 Uhr überquerte der Angeklagte die Lohbachstraße im Bereich des Technologieparks in Schwerte. Dabei war er nur mit einem Top bis zum Bauchnabel und goldenen Ballerinas oder schwarzen Flipflops bekleidet. Er stellte sich an den Straßenrand mit Blick zur Straße und “posierte” dort mit einem Fernglas in der Hand für kurze Zeit, obwohl sich in unmittelbarer Entfernung von fünf oder sechs Metern eine ältere Dame mit einem circa fünfjährigen Kind aufhielt, welche dem Kind die Augen zuhielt.

Auf der anderen Straßenseite hielten sich ebenfalls Passanten auf.

Der zufällig vorbeifahrende Rettungsassistent (...), der den Angeklagten bereits mehrfach in leichter Kleidung etwa in kurzen Miniröcken gesehen und so geduldet hatte, war durch den Anblick des untenherum völlig entblößten Angeklagten derart erschrocken und empfand den Anblick derart grenzüberschreitend, pervers und widerlich, dass er anhielt und sofort die Polizei rief." Ich als Verurteilter frage: War es wirklich so schlimm?“

 

Ein Rettungsassistent hatte den Angeklagten in “kurzen Miniröcken” "geduldet". Na so was aber auch!

lm Sommer “duldet” der Rettungsmann wahrscheinlich vergnügt viele kürzestberockte und ebenso behoste weibliche Teenager mit höchst aufmerksamen Blicken, womöglich auch die “Oben-Ohne-Damen", die man an heißen Tagen gelegentlich am Ufer der Ruhr oder gar in verschiedenen Freibädern besichtigen kann.

Ach, wäre er doch schleunigst vorbei gefahren! Aber immerhin hat der Mann so eine Mücke in einen Elefanten verwandelt. Wann packen religiöse bzw. moralische Fanatiker endlich den Pimmel des “Männeken Piss” in Brüssel in eine Windel? Wann verhüllen sie das beste Stück des "Davids" von Michelangelo, seiner zahllosen Kopien, die zahlreichen weiblichen Akte und nackten Statuen, die vollkommen entblößten klassischen griechischen Statuen, ob männlich oder weiblich, die vielen blank gezogenen Gurken, Bananen und Krummsäbel an den hinduistischen Tempeln in Indien und Sri Lanka?

Übrigens der Millionenzocker und Millionenbetrüger Uli Hoeneß brauchte von dreieinhalb Jahren Gefängnis und nach diversen Haflerleichterungen lediglich

21 Monate abzusitzen, nur drei Monate mehr, als unserem Blankzieher drohen. Zwei solidarische Briefe folgten auf jenen des “BIankziehers”. Eine  Schreiberin und ein Schreiber nahmen ihn am Samstag, 6. 2. 2016, bzw. am Montag, 8. 2. 2016, in Schutz.

Am Dienstag, 9. 2. 2016, fuhr ich mit dem Fahrrad von Ergste nach Schwerte, um eine Druckerpatrone zu kaufen. Danach, so gegen 11 Uhr morgens, gab ich ein weiteres Unterstützungsschreiben bei der Schwerter Lokalredaktion ab. Es war mit einem Text identisch den die Leser(innen) bereits kennen. Er folgt unmittelbar nach dem Text des Briefes vom "Blankzieher" persönlich und umfasst auch noch den Satz, in dem ich die Strafe des Millionenbetrügers Hoeneß mit der für unseren Blankzieher vergleiche.

Nachdem ich die Redakteur(innen)e gefragt hatte, wer für dieBlankzieher”-Leserbriefe zuständig sei, antwortete eine freundliche junge Lokalredakteurin: "Alle", und nahm mein Papier an.

Ich bemerkte: “Ich könnte verstehen, wenn Sie Leserbriefe zu diesem Thema nicht mehr bringen wollen, zumal ich selbst bereits zwei bei Ihnen veröffentlicht habe. Auch andere Leute haben sich ja per Leserbriefen fleißig an der Diskussion beteiligt. Aber wenn Sie diesen Text noch verwerten, würde ich mich freuen." “Ja, manchmal beenden wir Leserbriefdebatten von uns aus. Aber lassen Sie Ihren Brief mal ruhig da!”

Er erschien bis jetzt, Donnerstag, 11.2. 2016, nicht, wahrscheinlich, weil die Redakteur(innen)e weder “Gurken”, noch "Bananen" mögen, “Krummsäbel” für gefährliche Angriffswaffen halten, noch nie in Sri Lanka oder Indien waren und auch kein einziges Mal sommerlich “kürzestberockte” bzw. “-behoste” weibliche Teenager oder gar junge “Oben-ohne- Damen” in Freibädern oder auf den Ruhrwiesen” gesehen haben und obendrein den Millionenhinterzieher Uli Hoeneß als einen großzügigen Wohltäter betrachten.

Dafür aber stand im heutigen Lokalteil ein zweiter kritischer Leserbrief. Mir scheint, darin verdreht eine Leserin die Tatsachen bezüglich desBlankziehers” ein wenig. Bis heute stehen also fünf verständnisvolle Schreiben zwei ablehnenden Leserbriefen gegenüber. Keine Angst, auch die letzten drei Leserbriefe werde ich den Leser(inne)n nicht vorenthalten.

Ruhrnachrichten” Schwerte, Samstag, 6. Februar 2016, Leserin Maria Müller zur Diskussion “Toleranz gegenüber Außenseitern”:

 

ln Schwerte gibt es wohl andere Gesetze

 

Was hier im Schwerter Gericht passiert, ist mit allem anderen als mit Rechtsstaatlichkeit zu bezeichnen. “ln Schwerte dulden wir keine Nackten”, obwohl es gar keine Gesetze gibt, die dieses vorschreiben. ln Schwerte scheinbar doch!

Ein öffentliches Ärgernis ist immer mit der absichtlichen Vorführung einer sexuellen Handlung verbunden, die real gesehen werden muss. Damit ist Geschlechtsverkehr oder Masturbation gemeint.

Reiner Nudismus - fälschlich als “Blankziehen” betitelt - fällt nicht unter Paragraph 183a! Ausdrücklich nicht, wie Rechtsgelehrte in ihrer Rechtsvorschrift eindeutig schreiben. Weiterhin steht da auch drin, dass besonders empfindliche Personen von der Rechtskraft des 183a ausgenommen sind. Warum wohl? Weil nicht jedes Aufregen auch einen strafrechtlichen Hintergrund haben soll. Das ist auch richtig so.

Dies müsste auch diese Richterin wissen, nahm es aber nicht zur Kenntnis,  sondern legte ihre eigenen Gesetze als Rechtsgrundlage. Diese Richterinsollte sofort ihr Schulgeld zurück zahlen und das Richteramt verlassen müssen.

Ist Schwerte ein Ort mit eigener Rechtsprechung? Eine Kleinstadt, die es nötig hat; harmlose Männer mit femininem Touch wie Schwerstkriminelle zu behandeln?

Zuletzt muss noch gesagt werden: Wieso werden nie Nudistinnen verhaftet und verklagt? Haben wir hier ein echtes Problem bei der Gleichbehandlung der Geschlechter? Wohin soll dieser Moralschwachsinn noch führen? (...)

Was soll diese schwere Menschenrechtsverletzung, die sie vollziehen wollen, Frau Richterin? Noch was zum Thema Kinder: Hat jemals jemand gesehen, dass Kindern am FKK-Strand die Augen zu gehalten wurden, weil sie nackte Männer sehen oder dass dort wegen des Erblickens eines nackten Mannes ein Kind in Ohnmacht fiel oder gar ums Leben deswegen kam?

Was soll denn die Hetze gegen diese nette Transe! Das ist Volkshetze, was in Schwerte gegen diesen netten Mann betrieben wird."

Ich fand Maria Müllers Leserbrief vollkommen richtig. Sie hat erstens einen wichtigen juristischen Aspekt hervor gehoben. Nacktheit als solche ist nicht strafbar, sondern nur in Verbindung mit sexuellen Handlungen und sogar die darf man splitternackt im Auto außerhalb der eigenen vier Wände vollziehen.

Zweitens hat sie darauf hingewiesen, dass Kindern Nacktheit keine Angst einjagt, falls Erwachsene sie ihnen nicht eintrichtern, und ihnen auch keine körperlichen oder seelischen Schäden zufügt.

Eine inkompetente Richterin ist also eindeutig über das Ziel hinaus geschossen, Schaden von den Bürgern abzuwenden, den der “Blankzieher” offensichtlich niemandem zugefügt hat.

Allerdings fühlten sich einige Menschen in ihrem ästhetischen Empfinden beeinträchtig, andere wie Maria Müller oder mich selbst ärgerten weder Frauenkleider noch das “Blankziehen”. Die Geschmäcker sind halt verschieden und niemand sollte sich zum Geschmacksfeldwebel anderer Menschen aufplustern und ihnen z.B. vorschreiben, Apfelmus zu essen, wenn sie lieber Birnenkompott verspeisen.

Der Wortlaut des Paragraphen 183a unseres Strafgesetzbuches lautet: Paragraph 183a StGB, Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Paragraph 183 StGB mit Strafe bedroht ist."

Der Ausgangsparagraph 183 StGB sieht bei exhibitionistischen Handlungen ebenfalls die Höchststrafe von einem Jahr Haft vor. Gleichzeitig klassifiziert er  Exhibitionismus zum bloßen Antragsdelikt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörden sehen das öffentliche Interesse verletzt.

Unterziehen sich Delinquent(inn)en einer Therapie können die Strafverfolgungsbehörden die Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn die Behandlung erst nach längerer Zeit Erfolg verspricht.

Weder bei sexuellen Handlungen, die der “Blankzieher" nicht vollzogen hat, noch bei Exhibitionismus, den man ihm an den Haaren herbei gezogen vielleicht unterstellen könnte, sehen also die einschlägigen Paragraphen eine Gefängnisstrafe von' anderthalb Jahren vor, die seine Richterin demBlankzieher" verpasst hat. Das fällt selbst einem juristischen Laien wie mir auf.

Den sechsten Leserbrief in Sachen "Blankzieher” veröffentlichte die Lokalredaktion der “Ruhrnachrichten" Schwerte am Montag, dem 8. 2. 2016.

Leser Alfred Esser zu unserem Artikel “Blankziehen mit Folgen” vom 23.

Januar

Zweierlei Maß bei Mann und Frau

Mich würde interessieren, ob der Rettungsassistent auch die Polizei gerufen hätte, wenn anstatt eines Mannes eine Frau sich derart schamlos gezeigt hätte. Vermutlich hätte er seine Kollegen angerufen und ihnen mitgeteilt: “Kommt mal schnell, hier gibt es was Geiles zu sehen."

Warum in unserem Land zwischen männlicher und weiblicher Zurschaustellung mit zweierlei Maß gemessen wird, bleibt wohl ein geheimes Tabuthema."

 

Als der Paragraph 175 StGB noch nach dem zweiten Weltkrieg bis fast ans Ende des zwanzigsten Jahrhunderts Gefängnisstrafen für Homosexuelle vorsah, galt er ausschließlich für Männer. Lesben fielen glücklicherweise nicht unter diese Strafbestimmung. Dass der Paragraph 175 StGB eindeutig die Männer diskriminierte, ist aber leicht einzusehen. Mittlerweile dürfen weibliche und männliche Homosexuelle in Deutschland als Ehepartner leben, zahllose schwule Politiker haben sich quer durch alle Parteien geoutet, die protestantische rheinische Landeskirche traut sie sogar schon in ihren sogenannten Gotteshäusern.

An meinem alten Arbeitsplatz, dem kaufmännischen Robert-Schumann-Berufskolleg in Dortmund, hat es mittlerweile ein Homosexueller sogar bis zum Chef gebracht und darüber einen Artikel in der Schulzeitung geschrieben. Das sind gewaltige Fortschritte.

Die Quantität an unbedeckter Hautfläche, die leicht bekleidete Damen auf riesigen Reklamewänden, an Stränden, in der Disko und auf den Seiten der schmierigen “Blödzeitung” in aller Öffentlichkeit präsentieren, dürfte das öffentliche Hautangebot des “Blankziehers" bei Weitem übertreffen.

Der aber erregt in Schwerte, der Stadt mit Herz, immer noch schäumende Volkswut, während dort niemand etwas gegen die Kleinanzeigen mit eindeutigen Sexofferten in wöchentlichen Stadt- und Dorfanzeigern einzuwenden hat.

Jetzt zum siebten Brief, den eine ganz aufgeregte “Blankzieherfeindin” zusammen geschustert und den die Schwerter “Ruhrnachrichten” am Donnerstag, 11 .2. 2016 , veröffentlicht hat:

 

Leserin Gabriele Smerling zu unserem Artikel “Blank ziehen mit Folgen”

(23.01.): Der Nudist frönt dem Exhibitionismus

 

Lieber Herr Paylo, ja, es war schlimm. Ein Hoch auf die Richterin, die diesem Wahnsinn ein Ende gesetzt hat, hoffe ich. Lange genug haben wir es ertragen. Zunächst einmal laufen Nudisten, zu denen Sie zählen wollen, ganz nackt herum (weil nudus = nackt) und nicht wie Sie in viel zu knappen und lächerlichen Frauenkleidern. (...) Dann hängt in Ihrer Nacktheit nur das Geschlechtsteil provozierend heraus, sodass man wohl eher zum Exhibitionismus tendieren könnte. Hier wird allerdings jeder, der nur kurz öffentlich den Mantel lüftet, verhaftet. Exhibitionisten erleben Lustgewinn (Exhibitionismus = Lust am Zeigen), indem sie ihre Nacktheit präsentieren und dadurch andere erschrecken, schocken oder sich einfach nur wichtig tun wollen. Auch Sie schockieren einfach nur und haben Spaß daran. Das hat mit Nudismus nichts zu tun: Hält ein Nudist sich in den dafür vorgesehenen Bereichen auf, fällt der Schockmoment weg, den man jetzt bei Ihnen hat, wenn man (...) zum Beispiel bei Lidl an der Kasse auf Sie in komischer Kleidung und mit oft freiliegendem Geschlechtsteil schauen muss. (...)

Es gibt bestimmt viele Plätze, wo man Nudismus ausleben kann, aber müssen es Schwertes Straßen, Einkaufsmärkte und deren Kassen sein? Und werden Sie sich doch erst einmal darüber im Klaren, was Sie eigentlich sein wollen. Als Feminist ziehen Sie sich mal ordentlich an, wir Frauen tun es doch auch. Als Nudist begeben Sie sich in die dafür vorgesehenen Bereiche oder bleiben einfach zu Hause. Aber um mit seinen Protesthandlungen aufzufallen, beziehungsweise in aller Munde zu sein, sollte es doch andereWege geben."

 

Nun ja! Die Frau kennt immerhin lateinische Wörter. Den Namen “Peylo" des “BIankziehers” verfälscht sie aber zu "Paylo". Und es heißt: “Werden Sie sich doch erst einmal darüber klar!". Sicher, verstehen wir auch den grammatisch falschen Holperstolpersatz: “Und werden Sie sich doch erst einmal darüber im Klaren".

Aber die Zähne schmerzen schon ein wenig, liest man ihn. Außerdem verhaftet man Exhibitionisten, Leute, die ihr Geschlechtsteil ausstellen, eben nicht sofort. Wie alle Leser(innen) meinem Zitat des 183 StGB leicht entnehmen können, gilt Exhibitionismus als Antragsdelikt.

Frau Smerling muss an der Supermarktkasse des Schwerter Lidl Herrn "Paylo" und sein Teil unbedingt anstarren, kann nicht etwa stattdessen ihre Einkäufe sortieren, auch nicht lustvoll in ihrem dicken Portemonnaie herum kramen oder die neuesten Sonderangebote studieren. Anscheinend ekelt sie sich gern. Sie sollte vielleicht beim nächsten Mal Herrn „Paylo“ mit einem kleinen Obulus bedenken.

Deutsche Fauen sind immer  ordentlich bekleidet? Na klar!  Ja das freut uns doch sehr und was ordentlich ist, bestimmen natürlich Frau Smerling und ihre Geschmackskolleginnen aus der Stil- und Modehochburg Schwerte am Rande des SauerIands.! Hoch interessant! 

Ich empfehle Frau Smerling,gelegentlich mal die häufig stinkbesoffenen, zudem oft halb- bis voll entblößten, ganz und gar nicht “ordentlich angezogenen” Teutoninnenhorden am mallorquinischen "Ballermann" zu besichtigen.

Und was schlimm ist und was nicht, das entscheiden natürlich ebenso von Gott bzw. sich selbst auserwählte, provinzielle Geschmacks- und Moralapostel wie unsere liebe Frau Smerling.

Da lachen ja sogar alle Ergster Hühner und Ergste, wo ich wohne, liegt bekanntlich noch näher am Sauerland als Schwerte! Es zeichnet sich aber trotzdem durch sehr schöne Wälder aus. Da finden, wenn sie wollen, viele Hitzköpf(innen)e auf ausgedehnten Spaziergängen genug Ruhe und Muße, um schwierige Geschmacks- und Toleranzfragen ohne Zorn und Eifer zu überdenken, denn im Fremden , vielleicht sogar im “Blankzieher”, erkennen wir uns manchmal selbst.

Nach diesem Abschnitt wollte ich eigentlich meine Reportage wieder einmal beenden, weil sie mir schon lang genug vorkam, doch vier weitere Leserbriefe in der Schwerter Lokalausgabe der “Ruhrnachrichten" zwangen mich zu einigen weiteren, diesmal aber endgültigen Schlussbemerkungen.

Ich wende mich also heute, am Dienstag, 16 .2. 2016, um viertel vor acht abends, dem ersten der vier Leserbriefe zu, die noch nach dem vorläufigen Ende dieser Erzählung in den “Ruhrnachrichten” erschienen.

Den ersten enthielt die Samstagsausgabe vom 13. 2. 2016:

 

Mücke in Elefanten verwandelt”.

 

Es handelte sich um das gekürzte Exemplar des Auszugs aus diesem Bericht, das ich als Leserbrief am Dienstag, dem 9. 2. 2016, persönlich bei der Redaktion vorbei gebracht und mit dessen Veröffentlichung ich nicht mehr gerechnet hatte.

Die Kürzungen bestätigten meine Vermutungen über redaktionelle heiße Eisen. Die Hindutempel mit Bananen, Gurken und Krummsäbeln strich man aus dem Text. Also Religion und Schweinkram tabu!

Doch immerhin blieben kürzestberockte Teenager, das Brüsseler Männeken Piss, Michelangelos Davids bestes Stück, Steuerbetrüger Hoeneß und seine Kürzeststrafe sowie die Mücke und der Elefant im Text. Das war mehr als ich erwartet hatte und spricht für die Schwerter Lokalredakteur(innen)e. Die Kürzungen, na ja, die ärgern mich immer wieder.

Am Montag, 15. 2. 2016, erschienen dann sogar noch einmal drei Leserbriefe: Ein zweites Schreiben vom “BIankzieher” Andreas Peylo selbst:

 

Keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch",

 

ein weiteres von seiner Unterstützerin Maria Müller:

 

Ich schäme mich für mein Volk”. 

 

Das wies noch einmal auf juristische Aspekte und seine Unterstützerin auf die menschenrechtliche Seite des Falles hin, und ein drittes von einer Dame namens Karin Dambietz:

Ziehen Sie sich eine Büx an, Herr Peylo!"

 

Frau Dambietz gestand Herrn Peylo immerhin zu, in seiner Wohnung herumzulaufen, wie er will. Zusätzlich lobte sie den voraus gegangenen Brief

der “wie alle deutschen Frauen immer ordentlich angezogenen” Latein- und Deutschkennerin Frau Smerling.

 

Und was bleibt? Immerhin: Insgesamt elf Leserbriefe und die gut dreiwöchige Debatte im Lokalteil Schwerte der Ruhrgebietszeitung “Ruhrnachrichten” über

das wichtige Grundrecht, anders zu sein, auch in der fast sauerländischen Provinz.

 

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