So haben jetzt grüne Rechtspolitiker eine Erklärung verabschiedet, das „Schwarzfahren“ keinen Straftatbestand mehr darstellen, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit bezeichnet werden soll und der “Schwarzfahrer” sollte er das Bußgeld nicht zahlen können (Zahlungsunfähigkeit), ihm nunmehr von Seiten der Justitz, keine Gefängnisstrafe mehr zu befürchten hätte (so landen bereits 1000 Menschen pro Jahr wegen dieses Delikt hinter Gittern).
Aber auch wenn es sich statt einer Straftat nur noch um eine „Ordnungswidrigkeit“ handeln würde, kann das “Schwarzfahren” jedoch weiter vom Staat penibel geahndet werden; und die emsigen Kontrolleure dürften den Fahrgast dann weiterhin zur “Kasse” bitten, auch wenn der beschwerliche Gang dieser „Deliquenten“ ins Gefängnis, dann tatsächlich als obsolet zu bezeichen wäre.
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 29.04.2019.
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