Wilhelm Westerkamp

Grüne kontra Schwarzfahren

So haben jetzt grüne Rechtspolitiker eine Erklärung verabschiedet, das „Schwarzfahren“ keinen Straftatbestand mehr darstellen, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit bezeichnet werden soll und der “Schwarzfahrer” sollte er das Bußgeld nicht zahlen können (Zahlungsunfähigkeit), ihm nunmehr von Seiten der Justitz, keine Gefängnisstrafe mehr zu befürchten hätte (so landen bereits 1000 Menschen pro Jahr wegen dieses Delikt hinter Gittern).
Aber auch wenn es sich statt einer Straftat nur noch um eine „Ordnungswidrigkeit“ handeln würde, kann das “Schwarzfahren” jedoch weiter vom Staat penibel geahndet werden; und die emsigen Kontrolleure dürften den Fahrgast dann weiterhin zur “Kasse” bitten, auch wenn der beschwerliche Gang dieser „Deliquenten“ ins Gefängnis, dann tatsächlich als obsolet zu bezeichen wäre.

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Bei der Amtsübergabe hatte ihn sein glückloser Vorgänger nach dem offiziellen Teil beiseite genommen und ihn zu einem kleinen Spaziergang durch den Tiergarten eingeladen. Ängstlich nach allen Seiten blickend hatte der ihm dann ins Ohr geflüstert, dass es neben den bekannten Geheimdiensten noch einen ganz „geheimen“ gäbe, von dessen Existenz nur der Kanzler und er selbst wüssten. Dieser käme immer dann zum Einsatz, wenn die offiziellen Dienste versagten, was ja leider ziemlich oft der Fall sei.

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