Brigitte Waldner

Wie man ein Opfer zum Täter macht


Sobald man eine Anzeige gegen die Nachbarn einbringen möchte,
dass man von ihnen bestohlen, sachbeschädigt, vergiftet und räuberisch erpresst wird,
dass man den Besitz ihnen überschreiben soll, mit der Drohung,
„sonst würde man schon sehen, was man davon habe“,
und „wenn man das anzeigt, würden sie alles so machen,
dass man sofort in die Irrenanstalt kommt und bis Weihnachten auf den Friedhof“,
blitzt man beim Versuch, das anzuzeigen, ab,
sie sagen, das ist nicht normal, dann kriegt man aber im Gegenzug eine Strafanzeige,
eine Tat begangen zu haben, für die man vom Dieb verleumdet wurde.

So wird das bestohlene Opfer mit einer Strafanzeige amtlich verfolgt und beschäftigt,
damit die Nachbarn weiterhin Narrenfreiheit haben, ihr Opfer auszunützen,
zu berauben, zu bestehlen, dessen Sachen mutwillig zu beschädigen und
Betäubungsmittel in sein Essen und seine Getränke zu mischen,
die im Haus des Opfers stehen, um das Opfer biologisch zu löschen
und die kriminellen Einbrüche zu verhüllen.

So hat der Sohn des Nachbarn eigens seine neu errichtete Sichtschutzlamellenwand
beim Entfernen seiner Thujen-Wurzelstöcke
mit Haue und Zupin zertrümmert und mit seinen Händen weiter aufgerissen,
um die Schäden zu vergrößern.
Das bestohlene Opfer wurde verleumdet, es getan zu haben beim Rasenmähen,
nur damit das Opfer ein Verfahren am Hals hat und die überfällige Diebstahlsanzeige
abgewendet wird.
Dass man bestohlen wird, glaubt niemand, aber dass man die Bretterwandlamellen
beschädigt hätte, glaubt jeder.

In Österreich kosten Rechte viel Geld. Die muss man über einen Anwalt kaufen.
Ansonsten ist man rechtelos und erhält automatisch eine Strafregistereintragung,
obwohl man unschuldig ist, wenn man von keinem Anwalt verteidigt wird.
Es sind daher nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Ohne Anwalt sind sie ungleich.

Die Versicherung übernimmt den Sachschaden, obwohl man keinen verursacht hat,
bei dem es sich um dreißig Euro handelte, mehr wollte der Verleumder nicht dafür,
da ein Element der Lamellensichtschutzbretterwand nur 15 Euro kostet,
aber in der Strafanzeige steht, dass ein Schaden von einhundertzwanzig Euro verursacht wäre.
Den Preis hat der Beamte gemacht, der das Verhör führte,
obwohl der Schaden nicht so groß ist.

Ein Anwalt kostet dreitausend Euro Anzahlung, um keine Strafregistereintragung zu erhalten
und klarzustellen, dass man nur verleumdet wurde.
Wenn man in Österreich einen Nachbarn anzeigen möchte,
dass er einem immer alles wegnimmt, wird konsequent in falscher Richtung ermittelt
und das Opfer mit einem Strafverfahren belastet und verfolgt und beschäftigt,
mutmaßlich damit das Opfer finanziell so geschädigt wird,
dass es keine Möglichkeit mehr hat, gegen die Diebe vorzugehen.
Gegebenenfalls wird es noch für plemplem erklärt
und gezwungen, Schuld auf sich zu nehmen, weil das billiger kommt, als sich zu wehren.

Es eröffnet Spekulationen, ob Beamte mit Beutegeld manipuliert werden?

Selbst wenn man beim Rasenmähen stürzt und während des Sturzes
sich mit der linken Hand im Reflex gegen die Lamellenwand abstützt,
und dabei eine Lamelle eindrückt, was einen Schaden von 15 Euro verursacht,
da die Lamellenwand ja sehr zerbrechlich ist, daher kostet ein Element nur 15 Euro,
bekommt man eine polizeiliche Vormerkung für 10 Jahre,
dass man mutwillig und grundlos sachbeschädigt hätte,
der Sturz wird nicht als Sturz anerkannt, sondern als mutwillige Beschädigung gewertet,
obwohl man nicht mit der Absicht gehandelt hat,
einen Schaden zu verursachen und die Versicherung den Schaden
zwei Tage später im vollen Umfang von dreißig Euro für zwei Elemente des Lamellenzaunes
plus Fahrkosten und Arbeitszeit von Eigenleistung mit insgesamt neunzig Euro abgegolten hatte.

Dass der Sturz mutmaßlich dadurch zustandekam,
da der Nachbar eine Stange unter den Lamellenzaun durchsteckte,
während man Rasen mähte und man das nicht merkte und drüber stolperte,
wird als aus der Luft gegriffen abgeschmettert,
da er die Stange nach dem Sturz sofort wieder zurückzieht,
dabei könnte es sich um den Stiel eines Gartengerätes gehandelt haben.

Ein Versicherungsschaden von neunzig Euro insgesamt aus einem Sturz, was ein Unfall ist,
wird strafrechtlich so intensiv verfolgt, bis das Opfer Suizid begeht.
Vorher endet der Prozess nicht oder man bezahlt rund fünftausend Euro einem Anwalt,
damit man die Verleumdung aufklären kann.

Einen Sachschaden von neuzig Euro zu übernehmen, obwohl man ihn nicht verursacht hat,
und sich eine polizeiliche Vormerkung machen zu lassen, die zehn Jahre hält und
wahrscheinlich nie gelöscht wird, um eine Basis zu schaffen für weitere Strafmöglichkeiten,
und eine angemessene Geldstrafe, sowie Verfahrenskosten sich aufdrücken zu lassen,
kommt preiswerter, als wenn man seine Rechte durchzusetzt
und fünftausend Euro bezahlt, Nerven schindet, schlaflose Nächte findet
und pausenlos verhört und drangsaliert wird.

Obwohl die Versicherung diese Lappalie bezahlt und als Sturz und Unfall anerkennt,
ungeachtet der Tatsache, dass ein Dritter den Sturz verusachte,
wird man die strafrechtliche Verfolgung nicht los, als ob alle eine Lamelle vor dem Kopf hätten,
außer die Versicherung, die als einzige vernünftig und rasch reagiert.

Wie angemessen ist das Verhältnis bei der Verfolgung eines Neunzig-Euro-Sachschadens,
der aus einem Unfall resultiert? Aus der Mücke wird auf Amtswegen ein Elefant gemacht
und das verleumdete Opfer finanziell ruiniert.

Da wäre man gerne ein Flüchtling, der einfach abgeschoben wird,
wenn ihm was unterstellt wird.

Wer sind diese Menschen, die so handeln? Es sind die Christen in einer christlichen Welt,
mitten in Europa, die sich Österreicher nennen.

Hier kann sich ein Nachbar auf Kosten eines anderen sein ganzes Haus sanieren,
indem er das Geld dazu in nächster Nähe stiehlt, das er zur Sanierung braucht.
Keiner fragt nach, wo er es herhat.
Wenn man es reklamiert, wird man sofort strafverfolgt
und mit Verleumdungsklagen und vom Zaun gebrochene Sachbeschädigungen eingedeckt.

Ehrlich, da könnte man Gott vom Himmel runterholen und ihm mal die Meinung sagen,
dass da einiges schiefgelaufen sein könnte bei der Produktion des Menschen und
auch bei der Erfindung des christlichen Glaubens.

Viele Probleme des christlichen Glaubens können nur biologisch gelöst werden.
Es bleibt also die Hoffnung, dass sich Probleme biologisch lösen.
Es gibt einen Täterschutz, aber es gibt keinen Opferschutz.
So lange die Täter beschützt werden und die Opfer auf der Strecke bleiben,
wird sich nie was ändern: Amtlich werden die Opfer zu Tätern gemacht und die Täter zu Opfern!

Gott verzeiht jedem Sünder. Aber das tröstet kein Opfer. Wozu brauchen wir dann einen Gott?

© Text und Foto: Brigitte Waldner

Foto: Wagen der Installationsfirma vor dem Haus, das aus Beutegeld saniert wird.
Foto: Werkzeug zu sehen, mit dem Thujenheckenwurzelstöcke entfernt wurden,
wobei der Lamellenzaun beschädigt wurde.

Bild zu Wie man ein Opfer zum Täter macht

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 02.07.2019. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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