Hans K. Reiter

Apollonia - ein bayerischer Fall

„Nehmen Sie doch Platz! Sie sind also Frau Apollonia Winkelmoser?“

„Was meinen Sie mit also?“

„Nichts Bestimmtes, wie man halt so sagt.“

„Verstehe ich nicht, weil bei uns sagt man nicht so. Also würde man höchstens sagen, wenn man damit eben gerade etwas Bestimmtes ausdrücken will, sagen wir, beispielsweise, die stadtbekannte Apollonia, die Betrügerin Apollonia oder die Apollonia mit dem schrägen Lebenswandel, verstehen Sie, eine besondere, mit bestimmten Attributen versehene Apollonia, nicht einfach eine Apollonia, wie ich es bin.“

„Wie Sie meinen, dann lassen wir das also halt weg.“

„Na, dann…“

„Wir haben Sie heute hergebeten…“

„Halt, bevor wir gleich wieder in eine falsche Interpretation abgleiten…“

„Wie meinen…?“

„Das ist doch nun wirklich…, ich bitte Sie! Ich wurde nicht hergebeten, wie Sie sagen, sondern einbestellt oder vorgeladen, denn gebeten hätte die Möglichkeit eingeschlossen, Ihrer Aufforderung auch nicht nachkommen zu können, was aber bei dem, im Falle des Fernbleibens, angedrohten Bußgeld nur eine rein hypothetische Option war.“

„Aber, Frau Winkelmoser, wenn wir so weitermachen, sitzen wir morgen noch hier.“

„Ich verstehe schon, was Sie meinen, aber es liegt ja nicht an mir, wenn Sie sich ständig derart missverständlich ausdrücken, nicht wahr?“

„Also, Frau Winkelmoser, wenn Sie in diesem Fall das Wort also akzeptieren wollen…“

„Ja, selbstverständlich, warum auch nicht? Es bezieht sich doch nicht auf mich als Person, sondern stellt lediglich quasi eine Verbindung her, die es Ihnen ermöglicht fortzufahren, ohne den Satz einfach nur mit meinem Namen zu beginnen, was Sie ganz offensichtlich vermeiden wollen.“

Seufzen

„Frau Apollonia Winkelmoser…“

„Warum nicht gleich so? Wir könnten schon viel weiter sein und hätten nicht unnütz Zeit vertan. Bitte…“

„Sie wurden einbestellt oder, um erneuten Missverständnissen vorzubeugen, vorgeladen, weil Sie Ihren Nachbarn, den Herrn Aloisius Hinterbachler, beleidigt haben sollen, indem Sie zu ihm gesagt haben sollen, er sei ein Hanswurst. Geben Sie diesen Ausspruch Ihrem Nachbarn gegenüber zu?“

„Wie soll ich Sie eigentlich ansprechen? Mit Herr Rat oder Herr Richter oder eure Ehrwürden oder…?“

„Einfach mit Herr Richter oder Herr Vorsitzender.“

„Gut, dann mal so und mal so, wenn’s recht ist. Nun, Herr Vorsitzender, ja, ich gebe zu, den Begriff Hanswurstgebraucht zu haben. Allerdings, und das muß ich zum Zwecke der Wahrheitsfindung hinzufügen, keinesfalls in beleidigender Absicht.“

„Nicht in beleidigender Absicht? Wie denn dann?“

„Ich hole ein wenig aus, nur um den Kontext herzustellen…“

„Kontext…, nun gut, fahren Sie fort!“

„Ja, Kontext, weil sonst der Zusammenhang aus dem Blick gerät, welcher aber für die Bewertung, ob eine Beleidigung vorliegen könnte oder nicht, von Bedeutung ist. Ich habe wörtlich gesagt: Mein verehrter Herr Nachbar, würde sich jemand so verhalten, wie sie vorgeben, sich verhalten zu wollen, dann könnte man solches als Hanswurstigkeit bezeichnen, um keine stärkeren Worte zu gebrauchen. Der Volksmund nämlich, so klärte ich meinen Nachbarn, den Herrn Aloisius Hinterbachler, auf, der, obwohl er  dem Anschein nach einen urbayerischen Namen trägt, nicht von hier stammt, sondern über einige Umwege, die hier nichts zur Sache tun, durch Geburt zu diesem Namen gekommen ist, das Licht der Welt jedoch in Düsseldorf erblickt hat. Ich erklärte ihm also, dass als ein Hanswurst bezeichnet würde, wer sich derb komisch oder dumm gäbe, was in seinem Fall eintreten könnte, wenn er sich eben so verhalten würde, wie er sich anschickte verhalten zu wollen. Eine Beleidigung kann schon deshalb nicht eingetreten sein, weil Herr Hinterbachler letztlich davon Abstand genommen hat, sich so zu verhalten, dass die Bezeichnung Hanswurst hätte  gerechtfertigt sein können.“

„Abstand genommen? Wie…, was…?“

„Ist ganz einfach Herr Richter: Herr Hinterbachler ist offensichtlich wutentbrannt unter Ausstoss der Bezeichnung, Sie blöde Kuh, womit er möglicherweise mich gemeint haben könnte, weil ein nämliches Lebewesen nicht zugegen gewesen war, von dannen gezogen. Einen weiteren Diskurs hat es mangels Anwesenheit des Herrn Hinterbachlers nicht gegeben, folglich auch keine Beleidigung. Was mir übrigens auch die Gelegenheit genommen hat, nachzufragen, ob Herr Hinterbachler die blöde Kuh mir gegenüber in beleidigender Absicht geäussert hätte. Herrn Hinterbachlers Absicht bleibt insofern ungeklärt. Ich erwähne dies nur, um dem werten Gericht weitere Untersuchungen zu ersparen.“
 

„Ich verstehe…, verstehe! Um was ist es denn nun eigentlich zwischen Ihnen und Herrn Hinterbachler gegangen?“

„Auch dieses ließe sich nur feststellen, wenn Herr Hinterbachler selbst zu gegen wäre, was aber nicht der Fall ist, weil er sich nur durch seinen Anwalt vertreten läßt. Meiner rückschauenden Betrachtung nach und der Erinnerung entnommen, ging es darum, dass ich zu ihm sagte, er solle sich nicht so aufplustern, wie ein reing’schmeckter Preiß. Könnte auch sein, dass ich die Bezeichnung Saupreiß gewählt hatte, bloß weil ich beim Rückwärtsfahren mit dem Traktor ein Stück seines Gartenzauns niedergewälzt hatte.“

„So, ja, …das steht aber hier gar nicht zur Verhandlung an.“

„Sehen Sie, Herr Vorsitzender, wie recht ich habe. Wer sich anschickt, sich so aufzuplustern und dabei noch nicht einmal zu benennen weiß, um was es wirklich geht, der kann doch im besten Falle nur als Hanswurst bezeichnet werden.“
 

„Im Namen des Volkes… Frau Apollonia Winkelmoser wird vom Vorwurf der Beleidigung zu Lasten des Aloisius Hinterbachler freigesprochen.

Begründung: Das Gericht ist zu dem Schluß gekommen, dass den Ausführungen der Beklagten nichts hinzuzufügen ist und es deshalb zu einer Beleidigung nicht gekommen sein kann. Zugereisten und mit dem bayerischen Umgang in Wort und Tat nicht Vertrauten wird empfohlen, sich vor Klageeinreichung über das hiesige Brauchtum kundig zu machen. Dies möchte das Gericht insbesondere auch jenen Anwälten anraten, deren bisheriger Praxisbezug angestammtes bayerisches Verhalten nicht zum Gegenstand hatte.

Die Verhandlung ist geschlossen!“
 

Anmerkungen: Die Verhandlung umfasste selbstverständlich auch zahlreiche Einlassungen des Anwaltes der klagenden Partei, deren Erwähnung jedoch nichts zum Verständnis der Urteilsfindung beigetragen hätte und auf die deshalb gänzlich verzichtet wurde.

Manche der Gerichtspassagen waren mundartlich geprägt und für nicht des Dialektes Mächtige nur schwer verständlich. Aus diesem Grund und der juristischen Bedeutung europaweit wegen, konnte eine Person von internationalem Rang mit der Übersetzung und Vereindeutschung des Bayerischen gewonnen werden.

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 26.01.2020. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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