Das Grund*ingesetz*in der/von die Bund_innen-republik*in_nen Buntland*in
Art 1
(1) Die Würd_in des Menschen*in/nen (weiblich/männlich/divers) ist unantastbarin. Sie zu achten*in und_innen zu schütz*en/innen ist Verpflichtung*in aller/alles/allem gendergerechten*in Gewalt_un-in.
(2) Das bunte, diverse/s Mensch*in_innen bekennt*in sich darum zu unverletzlichinnen und unveräußerlichinnen Menschinnen_in*in-Linken als Grundlage_in jederin*in menschlich*in/en Gemeinschaft*in, von dem Frieden/innen und dieser Gerechtigkeit*in in der Welt*in.
(3) Die nachfolgendenen*innen Grund_innen-Linke binden/in Gesetz*innen-Gebung*in/nen, voll*in-ziehende/in Gewalt*innen und Recht_innen-Sprech*innen-ung als un*innen-mittelbarin_innen geltend*innen Links.
Art 2
(1) Jede/r/s hat*in das/die*in Link auf die frei*in Entfalt*innen ihrer/seiner diversen_in Persönlichkeit_in(nen), soweitin er/sie/es nicht*in die Linken anderer/s/rer verletzt*in/nen und nicht*in gegen die verfass*innenmäßig*in Ordnin*innen oder das Sitten*innen-Gesetz*in verstößinnen_innen.
(2) Jede/r/s hat das Link auf Leben*innen und körperlich*innen_innen Unversehrt_innen*heit*in . Die Freiheit*in der/die Person*in/Persöninna ist unverletzlichinnen. In diese/r/s Linke darf nur aufgründlich*in eine/r/s Gesetz*innen eingegriffen*en werdIn.
Art 3
(1) Alle Menschen*in/nen sind vor dem/die/das Gesetz*in gleicher*in. Außer*in Nichtlinke_innen und biodeutsche*inne Kartoffel/innen.
(2) Beta-Männer*innen, Frauen_innen und Diverse sind gleichberechtigtigt*in/nen, weiße Cis-Hetero-Männer*innen hingegen nicht! Der/die/das Europäischestaat*innen fördert*in die Durchsetz*in der/die Gleichberechtigung von Frauen_innen, Beta-Männer*innen und Diversen und wirkt auf die Leugnung*in bestehender*innen Nachteilinnen hin-ninnen.
(3) Niemand*in darf wegen seines/ihres Geschlechtes*in, seiner/ihrer Abstamm*in, seiner/ihrer Rasse_in (Rassen_innen sind ein Konstrukt*in!), seiner/ihrer Sprach*innenin, seiner/ihrer Herkunft*in (es gibt keine Herkunft*in), seines/ihres Glaub*innen-ens*in, seiner/ihrer religiös*in/nen oder politisch*inn Anschau*in_nen benachteiligt*in oder bevor-in-zugt*in werden. Niemand*in darf wegen seiner/ihrer Behinder*in_nen benach-in-teiligt*in werden.
Art 4
(1) Die Freiheit*in des/die Glauben*in_innen, des/die Gewissen*in und die Freiheit*in des/die religiös*innen und welt*in-anschaulich*innen Bekenntniss*in sind unverletzlich*in.
(2) Die/das ungestört*in Religion*in-Aus-in-Übung*in wird*in gewähr-in-leistet*in.
(3) Niemand*in darf gegen ihr/sein Gewiss*in zum Krieg*in-Dienst*in_nen mit der/die Waff*in_innen gezwungen werden. Der/die/das Näher*in*innen regelt*in ein/e/in Bund*in_nen-Gesetz*in.
Art 5
(1) Jede/r/s hat*in das Linke, seine/ihre Meinung*in_nen in Wörtlinnen-in, Schrift*in und Bild*in_nen frei*in zu äußsien und zu verbreit*inn-en und sich aus allgemein*in/nen zugänglichinnen Quell*innen-en un*in-gehindert*in zu informieren. Es sei denn, es handelt sich um Räächte*innen, die soll*inen sich anderswo_innen ihre Info*sinnen hol*innen. Die/das Presse*innen-Freiheit*innen und die Freiheit*innen der/von die Bericht*innen-Erstatt*in_nen durch Rund*innen-Funk'in und Film*inNEN werden durch stattliche staatliche*in Förder*in-ung und Finanzier*in-ung sicher*in-gestellt*in, die eine/n Ausgewogenheit_innen und Einheitlichkeit*in_nen ermöglich*innen-en soll, ja gewährleistet. Zensur*in wäre übertrieben. Aber damit alle/r/s der/die/das richtige Meinung*innen hab*in und nicht doofe Hass*in_innen-Red*in machen tun*in, dürfen Soziale*innen Netzwerkinnen*ennen_innen selbst*in entscheiden'in, wen sie zensieren. Falls sie es nicht tun*in, kann es hohe/s Geld*in_nen-Straf*inn/en gebenin. Sonst findet nichts statt*in.
(2) Diese Linke finden ihre Schrank*innen in den*in Vorschrift*innen der/von die allgemeinen Gesetze*in, den gesetzlich*innen Bestimmung*in_innen zum Schutz*in der Jugend/Junggemüse und in dem Link der/von die persönlichen Ehr*in.
(3) Kunst*in_nen und Wissenschaft*in_innen/nen/schafft, Forsch*in-ung*in und Lehr*in sind entweder links*in oder gleich vogelfrei. Die Freiheit*in der Lehr*in entbindet nicht von der Treu*in zum/zur Sozialismus*ine.
(18.08.2020)(C) KnoKnoo*in 2020
Irgendwer will immer "gendergerechte Sprache". Wie sich das zu lesen anfühlen würde, habe ich anhand der
ersten fünf Artikel des GG (die ich dem potenziell künftigen Zeitgeist angepasst habe) aufgezeichnet. Karl-Konrad Knooshood, Anmerkung zur Geschichte
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 27.09.2020. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).
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