"Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher."
Bertolt Brecht (1898-1956), dt. Dramatiker u. Dichter
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Auf deutschem Boden hat es noch nie einen Rechtsstaat gegeben, weder in der Kaiserzeit, noch in der Weimarer Republik und schon gar nicht im III. Reich der sog. Nationalsozialisten. Deutschland hatte vielmehr schon immer eine Verbrecherjustiz, was besonders für die Justiz im III. Reich gilt.
Nach dem 2. Weltkrieg, also in der Nachkriegszeit der sog. BR(D), gab es die Wendehalsjustiz, weil viele NS-Staatsanwälte und Richter plötzlich zu Demokraten geworden waren, die im 3. Reich Menschen, darunter besonders auch viele jüdische Mitbürger, für die geringsten Vergehen zum Tode verurteilt haben.
Hier noch ein absurdes Beispiel aus der Nachkriegszeit, was die damalige Justiz betrifft: Dieselben Richter, die die Enteignung von jüdischem Vermögen angeordnet hatten, entschieden später über die Entschädigung der entrechteten Juden.
Noch ein anderer Hinweis zur deutschen Justiz.
Wer kennt ihn nicht, diesen wohl berüchtigtsten Strafrichter der deutschen Justiz im Nationalsozialismus, den damaligen Präsident des Volksgerichtshofes im sog. Dritten Reich, Roland Freisler. Freisler war ein Massenmörder der Justiz, der mehr als 2600 Todesurteile fällte, so auch gegen die Geschwister Scholl.
Als Staatssekretär im Reichsjustizministerium hat Freisler auch Paragrafen des Strafgesetzbuches mitzuverantworten, die heute noch aktuell sind, wie z. B. die Paragrafen 211 und 212 für Mord und Totschlag.
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Aus Bundesamt für Justiz der BR(D)
Meine persönliche Feststellung: Die deutsche Justiz hat schon lange ihre Würde verloren.
In der heutigen BR(D) sind alle, angefangen vom Generalbundesanwalt und seine nachgeordneten Bundesanwälte, weisungsabhängige politische Beamte. Sie werden vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen und am Ende vom Bundespräsidenten ernannt. Funktionieren diese Beamte nicht im Sinne der jeweiligen politischen Machthaber, können sie jederzeit abberufen und / oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Das gilt auch für die Generalstaatsanwälte der einzelnen Bundesländer, die ebenfalls weisungsgebundene politische Beamte sind. Wenn sie den Weisungen ihres Dienstherren, dem sog. Justizminister, nicht Folge leisten, können sie jederzeit abberufen oder in den Ruhestand versetzt werden.
Obwohl das sog. Grundgesetz der BR(D), übrigens von den Siegermächten des 2. WK diktiert und genehmigt, eine Trennung von Exekutive und Judikative vorschreibt, sieht die Praxis in diesem ach so schönen Deutschland von heute anders aus. Eine gesetzlich vorgeschriebene Gewaltenteilung gibt es nicht, weil sie nicht existiert.
Genau aus diesem Grunde ist das Deutschland von heute eben kein Rechtsstaat, auch wenn viele etwas anderes behaupten.
©Heinz-Walter Hoetter
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 24.09.2021. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).
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