Heinz-Walter Hoetter

Coronavirus und die Folgen für unsere Gesellschaft

Aufruf der Fürstenfeldbrucker Bürgermeister zu Zusammenhalt und Solidarität

 

Meine Antwort darauf.

 

Im Rathausreport vom Januar 2022 steht zu lesen:

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im Artikel 1 des Grundgesetzes. Um aber in den Genuss dieser Würde und der damit verbundenen Freiheitsrechte, wie sie die folgenden Artikel entfalten, zu kommen, muss man am Leben sein. Insofern ist die Schutzwürdigkeit des Lebens mit dem Artikel 1 eng verbunden.

 

Ich persönlich bin allerdings der festen Ansicht, dass alles Leben auf diesem Planeten eine (göttliche) Würde hat und nicht nur der Mensch. Diese Würde kann von keinem Staat, der ja eine künstliche Einrichtung ist, gewährt werden, sondern stellt ein Naturrecht dar.

 

Das gilt insbesondere auch für den Schutz ungeborenen Lebens beim Menschen. Hier dürfen keine willkürlichen Unterscheidungen gemacht werden.

 

Frage: Wann wird die Würde des Menschen verletzt?

 

 

Die Menschenwürde wird verletzt, wenn Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden, also eine Behandlung, die eine willkürliche Missachtung der Würde des Menschen zum Inhalt hat oder eine verächtliche Behandlung, die den Wert, "der dem Menschen kraft seines Personenseins zukommt", missachtet.

 

Menschenwürde und Menschenrechte


 

Menschenwürde ist nicht nur ein philosophischer Begriff, sondern beinhaltet eine Verpflichtung. Aus ihr lassen sich die anderen Menschenrechte ableiten.


 

Das gilt sowohl für das Diskriminierungsverbot, die Freiheitsrechte (etwa die Meinungsfreiheit) und die Schutzrechte (wie das Folterverbot oder die Garantie einer fairen Gerichtsverhandlung), als auch für die sozialen Menschenrechte.


 

Letztere stecken die Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben ab. Dazu gehört das Recht auf Freizeit und Bildung genauso wie das Recht auf gesundheitliche Versorgung, Wohnung und Arbeit.

Für sie bildet Würde das Fundament, auf dem die jeweiligen Grundrechte als Eckpfeiler der Gesetzgebung und Rechtsprechung ruhen.


 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Religionsausübung, auf Eingehen einer Ehe, auf körperliche Unversehrtheit usw. sind historische Ausformungen für den Schutz der Menschenwürde.


 

Wer sich unsere Gesellschaft näher anschaut, wird aber bald so seine Zweifel bekommen, ob die Würde des Menschen in der BR(D) wirklich unantastbar ist. Das gilt insbesondere für die Kinder.


 

Die maximalistische Sicht der Menschenwürde


 

Die maximalistische Denkweise der Menschenwürde erklärt die jeweiligen Grundrechte der Person mitsamt der Würde zu Leitprinzipien, denen die Rechtsformung und Rechtsprechung zu folgen hat. Dazu gehört es, alle Umstände abzuschaffen, die dem Prinzip der Gleichheit zuwiderlaufen und damit die Würde eines Menschen verletzen oder beeinträchtigen könnten.


 

Mensch und Natur


 

Der Mensch hat so stark in die ihn umgebende Natur eingegriffen, dass viele Wissenschaftler heute von einem neuen Erdzeitalter sprechen, dem sog. Anthropozän.


 

Deshalb habe ich persönlich auch den komischen Eindruck, dass der Homo sapiens von einem „kollektiven Selbstmordversuch“ befallen ist, weil er in einem nie dagewesenen Tempo den Planet Erde ausplündert, überbevölkert und seine Umwelt nachhaltig durch sein egoistisches, von Macht besessenes Verhalten schädigt.


 

Beispiel: Das Coronavirus könnte aus einem Labor in China stammen. Laut einer Studie der Universität Hamburg spricht vieles für einen Labor-Unfall an einem virologischen Institut in Wuhan.


 

Fazit: Die sog. Würde des Menschen wird ausnahmslos durch den Menschen selbst infrage gestellt und missachtet.


 

MfG


 

Heinz-Walter Hoetter aus Fürstenfeldbruck

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