Andreas Rüdig

Kastrationsgesetz

Das "Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden" gibt es seit dem Jahre 1969. Es regelt, wann eine durch einen Arzt vorgenommene Kastration an einem Mann nicht strafbar ist. Kastration meint, daß die Keimdrüsen des Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden. Das Gesetz wendet sich gegen Sexualstraftäter und soll deren abnormen Geschlechtstrieb einschränken.
Das
(Gerichtstermin, örtliches Sexualgericht)

Herr Angeklagter,, ich würde Sie gerne kastrieren..

Mit die Eier abreißen? Aber warum denn?

Nein, nein, nicht die Eier abreißen. Nur die Keimdrüsen stillegen. Die Hoden bleiben dran. Und den Grund kennen Sie. Ich habe Sie doch gerade wegen diverser Sexualstraften gegen Frauen und Kinder verurteilt. Ich möchte verhindern, daß Sie noch einmal wegen Sexualstraftaten vor Gericht stehen.

Aber ich möchte ein ganzer Mann bleiben und mich zumindest in der Damenwelt (gemeint ist der Puff als Prostitutionsbetrieb, Anm. d. Red.) sehen lassen können.

Also gut. Dann werde ich ein Gutachten erstellen lassen.

(Zeitreise & Rückblick)

Werfen wir einen Blick in die Vergangenheit und schauen, wie es zu diesem Teil des Gerichtsverfahrens gekommen ist.

Gustav Adam ist Oberhaupt des adeligen Hauses Hattenberg. Er hat diese Funktion von seinem verblichenen Vater übernommen und soll sie an seinen Sohn weitergeben. Doch woher diesen Sohn nehmen, wenn nicht stehlen? Genau: selbst zeugen! Doch: Wie das Kinderzeugen geht, das zeigte der leider viel zu früh heimgegangene Vater seinem Sprößling nicht.

"Ich mußte mir alles selbst beibringen," blickt Gustav Adam zurück. Sex mit der leiblichen Mutter, Oma sowie der Schwester, Sex mit den Pferden im Stall, Sexrausch im Protitutionsbetrieb, Geschlechtsverkehr mit sexunwilligen Damen - die Liste der "Unterrichtsstunden" ist lang und umfangreich.

Der Umschwung kam, als sich der junge Mann an einer Gruppe Seniorinnen (Alter jentseits der 80) vergreifen wollte.

"Für mich wäre das das I-Tüpfelchen, quasi die Krönung meiner Sexualausbildung gewesen," jammert Gustav Adam. "Ich hätte verschiedene Sexualpraktiken und Stellungen ausprobieren können, ohne daß es zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt."

Doch was passiert? "Die Damen schlugen mit ihren Taschen auf mich ein. Sie beleidigten mich mit Schimpfworten wie `Perversling, `Wüstling´ oder `Lüstling´ Meine seelischen Wunden sieht man nicht, die Hämatome und (Weichteil-)Quetschungen schon."

Jenseits allen Gejammers zeigten die Damen Gustav Adolfs Übvergriffe auch bei der Polizei an. Der Erbprinz wurde verhaftet, intensiv verhört und dann in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. "Ich wurde als gemeingefährlich eingestuft, ich hätte einen überhöhten Sexualtrieb." Dies führte zu der oben erwähnten Gefängnisstrafe.

(wieder in der Gegenwart)

Doch ohe wehe - je länger sich Gustav Adolf in Haft befindet, desto mehr nimmt er Mitgefangene und Gefängniswärter für sich ein. "Adam vor, noch ein Kind" oder "Freiheit für Gustav Adam" skandieren sie in kleinen, ungenehmigten Demonstationen. Was zunächst als ungesetzlich niedergeschlagen wird, erregt irgendwann die Aufmerksamkeit der örtlichen Presse.

"Als Straftäter sind sie zu Recht in ihrer Mobilität eingeschränkt," formuliert es beispielsweise der "Rheinisch-Bergische General-Beobachter". "Andere Grundrechte sind aber erhalten geblieben - das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Demonstrationsrecht. Sie wurden i. d. R. nicht verwirkt."

In diesem Zusammenhang wird Adalbert Siechenburg-Wetzlarstein auf Gustav Adam aufmerksam. Er ist nicht nur Rechtsanwalt & Jurist, sondern auch überzeugter Maskulinist. "Ein Gesetz expliziet nur für Männer?" fragt er. "Wir leben in einer Zeit der Gleichberechtigung und der Befreiung des Manens aus den Klauen des Feminismus. Also muß es auch ein Gesetz geben, das es sexsüchtigen weiblichen Triebtätern, die straffällig geworden sind, erlaubt, sich kastrieren zu lassen."

Und 5 Jahre später kommt dann das sensationelle Urteil des Verfassungsgerichts. Das "Gesetz über die freiwillige Kastation" ist in der vorliegenden Form tatsächlich verfassungswidrig. "Es diskriminiert Männer und bevorzugt Frauen - es verstößt also gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber hat nicht ausführlich dargelegt, daß es keinerlei weiblichen Triebtäter gibt. Die Psychiatrie wurde im Gesundheitswesen sträflich vernachlässigt. Es wäre also ein Fall der Körperverletzung, nicht einsichtsfähige Sexualstraftäter durch einen operativen Eingriff unfruchtbar zu machen und damit ihren Sexualtrieb einzuschränken."

Folgen hat dieses Urteil für Gustav Adam nicht. Er ist längst aus der Haft entlassen und bemüht sich, ein möglichst "normales" (Sexual-)Leben zu führen.

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 20.06.2022. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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