Der gregorianische Kalender wies auf den Freitag den 27.04.1998 hin, als ein gewisser Frank Forster, Geschäftsführer der Bezirks-direktion der ELEKTRONA VAG, einer Tochtergesellschaft der TELEFONBAU GmbH an diesem besagten Wochentag im sportlichen Dress von zuhause aus in sein Büro zu fahren, um dort seine Innendienstleiterin namens Ursula Weigel, aufzufordern, ihm die bisher vorliegende Umsatzstatistik ihres Tätigungsbereiches, sowie die noch nicht bearbeitete Korrespondenz mit der Vertragsabteilung der Hauptverwaltung der ELEKTRONA VAG vorzulegen.
Herr Forster, oder lassen Sie mich besser, wie landesüblich, ihn beim Vornamen, als Frank, nennen, hatte in der Nacht von vergangenem Donnerstag davon geträumt, dass seine Innendienstleitern, die mit der Verwaltung während seiner Abwesenheit beauftragte Fachkraft ihn hintergehen würde.
Es war noch reichlich früh an diesem Freitagmorgen, und er hoffte nur inständig, dass überhaupt jemand schon in der Bezirksdirektion anwesend wäre.
Wie er selbst vor einiger Zeit bei der Entlassung des Stuttgarter Bezirksstellenleiters namens Rubesch, veranlasst hatte, den Schließzylinder komplett auszutauschen, so befürchtete Frank auch an diesem Morgen, dass ihm vielleicht der Zugang zu seinem ehemaligen Büro verwehrt sein könnte.
Umso überraschter war Frank, als er noch die alten Schlüssel am Schließbrett der nach wie vor aktiven Bezirksdirektion vorfand.
Doch anstatt Ursel war eine ihrer Mitarbeiterinnen namens Heide Beller, damit beschäftigt, die Umsatzliste der BD zu vervollständigen.
Nachdem sich Frank von der Ordnungsmäßigkeit von Heidis Wirken überzeugt hatte, beschloss Frank ihr ein Kündigungsschreiben an die STRUHL GmbH & Co KG an deren Hauptverwaltung nach Esslingen zu diktieren, welches er Heide bat, noch am gleichen Tag zur Post zu geben, nachdem er es unterschrieben hatte.
Da die STRUHL GmbH & Co KG es bis dato nicht für nötig erachtet hatte, ihr damals vereinbartes Entgelt zu entrichten, hielt Frank es für angebracht, der STRUHL GmbH & Co KG nachträglich zu kündigen, auch wenn dies vielleicht gar nicht mehr opportun war.
Es war gerade knapp einer Woche die Zeit fortgeschritten, als die STRUHL GmbH & Co KG auf Franks Schreiben wie folgt antwortete:
Sehr geehrter Herr Forster, wie kommen Sie dazu, uns mit Ihrem Schreiben vom 27. April dieses Jahres zu kündigen, wo doch unsere Geschäftsbeziehung schon seit langem beendet wurde.
Die STRUHL GmbH & Co KG betrachtet aus diesem Grund Ihr Kündigungsschreiben als gegenstandslos.
Wir bitten Sie vielmehr inständig, von solchen oder ähnlichen Unsinnigkeiten Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen.
Unterzeichnet war das Schreiben von einem Herrn Martino Rosso.
„Na ja“ sagte sich Frank, nachdem er das Antwortschreiben der STRUHL GmbH & Co KG gelesen hatte, „ich werde auf deren Stellungnahme nicht reagieren, damit sich hieraus keinen Firmenkrieg entwickeln kann.
© 21.09.2024