Für die einen bedeutet Arbeit grundsätzlich Last und Bürde. Sie scheuen keine Mühe und Hürde, sich dem Arbeitsmarkt zu entziehen und notfalls in die Schattenwirtschaft zu fliehen, da lukrativer. Im Prinzip können sie sich ein Leben ohne Arbeit vorstellen.
Für die anderen ist Arbeit leider notwendiges Übel, das wohl oder übel auszuhalten ist, aus Mangel an Alternativen.
Diejenigen, die bei der Arbeit aufblühen wie eine Rose können sich ein Leben ohne Arbeit überhaupt nicht vorstellen.
Es gibt bezahlte und unbezahlte Arbeit. Mit bezahlter Arbeit ist Erwerbsarbeit zur Existenzsicherung gemeint, in der Regel Vollzeit und Teilzeit als ein Hinzuverdienst neben Minijobs auf Stundenbasis.
Unbezahlte Arbeit betrifft Ehrenämter, private Hobbys, die Versorgung des eigenen Haushalts, das Großziehen von Kindern und häusliche Pflege der Verwandten.
Bei bezahlter Erwerbsarbeit wird zwischen einem sozialversicherungspflichtigen, lohnabhängigen Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Angestelltenbasis einerseits und zwischen selbstständiger sowie freiberuflicher Arbeit auf eigene Rechnung andererseits unterschieden, wobei letzteres von der Entscheidung des Finanzamts abhängt.
Selbstständige und Freiberufler zahlen für ihre Altersabsicherung in ihre eigenen Versorgungswerke ein. Und diejenigen, welche in einem lohnabhängigen und sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ebenso Arbeiter, die jedoch in einer anderen Beitragsgruppe aufgeführt werden, da sich ihre überwiegend körperliche Arbeit unterscheidet von der Tätigkeit der Angestellten, welche hauptsächlich in der Verwaltung beschäftigt sind. Beamte haben dagegen ihr eigenes Versorgungssystem. Angestellte und Arbeiter erhalten für ihre Altersabsicherung eine Rente, Beamte stattdessen eine Pension direkt aus dem Staatshaushalt, welche sich nach der Anzahl der Dienstjahre richtet.
Seit der Einführung der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht von Otto von Bismarck im ausgehenden 19. Jahrhundert ist dieses System der sozial abgesicherten und bezahlten Erwerbsarbeit in Vollzeit historisch gewachsen. Ob es im 21. Jahrhundert noch immer zeitgemäß ist, steht inzwischen auf einem anderen Blatt wie öffentliche Diskussionen und Beiträge in den Medien zeigen.
Zusätzlich zu der Differenzierung zwischen Angestellten, Arbeitern, Beamten, Freiberuflern und Selbständigen wird zwischen Lohn und Gehalt unterschieden. Ein Gehalt steht Angestellten und Beamten zu (white-collar worker), da mit geistiger oder verwaltungstechnischer Arbeit im Büro beschäftigt, der Lohn den Arbeitern (blue-collar worker), weil mit körperlicher Arbeit in der Produktion, auf dem Bau oder in der Landwirtschaft tätig. Diese Unterscheidung zwischen körperlicher Arbeit in „gewerblich“ und geistiger Arbeit in „angestellt“ ist auf die Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert zurückzuführen und hat sich bis heute erhalten.
In der Unterscheidung zwischen angestellt, gewerblich, beamtet, selbstständig und freiberuflich wird deutlich, ob man für das Portemonnaie des Vorgesetzten oder für sich selbst auf eigene Rechnung arbeitet. Beim Arbeiten auf „eigene Rechnung“ ist man beim „Entscheiden, Gestalten, Schalten und Walten“ sein „eigener Chef“, ohne Hierarchie nach oben und unten, außer einer Rechenschaftspflicht dem Finanzamt gegenüber.
Es macht einen großen Unterschied, ob man „selbst seines Glückes Schmid“ ist, was allerdings auch das „passende Geschäftsmodell“ zum Erfolg voraussetzt oder andere über einen entscheiden, ohne selbst auf die Entscheidung anderer über einen Einfluss nehmen zu können. Das Erstgenannte hat mit Selbstbestimmung zu tun, das zweite mit Fremdbestimmung.
Selbstbestimmung. Das ist genau der springende Punkt, bei der Arbeit aufzublühen wie eine Rose. Alles andere ist Schmerzensgeld.
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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 18.05.2025.
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