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Roland Drinhaus (19.03.2014):
Lieber Franz
Jetzt, wo du den Bibelspruch zitierst, fällt mir ein bissiger Radiokommentar ein, den ich in diesem Zusammenhang hörte: "Man mag bei Hoeness gewiss gerne denken "wer frei von schuld ist, der werfe den ersten Stein" ich bin mir daher ziemlich sicher, dass Hoeness in Deutschland in diesem Falle von vielen kleinen Kieseln getroffen würde..." -Ende Kommentar- wie auch immer Franz; ich hoffe, dass Hoeness nun seine Strafe genauso mit Anstand verbüssen kann, wie er vor Gericht ihn gezeigt hat. Ich persönlich hätte eine Geldstrafe bzw. ein hohes Bußgeld für ausreichend befunden. L.G. Roland
Roland Drinhaus (18.03.2014):
Liebe Gabriele
Das finden eines objektiv exakten Strafmaßes ist bei genauer Betrachtung dasselbe, wie das Finden einer Nadel im Heuhaufen. Schon alleine die Definition des Begriffes "Kriminell" stösst an gewisse Grenzen, wenn man versucht reine verbrecherische Absicht oder Gewalt, von einem mehr oder weniger unbeabsichtigtem oder unterschätztem Fehlverhalten abzugrenzen. Betrachten wir einfach mal den Begriff "Zockerei": Der eine verspielt Haus und Hof beim Poker oder in der Spielhalle.... er verursacht letztlich einen Schaden, den er, besonders wenn es exzessiv geschah, nicht wieder ausgleichen kann. Kommt dieser "Zocker" nun ins Gefängniss, oder ist es nicht vielmehr so, dass er nach einer Privatinsolvenz dann sogar noch in eine Therapie kommt? Hoeness hat nun sogar mit viel Gewinn gezockt und damit Vermögen angehäuft.... wie kommt es nun, dass er den durch seinen Gewinn entstandenen Schaden nicht bezahlen "darf"? Wie steht er da, im Vergleich zum Spielsüchtigen (der Antrieb zur Tat war bei beiden derselbe). Dieses ist nur ein kleiner Nebenaspekt in einem Fall, bei dessen Bewertung eigentlich niemand den kompletten Überblick haben kann. Dein Kommentar hat einmal mehr gezeigt, wie sehr sich viele Menschen mit diesen Fragen nun auseinandersetzen und welche Kreise es zieht.... und man kann sicher vieles noch dazu sagen. Ich bedanke mich an dieser Stelle nun für deinen netten und zustimmenden Kommentar und sende dir ganz herzliche Grüße. L.G. Roland
Roland Drinhaus (18.03.2014):
Lieber Hans-Jürgen
Wenn man es genau nimmt, habe ich mit meiner Anmerkung beim Thema Uli Hoeness ein sehr heisses Eisen angefasst.... Fußball ist eben noch immer eine sehr beliebte Nebensache und die damit verbundenen Emotionen haben immer das Zeug, richtig hochzukochen. Das merke ich sogar ein wenig bei allen drei Kommentaren, die ich zu meinem Gedicht erhalten habe. Denn keiner der Kommentare bezieht sich auf das Gedicht alleine (wie angemerkt, gehen die Leser offenbar konform); es geht tatsächlich in der Hauptsache um das Thema Uli Hoeness und Fußball. Ich gebe dir Recht, dass die Norddeutschen mit Hoeness sicher härter ins Gericht gehen würden; trotzdem (und das ist eine der interessanten Facetten an dem Fall) sind vor Gericht alle Menschen gleich zu bewerten. Der Richter hat somit weise gehandelt, als er in seinem Urteil mit dreieinhalb Jahren etwas mehr als die Mitte aus den Forderungen von Anklage und Verteidigung gewählt hat. Dieses Urteil ist Umfragen zufolge tatsächlich mehrheitlich begrüßt worden. Und trotzdem: Ich bleibe bei meiner Meinung, dass eine hohe zu zahlende Geldstrafe (wenn auch dabei ein gerechtes Maß gefunden würde) als Bestrafung das effizientere und fairere Mittel gewesen wäre..... denn mal ehrlich: Gefängnisstrafen haben den Zweck, einen Menschen von seinem Fehlverhalten in Einsicht und Reue zu sühnen.... alldas jedoch ist bei Hoeness im Prinzip schon vor Gericht geschehen; somit verändert die Haftstrafe beim guten Uli im Prinzip garnichts und er wird zukünftig ganz bestimmt so eingestellt sein, diesen Fehler (ich vermeide bewusst den Begriff Straftat) noch einmal zu wiederholen.
Ganz herzlichen Dank für deinen tollen Kommentar und liebe Grüße, Roland
Roland Drinhaus (18.03.2014):
Lieber Karsten
Geradestehen dafür muss er.... das ist ganz klar. Denn die Rechtslage verlangt es so; und vor dem Gesetz sind alle gleich. Mein Gedicht (und besonders die Anmerkung) soll deshalb letztlich auch nur Denkanstöße bringen, in welcher Art und Weise eine Schuld gesühnt werden kann.
Gerade im Fall Uli H. gibt es dazu enorm viele Meinungen, Aspekte und Möglichkeiten. Er wirft die Frage auf, ob die Gefängnissstrafe dafür grundsätzlich das richtige (Universal-)Mittel ist. Schon allein die Wirkung einer (Haft-)Strafe ist bei einem alten Mann mit Familie und jahrelangem Promileben in Luxus ganz anders, als bei einem ungebundenen jungen Menschen, der seine Heimat noch garnicht gefunden hat.... daher "therapiert" diese Strafe den einen ganz anders als den anderen.
Vielen Dank für deine freundliche Anmerkung und herzliche Grüße, Roland
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