Brigitte Waldner

Amüsante Episode anlässlich einer Plünderung


Als meine Mutter und ich in 2007 feststellten,
dass unser Nachbar, der Alte und sein Sohn, die Blechverkleidung und die Bretter
von der rückwärtigen Außenwand
unseres Nebengebäudes heruntergerissen hatte,
die Bodenbretter im ersten Stock und Dachziegel entfernt hatte,
und alles mitgenommen hatte,
und umfangreich ausplünderte,
was wir halt dort an Sachen lagern hatten,
hat meine Mutter an einem Freitagnachmittag die Polizei gerufen.
Wir haben damals auf frischer Tat erwischt.
Das Anwesen war damals noch im Besitz meiner Mutter,
die zu diesem Zeitpunkt schon schwer erkrankt war
und öfters Chemotherapien hatte.
Inzwischen hatte ich auf die Blechverkleidung der Rückwand der Garage
mit weißer Kreide in Notwehr eine Bitte geschrieben, „dass die Nachbarn Rudi und Gerhard G***
aufhören sollen, bei uns einzubrechen.“

Die Polizei kam eine ganze Woche später, am Donnerstagnachmittag.
Die Polizei glaubte uns nichts und sagte,
dass das Nebengebäude alt und von alleine kaputt gegangen sei,
und der Nachbar habe gesagt, er täte sowas niemals nie, sein Lebtag nie.
Als die Polizei meine Kreideschrift sah,
wurde sie als „Schmiererei“ bezeichnet,
obwohl ich in einer lesbaren Druckschrift geschrieben hatte,
sauber und nicht geschmiert.
Die Polizei fotografierte das mehrmals und sagte,
sie sei verpflichtet, das zur Anzeige zu bringen,
„dass ich Wände beschmiert hätte und außerdem die Namen
der Nachbarn draufgeschrieben habe“.
Also ich hätte mich strafbar verhalten
und müsse mit einer Geldstrafe, wenn nicht sogar Gefängnisstrafe rechnen.
Ich wurde eingeschüchtert und es wurde dann in falscher Richtung ermittelt;
statt gegen unsere Nachbarn, die uns mit Sachbeschädigungen und Plünderungen schädigten,
wurde gegen mich ermittelt, (und das nicht zum ersten Mal!),
sodass wir einen Anwalt brauchten.
Meine Mutter war dann auf mich wütend,
weil sie den Anwalt bezahlen musste,
und weil ihr und mir ihr frühes Lebensende so vermiest wurde.
Ich habe mich nicht einschüchtern lassen,
ich war mir immer sicher, dass ich nichts Unrechtes getan habe
und außerdem in Notwehr gehandelt habe,
zum Schutz unseres Besitzes.
Die Nachbarn haben sich aber nicht daran gehalten,
sondern weiter ihr Unwesen getrieben und heute noch.
+
Die Anzeige ging an den Staatsanwalt und mir wurde unterstellt,
die Garage - die damals auch im Besitz meiner Mutter war - beschmiert zu haben,
und dass ich vermutlich sämtliche Brücken und Gebäude
in ganz Österreich beschmieren würde.
Das wurde dann untersucht und geprüft.
Meine Mutter wurde befragt, wie groß ihr Schaden sei - wegen „meiner Schmieraktion“
und ob sie Schadenersatzansprüche stellt gegen mich. (Ich hatte kein Einkommen, da ich sie pflegte
und damals gab es für pflegende Angehörige noch keine Regelung
und man legte darauf auch keinen Wert von Seite des Staates und der Gesellschaft.
Die Polizei hat zu mir gesagt, es ist nicht normal, die Mutter daheim zu pflegen,
die muss ins Pflegeheim und ich soll arbeiten gehen,
und weil ich nicht arbeiten gehe, erfinde ich aus Langeweile solche absurden Geschichten
über den Nachbarn.)
Meine Mutter hatte gar kein Interesse, mich anzuzeigen, sie wollte die Nachbarn anzeigen,
die unser Nebengebäude ausplünderten und nebenbei auch in unserem Haus Geld und Sachen stahlen
mit gestohlenen Schlüsseln.
Sie hat die Anzeige einbringen wollen, aber gegen sie sind sie nicht vorgegangen,
sondern gegen mich.
Jeder Versuch, unsere Nachbarn anzuzeigen, endete immer mit einer Anzeige
gegen mich, dass wir oft eine Anzeige unterließen,
so dass der Nachbar ermutigt wurde, uns noch mehr zu schädigen.
+
Weiters wurde mir im Zuge der Anzeige unter anderem unterstellt,
dass ich mich strafbar gemacht hätte,
weil ich auf die Rückwand unserer Garage die Namen der mutmaßlichen Täter geschrieben habe,
was aber niemand sehen kann, außer wenn wer unerlaubt einbricht.
Letzten Endes hatte ich ein umfangreiches Strafverfahren am Hals.
Der Anwalt hat aber zu uns gesagt,
niemand kann an unserer Garage hinten vorbeigehen,
weil dort kein öffentlicher Weg ist und dieser Schleichweg sich am Abgrund einer Schlucht erstreckt,
die unwegsam ist, teils mit Felsen im Überhang.
In 8 bis 10 Meter Tiefe darunter sind eine Straße und der Wildwasserfluss.
Man kann nicht hochklettern bis zu uns, ohne Gefahr zu laufen, abzustürzen.
Der Nachbar hat dort nichts zu suchen, und daher kann er auch
meine Kreideschrift nicht lesen, außer, wenn er als Einbrecher kommt.
Der Nachbar wurde dann befragt, ob er am Schleichweg war
und meine Schrift gelesen habe.
Der Nachbar und sein Sohn haben beide geleugnet,
um sich nicht des Einbruchs etc. schuldig zu machen.
+
Nach einem Jahr, wo sie geprüft haben,
ob ich an Schmieraktionen in ganz Österreich beteiligt gewesen wäre,
fanden sie aber keine Beweise, die mir anzulasten gewesen wären.
Ich hätte ja nicht einmal eine Zeit dazu gehabt, ich hatte damals
zwei 24-Stunden-Pflegefälle gleichzeitig, meine Mutter und meinen Stiefvater
und ich musste mit meiner Mutter oft 90 km ins Krankenhaus fahren, oft täglich.
+
So kam es dann gar nicht zur Anklage,
weil ich hinten auf meine Garage hinaufschreiben darf, was ich will,
weil sich hinter ihr eine unwegsame Schlucht erstreckt und keine öffentliche Straße
und der damalige Staatsanwalt hat die Anzeige zurückgelegt oder eingestellt,
da mir keine strafbare Handlung nachgewiesen werden konnte.
Ich finde das heute sehr amüsant, damals weniger…
+

Die Polizei hatte mich damals aufgefordert,
meine Kreideschrift NICHT wegzuwischen, denn das wäre Vernichten von Beweisen
und sei wiederum strafbar.
Dann habe ich sie stehen lassen.
Aber sie blieb nicht lange, der Regen hat sie abgewaschen,
oder der Nachbar! Jedenfalls war sie sehr bald verschwunden.
Als dann die vielen Syrer und Afghanen nach Österreich einwanderten,
hatte die Polizei ganz andere Sorgen,
als auf mir ständig unbegründet herumzuhacken,
im Versuch, mich hinter den Mauern verschwinden zu lassen,
damit die Räuber mir alles wegnehmen können.

© Brigitte Waldner

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 10.10.2023. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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