Heinz-Walter Hoetter

Warum der Islam eine Gefahr für Europa ist

 

Liebe Leserinnen und Leser!


Ich greife mal für den Anfang etwas in die nähere Vergangenheit zurück.

 

Der Terrorangriff islamischer Religionsfanatiker auf das WTC in Manhatten (NY, USA) hat mir seinerzeit schlagartig die Augen dafür geöffnet, das der Islam und seine Muslime in Wirklichkeit "echte Verfassungsfeinde" unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates sind.


Warum?


Freiheitlicher Verfassungsstaat und Islam in seiner realen historischen Verfestigung stehen in kontradiktorischen Gegensatz zueinander.


Der moderne Verfassungsstaat, wie er im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland "dem deutschen Volk" als dessen "Souverän" zugesagt ist, ruht auf einem gesellschaftlichen, politischen und moralischen Grundkonsens, der diesem Staat vorausgeht, die Verfassung hervorgebracht hat, ihr Verständnis prägt und von dem dieser Staat abhängig ist - und zwar sowohl auf Gedeih als auch auf Verderb.

 

Dieser Grundkonsens besteht im Falle der Bundesrepublik Deutschland vor allem in der Anerkennung der Würde des Menschen als Individuum und Rechtspersönlichkeit und in der Geltung des Rechts.


Aus dieser Anerkennung abgeleitet wird der Grundsatz der Neutralität, das heißt der Nichtidentifikation des Staates mit Religions- und weltanschaulichen Positionen seiner Bürger, zur Wahrung des inneren Friedens bei vorhandenen Differenzen in solchen Positionen.

 

In der Bindung an das Recht, das nach der Erfahrung der national-sozialistischen Diktatur in scharfem Gegensatz zu zeitweilig vertretenen Auffassung gerade nicht mehr als rein positives Recht verstanden wird, bleibt aber auch dem liberalen Verfassungsstaat ein - möglicher - und unglücklicherweise mit der Zeit schwindender - Restbestand der Rückbindung an einen inhaltlichen Begriff des Rechts, der über bloße Neutralität oder auch nur Toleranz hinausträgt.


Solche inhaltlichen Bestimmungen des Rechts, gelegentlich "Grundwerte" geheißen, sind dem Souverän der Bundesrepublik Deutschland, dem deutschen Volk, gewärtig aus der Geschichte, genauer: aus den in der Vergangenheit gemeinsam vollzogenen Wertehaltung, die diese Gemeinsamkeit des deutschen Volkes überhaupt erst begründet haben. Diese Geschichte ist also grundlegend die des christlichen Abendlandes - allerdings in einer charakteristischen und auch spannungsreichen Alteration durch neuzeitliche Aufklärung und Humanismus.


Ihren bestimmten Ausdruck finden diese "Grundwerte" in den Menschenrechten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch positiv-rechtlich festgelegt sind, und zwar mit unmittelbarer Gesetzeswirkung.


Es versteht sich danach von selbst, das die Rechts-, Friedens- und Freiheitsordnung auch des säkularen Verfassungsstaates zerbricht, wenn in ihm Mächte aufkommen, die nicht mehr zurückgebunden werden können an den Konsens über die Aufgabe des Staates zur Wahrung von Recht und Frieden durch sowohl Bindung an vorgegebenes Recht, insbesondere Menschenrechte, als auch durch Neutralität gegenüber insoweit nicht entschiedene weltanschaulichen Differenzen.

 

Nun scheint in der politischen Klasse Deutschlands die multikulturelle Gesellschaft ernsthaft zum Leitbild der Politik zu werden, als die Ersetzung des deutschen Volkes des Grundgesetzes durch das Nebeneinander sich misstrauisch beäugende Parallelgesellschaften mit kontradiktorisch einander gegenüberstehenden Traditionen und Vorstellungen über den im Staat zur Geltung zu bringenden ordre public. Über die damit zwangsläufig eintretende Infragestellung des Verfassungsstaates können den Bürger auf Dauer weder penetrante Aufforderungen zu mehr "Toleranz" noch leer formelhafte Verheißungen von "Integration" hinwegtäuschen.


Islam und Menschenrechte


In Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennt sich das deutsche Volk zu "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt".

 

Dieses "Bekenntnis des deutschen Volkes" gehört nach Artikel 79 Absatz 3 zu den Verfassungsgrundsätzen, deren Änderung unzulässig ist.


Ihm steht der Islam, so wie er sich historisch darstellt und verfestigt hat, grundsätzlich ablehnend gegenüber.

 

Er sieht in ihm eine Art Superreligion (siehe weiter oben), die zur Zeit Staatsreligion der westlichen Staaten ist, aber als solche dem Islam zu weichen hat.

 

Zwar lässt er nach dem oben angeführten Grundsatz zu, sich unter dem Zwang der Umstände dem Gesetz des Landes zu unterwerfen. Aber eine grundsätzliche Unterordnung des islamischen Rechts, der sari'ah, als des ein für alle Mal geoffenbarten göttlichen Gesetzes, unter nicht-islamischen Rechtsgrundsätze - auch solche einer "Menschenrechtsreligion" - schließt der Islam auf das Bestimmteste aus. Dies zeigt auch ein Blick auf die Menschenrechtsdiskussion und - publizistik, die dessen ungeachtet in der islamischen Welt zu beobachten ist.

 

Von Anfang an hatten diejenigen islamischen Staaten, die als Mitglieder der 1945 gegründeten Vereinigten Nationen an der Ausarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 19.12.1948 beteiligt waren (Afghanistan, Irak, Pakistan, Saudi-Arabien, Syrien und Ägypten) gegen einige Artikel der Erklärung (Recht auf Religionswechsel, Gleichberechtigung von Mann und Frau) Widerstand geleistet. Auch später machen die islamischen Staaten immer wieder deutlich, dass sie die in der Erklärung enthaltenen Menschenrechte nur so weit als schützenswert betrachten, als diese nicht gegen die sari'ah verstoßen.

 

Gleichzeitig wird unentwegt dargelegt, dass der Islam die Menschenrechte seit vielen Jahrhunderten gewährleiste, denn die islamische Lehre enthalte sie von Anfang an und die islamischen Vorschriften stimmten mit den Menschenrechten der Allgemeinen Erklärung überein.

 

In den 1980er Jahren ging man von islamischer Seite dazu über, statt schlicht Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu übernehmen, Dokumente über die Menschenrechte im Islam zu entwerfen.


Von besonderer Bedeutung - gerade für die Integration der Muslime in den europäischen Nationen oder gar für die Idee von einem "Euro-Islam" - ist die vom Cjonseil Islamique pour l'Europe am 19.01.1981 vorgelegte Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung. Auf sie - und bezeichnenderweise nicht auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - bezieht sich auch die Erklärung der Vertretung des Islamischen Weltkongresses in Deutschland und seiner deutschen Sektion vom 24.09.1989.

 

Diese enthält jedoch wichtigste Menschenrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Gleichheit der Geschlechter usw. ebenso wenig wie andere Menschenrechtserklärungen von islamischer Seite, sondern presst sie unter die Bedingungen des islamischen Rechts.


Keine Religionsfreiheit im Islam


Das Menschenrecht der Religionsfreiheit ist dem Islam seit je fremd.

 

Der häufig zu hörende Widerspruch mit Hinweis auf Sure 2, Vers 256 "Kein Zwang (soll sein) in der Religion", komme er subjektiv ehrlich von schlecht Unterrichten oder auch in täuschender Absicht, ist irreführend. Man braucht kein Arabist zu sein und braucht die Willkür des eingeschobenen Prädikats "soll sein" statt eines vielleicht richtigeren "kann sein" also die Willkür der Deutung im Sinne einer Aufforderung zu Toleranz statt eines Ausdrucks der Resignation nicht zu erkennen.

 

Es genügt, neben einem unverstellten Blick auf die historische wie auch die heutige Realität islamischer Gesellschaften, zu wissen, dass dieser Vers niemals von der islamischen Rechtstheorie und -praxis im Sinne neuzeitlicher Glaubensfreiheit verstanden worden ist. Er gilt der islamischen Doktrin vielmehr sowohl theoretisch wie vor allem auch praktisch als von Allah durch später geoffenbarte Verse zurückgenommen (abrogiert).


Grundsätzlich kann man folgende Feststellung machen.


Die Doktrin des Islams, wie er sich historisch und tatsächlich versteht und darstellt, führen zu dem Ergebnis, dass der Islam im Grunde genommen "verfassungsfeindlich" ist. Das ergibt sich auch unter anderem aus Bereichen des islamischen Rechts.


Auch wenn sich Muslime öffentlich verbal zu diesem Verfassungsstaat "bekennen", sind sie doch streng genommen "Feinde unserer freiheitlich demokratischen Grundordung", da nicht anzunehmen ist, dass die Muslime in Deutschland auch nur Teile der islamischen Religion, des islamischen Rechts oder der islamischen Tradition (Koran) aufgeben wollen (siehe Euro-Islam).


Da es zum Glaubensinhalt des Islams gehört, die Geltung des "göttlich verordneten" islamischen Rechts letztendlich durchzusetzen, ändert eine vorübergehende Bescheidenheit nichts am menschrechtsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Charakter dieser antidemokratischen und antiparlamentarischen orientalistisch/arabischen absolutistischen Religion des Islam.


Für Europa ist diese Religion daher völlig ungeeignet und stellt sogar eine echte Gefahr für unsere deutsche (christlich/europäisch geprägte) Kultur dar. Der Kampf und die Maßnahmen gegen den Terrorismus (islamischer Terrorismus) ist nur als ein kleiner Anfang in der Verteidigung der westlich/christlich/europäisch/deutschen Kultur zu sehen.

 

Im Übrigen würde ich jedem europäischen Bürger empfehlen, sich einmal eingehend mit den wahren Inhalten und Zielen des Islams zu beschäftigen.

 

Der Islam hat schon 2 Mal versucht, Europa zu erobern. Er versucht es jetzt ein drittes Mal. Wir ermuntern ihn gerade dazu, dies zu tun.

 

Wo ist die Grenze dieser Liberalität?

 

Bei uns in Deutschland leben zur Zeit etwa sechs Millionen Muslime, die alle von außen in unser Volk gekommen sind (davon haben etwa drei Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft).

 

Sie wollen früher oder später mit Sicherheit politisch Mitbestimmen und gewiss auch islamische Elemente, z. B. Rechts- oder Traditionsvorstellungen, wie die Scharia usw., durchsetzen wollen (siehe dazu das seinerzeitige Schächturteil).

 

Feststellung


Wer das oben erwähnte auch nur im Ansatz zulässt, begeht Hochverrat nicht nur am deutschen Volk (dem Souverän) und seiner freiheitlich demokratischen Verfassung.

 

Schon heute erlebt unsere Gesellschaft eine gefährliche (auch religiöse) Spaltung, die früher oder später wohl zu erheblichen politischen Spannungen führen werden.

 

Dabei sollte uns Nordirland ein warnendes Beispiel sein, wo ja nicht einmal Christen friedlich miteinander auskommen können.

 

Die Konflikte mit dem Islam werden sich mehren, denn der Islam hat in Europa Fuß gefasst und macht sich daran, die westliche Welt zu unterwerfen, wenn es sein muss, auch mit Gewalt mittels des Dschihad (politisch und kriegerisch).

(c)Heinz-Walter Hoetter

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 29.03.2024. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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