Klaus Albers

Aufgaben des Tierschutzes in unserer Gesellschaft


Jeder Tierschutzverein hat bei seiner Gründung das Ziel notleidenden Tieren zu helfen. Das kann man natürlich nicht nur dadurch erreichen indem man ungewollte, ausgesetzte oder mißhandelte Tiere aufnimmt und versucht sie in ein liebevolles neues Zuhause zu vermitteln.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist zu verhindern das es überhaupt soweit kommt. Deswegen ist Aufklärungsarbeit ein genau so wichtiger Punkt für Tierschutzvereine. Dabei werden die Halter über Haltungsvorrausetzungen, Ernährung und Beschäftigungsmöglichkeiten mit ihren Vierbeinern informiert. Dafür opfern die Tierschützer neben dem versorgen der Nottiere und ihrer Berufstätigkeit einen großen Teil ihrer Freizeit. Und das ehrenamtlich, ohne jede Vergütung ...... im Gegenteil: meistens wird noch jede Menge in die Tierschutzarbeit investiert. Dazu gehört eine große Portion Idealismus - gepaart mit großer Tierliebe.

Auch wenn einem Tierschutzverein Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gemeldet werden, dann muß dieser aktiv werden. Menschen die sich hilfesuchend an einen Tierschutzverein wenden erwarten nämlich genau das: Hilfe für Tiere in Not. Leider wissen die meisten nicht, das der Tierschutzverein keine rechtlichen Befugnisse hat. Er darf weder Haltungsverbote verhängen noch Tiere beschlagnahmen oder Strafen verhängen.

Das ist hier in Deutschland ausschließlich den Behörden vorbehalten, also den Vetererinämtern, den Gerichten und der Polizei. Das ist auch richtig so denn nur so ist gewährleistet das wirklich alles nach Recht und Gesetz abläuft und keine Wilkür herscht. Die Aufgabe des Tierschutzes in diesen Fall ist es den Hilfesuchenden mit Rat zur Seite zu stehen und die Mißstände an die entsprechenden Behörde weiter zu leiten oder den betreffenden zu raten dies selbst zur Anzeige zu bringen sofern sie relevante Hinweise oder Beweise haben. Denn jeder Bürger hat aber auch die Möglichkeit selbst eine Anzeige zu erstatten und so seine Bedenken und/oder Beweise darzulegen. Jeder nicht gemeldete Missstand ist als unterlassene Hilfe zu betrachten. Auch eine Behörde kann nur agieren wenn sie Hinweise aus der Bevölkerung bekommt.

Tiere haben keine eigene Stimme. Es muß Menschen geben die sich für sie einsetzen, nur so kann man ihr Leid mindern.



 

Falls das zuständige Veterinäramt nicht aktiv wird dann direkt Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei der Polizei stellen. Das ganze geht dann zur Staatsanwaltschaft und der zuständige Staatsanwalt entscheidet ob der Vorgang weiter verfolgt wird.Klaus Albers, Anmerkung zur Geschichte

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