Brigitte Waldner

Im Versandhandel gefunden

Ich habe ein Pflaster gesucht,
was bei Überbein getragen werden kann,
damit der Schuh nicht auf das Überbein drückt.
Bei besagter Firma T*** mit Sitz in Amerika
und Lieferung von Artikeln Made in China
habe ich eine ganze Menge von Angeboten gefunden,
wo vorne auf der Verpackung ein Teil einer Hanfpflanze zu sehen war.
Ich habe mir nicht viel dabei gedacht,
da es ja ein Versandhandelt ist,
wo man alles haben kann,
Modeschmuck, Tierbedarf, Bekleidung,
und diverses Zubehör aller Art
zu den günstigsten Preisen.
+
Ich habe ein Pflaster gefunden, wo stand,
dass es auch die Schmerzen nimmt bei Überbein.
Dann habe ich mir das billigste Produkt ausgesucht.
Sie waren alle unter 7 Euro pro Packung für 10 Stück Pflaster.
Aus der Kurzbeschreibung war nicht zu erkennen,
ob das Rauschmittel herausfiltriert ist oder nicht.
Ich dachte mir, ich nehme vorsichtshalber lieber das billigste Pflaster,
falls doch richtiges Rauschmittel drinnen ist,
also dieses nicht herausgefiltert wäre,
dann würde ich es nicht verwenden.
Ich würde zuerst den Beipacktext lesen,
so einer beigepackt ist und nicht auf Chinesisch,
die Beipacktexte sind meist in Englisch,
aber deutsche habe ich auch schon erhalten
bei technischen Artikeln
und ebenso chinesische,
die man mit Google problemlos übersetzen kann.
So fern ich keine Klarheit habe,
würde ich vor Anwendung in der Apotheke fragen,
ob es unbedenklich ist.
+
Das Paket wurde mir tatsächlich gesendet,
gemeinsam mit anderen Artikeln,
die ich mitbestellt hatte,
da ich ja eine Mindestbestellsumme von 15 Euro erreichen musste.
Dann wurde mir mitgeteilt per E-Mail,
dass ich die Waren in zwei Paketen erhalten würde
aus versandrechtlichen Gründen.
Da habe ich mir noch gar nichts dabei gedacht.
+
Das erste Paket kam ohne das Pflaster,
das ich im Voraus bezahlt hatte.
Beim zweiten Paket, das zeitgleich abgesandt wurde,
ließ sich das Tracking ebenfalls verfolgen
vom Versand bis zum Eintreffen am Zoll
also Transport zum Flughafen,
Warten auf den Abflug,
genaue Abflugdaten,
bis inklusive Ankunft am Zoll;
dass das Paket am Zoll durch ist,
wurde mir auch mitgeteilt,
dann kam noch eine E-Mail,
dass mir das Paket bald zugestellt würde
mit der Post, während der erste Teil des Paketes per DPD kam.
ich habe mich gar nicht sehr gewundert,
aha, das wird eine harmlose Sache sein.
Der erste Teil des Paketes kam an,
und dann verschwand die Tracking Nummer des zweiten Paketes aus dem System,
indem das Pflaster war.
+
Das Paket ist bei mir nicht angekommen.
Ich habe es nicht weiter gesucht.
Dann habe ich mich schon gewundert, was passiert ist.
Wer hat es geklaut? Die Post, der DPD-Zusteller oder der Zoll?
Die Frau von der Post war ungehalten,
als ich sie fragte, wo mein Paket ist,
das mir angekündigt worden war.
+
Dann habe ich einige Tage gewartet, aber es kam nicht.
Stattdessen kam dann eine E-Mail vom Versender,
ob ich das Paket erhalten habe.
Ich musste mit Ja oder Nein anklicken.
Ich habe wahrheitsgemäß mit Nein angeklickt.
Ein paar Tage später erhielt ich eine Gutschrift über 5 Euro,
als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Und wieder ein paar Tage später eine Rücküberweisung
von Euro 2,99, das waren die tatsächlichen Kosten für den Pflaster-Artikel,
die ich im Voraus bezahlt hatte,
mit der Begründung, aufgrund von "Versandbeschränkungen"
wurde der Artikel storniert.
Der Zoll hat mutmaßlich mein Paket beschlagnahmt und retourniert.
Was er tatsächlich damit gemacht hat, weiß ich aber nicht wirklich,
ob er es behalten hat, und sich das Fußpflaster
selber auf sein Überbein klebt oder es zurückgesendet hat
an den Absender?
Jedenfalls hat der Versand einen zweiten Versand probiert,
ohne dass ich ihn angefordert hatte,
und der hat wieder nicht geklappt.
Mir war es egal, ob ich die 3 Euro verliere oder nicht.
Ich habe keine Reklamation angestrengt, sie wäre mir zu mühsam
und zu kostenintensiv ebenfalls.
Das Trecking war beim 2. Versandversuch, genauso wie vor beschrieben.
Inzwischen dürften Sie im Versand dann auch erfahren haben,
dass diese Ware nicht nach Österreich importiert werden darf,
und haben das gesamte Sortiment, das Hanfprodukte enthält,
auf der Österreich-Webseite aus dem Programm genommen.
Vorher habe ich so viel davon gesehen
und jetzt ist auf dieser Webseite davon nichts mehr zu finden.
Ich hätte mir das so gerne noch einmal angeschaut,
aber es war nicht mehr möglich.
Es ist anscheinend verboten, Hanf-Artikel einzuführen.
Ich war scheinbar die erste Person, die das versucht hat
auf dieser Webseite.

Es gibt ja diese Pflaster hier auch, aber sie sind höllteuer
und außerdem verschreibungspflichtig und bewilligungspflichtig.
So ein Pflaster will ich ja gar nicht haben und das würde ich
auch nicht verschrieben bekommen
Ein Quark-Umschlag tut es auch. Bei uns heißt der Quark „Topfen“.
+
Anderweitig können es die Nutzer einfach aus dem Versandhandel
preisgünstig bestellen, wie den Nässeschutz für den Hund.
Das ist ja wohl kein Witz!
Rauchen, Alkohol und zuckerhältige Getränke trinken,
ungesunde Nahrungsmittel essen, das darf jeder.
Aber so ein harmloses leichtes Pflaster, das extra dafür gemacht wurde,
dass es die Überbeinschmerzen nimmt, und 29,9 Cent kostet pro Stück,
das wird am Zoll beschlagnahmt.
Was nützen Alkohol, Zigaretten und zuckerhältige
Getränke gegen ein Überbein?
Es ist für mich interessant und OK,
dass der Zoll das nicht durchgelassen hat.
Und ich freue mich, dass ich den Versuch gemacht habe.
Hinterher sind alle schlauer.

© Brigitte Waldner

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Veröffentlicht auf e-Stories.de am 05.12.2023. - Infos zum Urheberrecht / Haftungsausschluss (Disclaimer).

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